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Call-Eckdaten
Innovative Nutzung von Lebenszyklusdaten für das Management von Gebäuden und Gebäudeportfolios (Built4People Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-02-01
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die Leistung von Gebäuden und Gebäudeportfolios insgesamt zu optimieren und die Entscheidungsfindung von Eigentümer*innen/Mieter*innen/Entwickler*innen im Hinblick auf die Umwandlung bestehender und geplanter physischer Vermögenswerte (Gebäude oder Vermögenswerte von Gebäuden, z. B. dezentrale Energieerzeugung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Mikronetze, Gebäudesysteme) zu unterstützen.
Call-Ziele
In europäischen Gebäuden fallen immer mehr Daten über die energetische und nichtenergetische Nutzung an. Mehr und bessere Daten können zu einer besseren Information der Verbraucher*innen führen, zu einem effizienten Management der Energienetze beitragen und die Schaffung innovativer Energiedienstleistungen, neuer Geschäftsmodelle und Finanzierungssysteme für dezentrale saubere Energie unterstützen. Daten sind auch eine wichtige Voraussetzung für eine zuverlässige und wirksame Politikgestaltung, z. B. in der Klimapolitik. Mehrere neuere Projekte haben sich auf die Entwicklung von Big-Data-Einrichtungen und Datenanalysewerkzeugen zur Überwachung der Energieleistung von Gebäuden auf der Grundlage energiebezogener Daten konzentriert, aber es sind noch weitere Arbeiten erforderlich, um Energiedaten mit Lebenszyklusdaten zu integrieren (z. B. Treibhausgasemissionen und -abbau, Materialien, Wasser, Gesundheit, Komfort, Lebenszykluskosten und -wert usw.).
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie mindestens zwei der drei folgenden Punkte behandeln:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Gebäudemanagementsysteme, die mit Datenanalysen und digitalen Echtzeit-Tools für Partnerschaften ausgestattet sind. Die entwickelten Systeme sollten Gebäudeüberwachungsdaten (z. B. von eingebetteten Sensoren/Aktoren), die Präferenzen der Nutzer (z. B. in Bezug auf Komfort und Wohlbefinden, Sicherheit und Energieflexibilität) und die Umgebungsbedingungen (z. B. städtische Dichte, Mikroklima usw.) berücksichtigen, um die betriebliche Energie- und Umweltleistung zu optimieren.
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Entscheidungshilfeinstrumente für die Verwaltung von Gebäudebeständen und Gebäudeportfolios. Die entwickelten Instrumente sollten in der Lage sein, energetische (z. B. Energieüberwachung, Renovierungsoptimierung) und nicht-energetische Dienstleistungen (Investitionsplanung, Risikobewertung - z. B. risikobezogen, Fehlererkennung, vorausschauende Wartung, Überwachung und Sicherheit, Komfort, Zufriedenheit der Nutzer*innen) zu erbringen. Die Instrumente sollten gemeinsam mit den potenziellen Nutzer*innen (z. B. Facility Manager, Fondsmanager usw.) entwickelt und unter realen Marktbedingungen getestet werden.
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Plattformen für den Datenaustausch, einschließlich Lebenszyklusdaten von Gebäuden oder Gebäudeportfolios. Die Plattformen sollten relevante Marktstakeholder (Technologieanbieter, Entwickler, Aggregatoren, DSOs, ESCOS) mit relevanten Nutzergruppen (Verbraucher*innen, Energiegemeinschaften), politischen Entscheidungsträger*innen und dem Finanzsektor verbinden und innovative Dienstleistungen (z. B. Flexibilität, Vorhersage, Investitionsplanung usw.) anbieten. Die Plattformen sollten unter Beteiligung der potenziellen Nutzergruppen entwickelt und unter realen Marktbedingungen getestet werden, gegebenenfalls in Verbindung mit digitalen Logbüchern und anderen einschlägigen Initiativen (z. B. dem Smart Readiness Indicator im Rahmen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden).
