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Call-Eckdaten
Beschleunigung des grünen Übergangs und des Energiezugangs in Afrika
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-02-16
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Vorschlag sollte innovative nachhaltige Lösungen für erneuerbare Energien aufzeigen, die im Vergleich zu anderen Technologien/Lösungen das Potenzial zur Anpassung an den Klimawandel und/oder zur Eindämmung des Klimawandels im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontext Afrikas verbessern.
Call-Ziele
Der Vorschlag kann die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich Lösungen für netzferne Gemeinden, und deren Integration in das bestehende Energiesystem betreffen. Die Vorschläge sollten die Erzeugung von erneuerbarer Energie, gegebenenfalls die Übertragung und die Nutzung von Speicher-/Batteriesystemen berücksichtigen.
Die Maßnahme sollte sich entweder auf städtische oder ländliche Gebiete in Afrika beziehen. Sie sollte dazu beitragen, die Belastung des Nexus Wasser-Energie-Nahrung zu verringern, mit dem Ziel, den Zugang zu nachhaltiger erneuerbarer Energie zu ermöglichen und weitere sozioökonomische Vorteile wie eine verbesserte Gesundheit, wirtschaftlichen Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Aktionen sollten die Demonstrationsanlage entwerfen, konstruieren, in Betrieb nehmen und betreiben. Die Aktionen sollten außerdem einen maßgeschneiderten Wertschöpfungskettenansatz entwickeln und umsetzen, bei dem die am besten geeigneten Produktionswertschöpfungsketten auf der Grundlage des lokalen Kontexts, der lokalen Materiallieferkette(n) und der lokalen Arbeitskräfte ermittelt werden, um eine nachhaltige lokale Wirtschaftsentwicklung zu gewährleisten. Von den afrikanischen KMU wird erwartet, dass sie eine wichtige Rolle in der gesamten Wertschöpfungskette spielen und zur Ermittlung des Bedarfs beitragen. Die Maßnahmen sollten auch die Ermittlung des technischen, beruflichen und schulischen Bedarfs der Arbeitskräfte umfassen und entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorschlagen. Schließlich sollten die Maßnahmen eine Markt- und Geschäftsstrategie definieren, die eine Finanzierung durch Finanzinstrumente und Hilfsprogramme in Betracht ziehen könnte, um die Wirkung durch eine schnelle und tragfähige kommerzielle Einführung der demonstrierten technologischen Lösung zu gewährleisten.
Soziale Innovation sollte in Betracht gezogen werden. Der Geschäftsplan sollte eine angemessene Berücksichtigung verfügbarer finanzieller Unterstützungsinstrumente (auf lokaler, regionaler und/oder internationaler Ebene) vorsehen, um die rasche Markteinführung der Lösung zu fördern.
Die Vorschläge sollten eine Lebenszyklusanalyse enthalten, aus der hervorgeht, wie sich die vorgeschlagenen Lösungen im Vergleich zu anderen Technologien/Lösungen auf die Umwelt, die Klimaziele und die soziale und wirtschaftliche Dimension auswirken, wobei die Auswirkungen von der Wiege bis zur Bahre betrachtet werden. Die Lebenszyklusanalyse sollte einen Ansatz von der Wiege bis zur Bahre verfolgen. Die Vorschläge sollten einen Ansatz der Kreislaufwirtschaft verfolgen.
Da die Demonstrationsanlage in Afrika stehen wird, müssen relevante afrikanische Partner an der Durchführung des Projekts beteiligt werden. Eine ausgewogene Beteiligung europäischer und afrikanischer Partner an den Projektaktivitäten wird bei der Bewertung als Vorteil gewertet.
Die Maßnahmen sollten auch an der gemeinsamen Forschungsaktion der Afrikanischen Union und der Europäischen Union zu Klimawandel und nachhaltiger Energie teilnehmen und einen Beitrag dazu leisten, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit dem Projekt LEAP-RE ", www.leap-re.eu.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Technologisch zuverlässige und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für erneuerbare Energien bis 2030.
- Verbesserung des Klimaanpassungs- und/oder Klimaschutzpotenzials der Lösungen im Vergleich zu anderen Technologien/Lösungen.
- Stärkung der gemeinsamen Bemühungen der EU und der AU im Bereich des Klimawandels und der nachhaltigen Energie, mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Sichtbarkeit der EU-Wissenschaftsdiplomatie in Afrika.
- Nachgewiesene positive Auswirkungen der erneuerbaren Energielösungen auf Umwelt, Gesundheit, Klima, Gesellschaft und Wirtschaft.
- Beschleunigung der Verwirklichung der Ziele der afrikanischen Länder im Rahmen des Pariser Abkommens.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Für das Kriterium "Qualität und Effizienz der Durchführung" ist zusätzlich zu den Standard-Unterkriterien der folgende Aspekt ein wesentliches Element: Nachweis des Zugangs zu den für den Betrieb erforderlichen Flächen und/oder Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung und/oder ein überzeugendes Risikomanagement in Bezug auf die verspätete Verfügbarkeit von Flächen oder Genehmigungen. Das Risikomanagement kann Go-/No-Go-Entscheidungen in der Mitte der Laufzeit beinhalten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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