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Call-Eckdaten
Betrieb, Leistung und Wartung von PV-Anlagen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-02-13
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie technische Lösungen, Verfahren und Modelle aufzeigen, die die Betriebsleistung, Stabilität und Zuverlässigkeit von PV-Anlagen verbessern. Die Einführung neuer PV-Technologien und neuartiger PV-Systemdesigns macht die Notwendigkeit einer erhöhten Feldleistung und Zuverlässigkeit zu einer ständigen Forderung der Industrie.
Call-Ziele
Die photovoltaische Stromerzeugung ist von zentraler Bedeutung für den Übergang zu einem sauberen Energiesystem und für das Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft. Ihr Anteil an der weltweiten Stromnachfrage liegt derzeit bei etwa 5 % und nimmt rasch zu. In einigen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern hat die Photovoltaik bereits einen Anteil von mehr als 8 % an der Stromerzeugung, und es wird erwartet, dass der Verbreitungsgrad in Europa bald zweistellig sein wird. Im Rahmen dieses Szenarios wird der PV-Sektor dafür sorgen, dass die installierte Stromerzeugungskapazität in GW auch über eine längere Lebensdauer hinweg zuverlässig TWh Strom erzeugen kann.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Erhöhung der Leistung, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Flexibilität von PV-Systemen unter verschiedenen Topologien und Betriebsbedingungen mit verbesserter Digitalisierung
- Verbesserung der versorgungsfreundlichen Integration der PV-Erzeugung in das europäische Energiesystem bei hohem Durchdringungsgrad und der Rentabilität von PV-Systemen
Im Einzelnen wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
- Demonstration integrierter Multi-Aspekt-Sensorik (optisch, thermisch, elektrisch) in PV-Modulen, um Degradation zu unterdrücken, unerwünschte Betriebsbedingungen zu erkennen und Ausfälle zu vermeiden, wobei der Schwerpunkt auf dem Erreichen hoher MWh/Wp liegt (z. B. Schattentoleranz; fortschrittlicheres elektronisches Design mit modulinternen Komponenten).
- Demonstration intelligenter Steuerungs-/Nachverfolgungssysteme (z. B. in Verbindung mit Echtzeit-Überwachungsdaten, Vorhersagen, EMS usw.) zur Leistungsoptimierung bei bestimmten PV-Anwendungen (z. B. "Selbstschutz" bei extremen Ereignissen in rauen Umgebungen wie Staub-/Schneestürmen).
- Demonstration hybrider oder integrierter Bildüberwachungs- und Diagnoselösungen für eine maximale räumlich-zeitliche Granularität und diagnostische Auflösung. Multispektrale Bildinspektionen in Verbindung mit elektrischen Signaturen, Synchronisierung von Feldtechniken mit der Überwachung.
- Anwendung von KI und Big Data zur Verbesserung des Energieertrags (fortschrittliche Modulsteuerung, selbst rekonfigurierbare Topologien usw.), Modul- und Anlagenmodelle, Überwachung und Ertragsprognose unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens und Modellierung des gesamten Stromsystems einschließlich der Speicherung.
- Aufbau großer (zeitlicher und maßstabsmäßiger), umfassender (nicht nur Ertragsdaten, sondern auch multisensorische Betriebs-, Wärme-, mechanische und Umweltdaten) und möglichst öffentlich zugänglicher Datensätze, um KI für die digitale PV in europäischem Maßstab zu ermöglichen, zu fördern und zu stärken.
- Demonstration von automatisierter und prädiktiver PV-Anlagenverwaltungssoftware auf der Grundlage von Sensordaten-Bild-Fusion und/oder KI / maschinellem Lernen, um den menschlichen Aufwand zu reduzieren und die Vertrauenswürdigkeit der aktuellen PV-Anlagenverwaltungssoftware zu erhöhen.
- Ermöglichung von KI-basiertem Energiehandel auf Anlagenebene unter Berücksichtigung spezifischer Klimazonen/Anwendungen/Bedingungen (Schnee, Staub, Umweltverschmutzung, Wasser...)/Nutzerverhaltensweisen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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