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Call-Eckdaten
Erstellung eines digitalen Passes zur Verfolgung von Batteriematerialien, zur Optimierung der Batterieleistung und -lebensdauer und zur Validierung des Recyclings (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-02-03
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung "Erstellung eines digitalen Passes zur Verfolgung von Batteriematerialien, zur Optimierung der Batterieleistung und -lebensdauer, zur Validierung des Recyclings und zur Förderung eines neuen Geschäftsmodells auf der Grundlage der gemeinsamen Nutzung von Daten (Batt4EU-Partnerschaft)" ist die Schaffung gemeinsamer, interoperabler und vertrauenswürdiger Daten zur Verbesserung des Recyclings und der Zweitverwertung.
Call-Ziele
Von dem Projekt wird erwartet, dass es:
- Die Entwicklung und Implementierung eines digitalen Produktpasses (DPP) für Batteriepacks auf der Ebene der Teilsysteme für Rohstoffe (zumindest Anoden- und Kathodenrohstoffe), Zellen und Module, der skalierbar und energieeffizient ist, fördert
- In der Lage ist, die Erkennung von Daten in Echtzeit für verschiedene Indikatoren und auf lokaler Ebene zu erleichtern - auch wenn die Batterie nicht mehr Teil des Energiespeichersystems (ESS) ist
- Die von Batteries Europe oder den speziellen Partnerschaften vorgeschlagenen Hauptleistungsindikatoren, die sich in der strategischen Forschungsagenda (SRA) der Partnerschaft widerspiegeln, berücksichtigt, um die Technologieentwicklungen in den ausgewählten Anwendungssegmenten und Anwendungsfällen zu leiten. Beitrag zu den entsprechenden Regulierungsstandards
- Eine Vielzahl von Stakeholdern entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Batterien einbindet, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und sicherstellt, dass die Verantwortlichkeit nicht verloren geht - vom rohen oder recycelten Rohmaterial über die erste und zweite Nutzungsphase bis hin zum Recycling
Die vorgeschlagenen Blockchain-, DLT- oder gleichwertigen Lösungen müssen eine vertrauenswürdige Rückverfolgung gewährleisten. Das Projekt wird dazu ermutigt:
- Seine Strategie für den interoperablen Datenaustausch durch die Annahme eines eindeutigen Batteriedatenraums und Prüfung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Teilsystemen (Mobilität, Energie usw.) zu validieren
- Ein Zertifizierungsprotokoll für eine sichere zweite Lebensdauer von Batterien und ein Gefahrenwarnsystem, um die Haftung und den Schutz während des Transports und der zweiten Nutzung zu gewährleisten, zu entwickeln
- Neue Geschäftsmodelle, die in der Lage sind, Verbesserungen bei der Wiederaufbereitung, der Wiederverwendung und dem Recycling nachzuweisen, zu validieren
- Sektorübergreifende Anwendungen anzustreben
- Sich auf die Lithium-Ionen-Batteriechemie, die derzeit auf dem Markt ist oder in Kürze auf den Markt kommen wird, zu konzentrieren, mit dem Potenzial, sich schnell an die Batteriechemie der nächsten Generation anzupassen und deren Sicherheit zu bewerten
Die Projekte müssen mit den folgenden EU-Strategien und -Verordnungen in Einklang stehen:
- Green Deal und insbesondere die Initiative für nachhaltige Produkte des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
- Die Initiative für zirkuläre Elektronik im Rahmen der digitalen Strategie der EU
- Die EU-Datenstrategie
- Bevorstehende Verordnung über Batterien
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Die Vorschläge sollten eine Schnittstelle zu dem/den unter dem Thema DIGITAL-2021-TRUST-01-DIGIPASS "Digitaler Produktpass: nachhaltige und zirkuläre Systeme" geförderten Projekt(en) und insbesondere zu dessen Aktivitäten in Bezug auf Batterien aufweisen. Sie sollten auch eine Zusammenarbeit und Komplementarität mit dem ausgewählten Vorschlag unter dem Thema HORIZON-CL4-2022-RESILIENCE-01-05 "Technologische Lösungen für die Verfolgung von Rohstoffströmen in komplexen Lieferketten" herstellen, der die Verfolgung von Rohstoffströmen für die Wertschöpfungsketten von Batterien und anderen betrifft.
