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Call-Eckdaten
Beschleunigung und Förderung von Bau- und Renovierungsinnovationen in der gebauten Umwelt mit lokalen Wertschöpfungsketten (Built4People Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-02-04
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die wirksame Beschleunigung und Förderung von Bau- und Renovierungsinnovationen in der gebauten Umwelt mit lokalen Wertschöpfungsketten zu unterstützen.
Call-Ziele
Um Bau- und Renovierungsinnovationen in der gebauten Umwelt mit lokalen Wertschöpfungsketten wirksam zu beschleunigen und zu fördern, müssen sich entstehende Innovationscluster im Bauwesen mit regionalen/nationalen Innovationszentren und Clustern verbinden. Dies wird die multidisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen allen Stakeholdern der lokalen und regionalen Bauökosysteme stärken und die europäischen Wertschöpfungsketten ausbauen. Es wird eine langfristige Netzwerkstruktur benötigt, die auf einem angemessenen Geschäftsmodell und einer angemessenen Governance basiert, um diese Cluster zu unterstützen und ihnen die Fähigkeit zu verleihen, öffentliche und private Investitionen in nachhaltige Bau- und Renovierungsinnovationen zu fördern und zu unterstützen, die auch die Digitalisierung der Wertschöpfungskette unterstützen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Schaffung einer langfristigen Netzwerkstruktur für die Built4People Bauinnovationscluster.
- Unterstützung der Schaffung von Rahmenbedingungen (technologisch, sozial und politisch), die die Innovation fördern und die Zeit von der Forschung bis zur Markteinführung von nachhaltigen Renovierungslösungen verkürzen können.
- Bereitstellung von Methoden und Instrumenten zur zuverlässigen Bewertung der Innovationsreife und der potenziellen Auswirkungen (z. B. Potenzial zur Nachahmung).
- Überwachung des Wachstums der Built4People-Innovationscluster im Bauwesen und Bewertung ihrer Wirksamkeit bei der Verkürzung der Zeitspanne von der Forschung bis zur Markteinführung nachhaltiger Renovierungslösungen.
- Stimulierung der Kofinanzierung von Innovationen im Bereich der innovativen nachhaltigen gebauten Umwelt.
- Verbreitung beispielhafter Praktiken für eine schnelle und kosteneffiziente Standardisierung und Zertifizierung von innovativen nachhaltigen Renovierungslösungen.
- Vorbereitung der Wertschöpfungskette auf lokaler/regionaler Ebene auf die Übernahme innovativer nachhaltiger Bau- und Renovierungslösungen zur Unterstützung der Renovierungswelle und der Erhöhung der Renovierungsrate und -tiefe, auch nach 2030, um bis 2050 EU-weit Klimaneutralität zu erreichen.
- Stimulierung des Engagements in Built4People-Innovationsclustern von Stakeholdern, die auf lokaler und regionaler Ebene die Transformation des Gebäudebestands anführen können (z. B. Genossenschaften und soziale Wohnungsbaugesellschaften).
- Förderung von Designlösungen, die auf Inklusion und Zugänglichkeit abzielen und zu nachweislichen Verbesserungen in Bezug auf Komfort und Gesundheit führen, während gleichzeitig die Emissionen aus der gebauten Umwelt reduziert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaanpassungen erhöht werden.
- Sicherstellen, dass die Verbreitungsaktivitäten des Projekts Maßnahmen umfassen, die zu den Aktivitäten der NEB-Gemeinschaft und zum Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Ergebnissen innerhalb des NEB-Labors beitragen.
- Sicherstellung der Kohärenz und Komplementarität der Maßnahmen mit dem unter dem Thema HORIZON-CL5-2021-D4-02-03 finanzierten Projekt.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen (einschließlich sozialer Innovation), um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete nachhaltige gebaute Umwelt (Built4People) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Ausweitung und Stärkung des Built4People Netzwerks von Construction Innovation Clusters.
- Erhöhtes Bewusstsein und verbesserter Zugang auf lokaler oder regionaler Ebene zu Forschungsergebnissen für nachhaltiges Bauen und Renovieren in der bebauten Umwelt.
- Verstärktes Engagement und Beteiligung der gesamten Wertschöpfungskette in lokalen und regionalen Bauinnovationsclustern.
- Verstärkte, dauerhafte und multidisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit bei lokal verwurzelten, innovativen ganzheitlichen Lösungen für eine nachhaltige gebaute Umwelt von unten nach oben.
- Verstärktes Engagement zwischen Gemeinden, Unternehmen, lokalen und regionalen Regierungen sowie der Bauindustrie und den zugehörigen Lieferketten.
- Aufbau und Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten im Bereich nachhaltiges Bauen und Renovieren.
- Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten mit geringerem Risiko für Investitionen in innovatives Bauen und Renovieren in der bebauten Umwelt.
- Verkürzung der Zeit von der Forschung bis zur Marktreife innovativer nachhaltiger Bau- und Renovierungslösungen.
- Verstärkte öffentliche und private Kofinanzierung von Innovationen im Bereich der innovativen nachhaltigen gebauten Umwelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Projekte müssen eng mit dem ECTP-Netz der nationalen Plattformen für den Technologieaufbau und den grenz- bzw. sektorübergreifenden Clustern sowie mit dem europäischen Netz World GBC zusammenarbeiten.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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