Darüber hinaus sollten sie eine Zusammenarbeit mit der Partnerschaft "Battery Passport" im Rahmen der Global Battery Alliance aufbauen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit den USA, Japan und Südkorea.
In den Vorschlägen könnte die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht gezogen werden, deren Beitrag in der Erbringung eines Mehrwerts in Bezug auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit, Leistung oder Sicherheit von Batterien bestehen könnte.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die an der Batterie-Wertschöpfungskette beteiligten Stakeholder müssen mit genauen, zuverlässigen und unveränderlichen Informationen über Batterien versorgt werden, z. B. in Bezug auf ESGE-Indikatoren (Environmental, Social, Governance & Economic), und thermisches Durchgehen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette überwachen. Darüber hinaus werden die vorgeschlagene Batterieverordnung und künftige Verordnungen die Sorgfaltspflicht in den kommenden Jahren auf alle Bereiche der Batteriewertschöpfungskette ausweiten. Die EU-Datenstrategie legt einen klaren architektonischen Ansatz für föderierte Daten fest und bietet eine große Chance, den EU-Datenraum für Batterien zu vergrößern.
Die Verfügbarkeit gemeinsamer, interoperabler und vertrauenswürdiger Daten zur Verbesserung des Recyclings und der Second-Life-Anwendung könnte neue Geschäfte fördern und die Sicherheit der Arbeitskräfte und des Verkehrs gewährleisten. Indikatoren wie SoH (State of Health), SoS (State of Safety), SoP (State of Power) sollten auf der Grundlage historischer Daten (Nutzungsprofil, Betriebstemperaturen usw.) der Batterien oder Zellen genau, zuverlässig, unveränderlich und standardisiert berechnet werden.
Es wird erwartet, dass das Projekt zu den folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Eine stärkere, widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaftsbasis, die für den grünen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem strategische Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen durch die Förderung der Ressourceneffizienz reduziert werden.
- Ein digitaler Produktpass (DPP), eine geeignete Tracking- und Blockchain-Lösung, DLT (Distributed Ledger Technology)-Lösung oder eine gleichwertige Lösung, die eine integrierte Überprüfung der Datenauthentizität entlang der Wertschöpfungskette ohne Datenduplizierung ermöglicht, Datenmanipulationen vermeidet, den Schutz der Privatsphäre gewährleistet, einen geringen Stromverbrauch hat und die Interoperabilität von Daten fördert.
- Eine Reihe von transparenten Berechnungsmethoden für die im DPP gespeicherten relevanten Batterieindikatoren, die als Grundlage für die Festlegung künftiger Standards dienen können.
- Eine Demonstration neuer Geschäftsmodelle in den verschiedenen Teilen der Batteriewertschöpfungsketten und der zirkulären Datenextraktion auf der Grundlage der gemeinsamen Nutzung von Daten.
- Die Verbesserung des Batterietransports und der Sicherheit der Arbeitskräfte.
- Eine Lösung, die in der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette getestet wurde.
- Mindestens zwei reale Pilotprojekte, die in der Lage sind, die von DPP generierten Daten zu nutzen und zwei der vorgeschlagenen innovativen Lösungen zu testen.
Das Projekt sollte auch einige der folgenden Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Recyclingeffizienz (mehr als ein Material).
- Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft durch die Anwendung des 4R-Methodenansatzes (Reduce, Repair, Reuse, Recycle).
- Steigerung des Einsatzes von recyceltem und wiederverwendbarem Material zur Verringerung des Energieverbrauchs/CO2-Fußabdrucks.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Batterieindustrie über die gesamte Wertschöpfungskette (von Minen und Raffinerien über Zellhersteller bis hin zu Zellintegratoren).
- Vereinfachte Einhaltung der vorgeschlagenen Batterieverordnung und des EU-Verbunddatenraums.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie:
- Auf 3 oder mehr Anwendungsfälle unter den wichtigsten Transport- oder Mobilitätsanwendungen (wie Straßen-, Wasser-, Luft- und Schienenverkehr sowie mobile Maschinen und industrielle Anwendungen), mit dem Ziel, die Auswirkungen auf die europäische Industrie zu maximieren, anwendbar sind
- Auch auf stationäre Energiespeicheranwendungen anwendbar sind
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(649kB)
Kontakt
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