Die Vorschläge sollten einen Beitrag zu den Aktivitäten der Built4People-Partner und zum Built4People-Netzwerk von Innovationsclustern leisten.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie mindestens drei groß angelegte Pilotprojekte zur Demonstration des gewählten Systems durchführen. Die Pilotprojekte sollten verschiedene Gebäudetypen (Wohngebäude, Gewerbegebäude, öffentliche Gebäude usw.) und Anwendungsfälle (Energieüberwachung, Optimierung von Renovierungen, Investitionsplanung, Risikobewertung usw.) abdecken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete nachhaltige gebaute Umwelt (Built4People) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung der KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Schlüsselindikatoren für die Energie- und Umweltleistung durch neue oder verbesserte Gebäudemanagementsysteme, die über das Energiemanagement hinausgehen und einen Lebenszyklusansatz verfolgen (z. B. Umweltleistung, Kreislaufwirtschaft, Komfort und Wohlbefinden, Umweltqualität in Innenräumen, Zugänglichkeit, Sicherheit, strukturelle Leistung, Widerstandsfähigkeit und Anfälligkeit für Klimarisiken).
- Verbesserte Instrumente für die Planung und Verwaltung von Gebäuden und Gebäudeportfolios, einschließlich Energiemanagement, Umweltleistung, Optimierung von Renovierungen und Investitionsplanung.
- Verbesserte Verfügbarkeit und Zugang zu Lebenszyklusdaten von Gebäuden und Gebäudeportfolios sowie verbesserte Interoperabilität und Synergien zwischen Plattformen für den Datenaustausch.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
To be eligible for funding, applicants must be established in one of the following countries:
-
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
-
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
-
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- the Member States of the European Union, including their outermost regions
- the Overseas Countries and Territories (OCTs) linked to the Member States
- third countries associated to Horizon Europe - see list of particpating countries
Only legal entities forming a consortium are eligible to participate in actions provided that the consortium includes, as beneficiaries, three legal entities independent from each other and each established in a different country as follows:
- at least one independent legal entity established in a Member State; and
- at least two other independent legal entities, each established in different Member States or Associated Countries.
Any legal entity, regardless of its place of establishment, including legal entities from non-associated third countries or international organisations (including international European research organisations) is eligible to participate (whether it is eligible for funding or not), provided that the conditions laid down in the Horizon Europe Regulation have been met, along with any other conditions laid down in the specific call topic.
A ‘legal entity’ means any natural or legal person created and recognised as such under national law, EU law or international law, which has legal personality and which may, acting in its own name, exercise rights and be subject to obligations, or an entity without legal personality.
Specific cases:
- Affiliated entities — Affiliated entities (i.e. entities with a legal or capital link to a beneficiary which participate in the action with similar rights and obligations to the beneficiaries, but which do not sign the grant agreement and therefore do not become beneficiaries themselves) are allowed, if they are eligible for participation and funding.
- Associated partners — Associated partners (i.e. entities which participate in the action without signing the grant agreement, and without the right to charge costs or claim contributions) are allowed, subject to any conditions regarding associated partners set out in the specific call conditions.
- Entities without legal personality — Entities which do not have legal personality under their national law may exceptionally participate, provided that their representatives have the capacity to undertake legal obligations on their behalf, and offer guarantees to protect the EU’s financial interests equivalent to those offered by legal persons.
- EU bodies — Legal entities created under EU law including decentralised agencies may be part of the consortium, unless provided for otherwise in their basic act.
- Joint Research Centre (‘JRC’)— Where provided for in the specific call conditions, applicants may include in their proposals the possible contribution of the JRC but the JRC will not participate in the preparation and submission of the proposal. Applicants will indicate the contribution that the JRC could bring to the project based on the scope of the topic text. After the evaluation process, the JRC and the consortium selected for funding may come to an agreement on the specific terms of the participation of the JRC. If an agreement is found, the JRC may accede to the grant agreement as beneficiary requesting zero funding or participate as an associated partner, and would accede to the consortium as a member.
- Associations and interest groupings — Entities composed of members (e.g. European research infrastructure consortia (ERICs)) may participate as ‘sole beneficiaries’ or ‘beneficiaries without legal personality’. However, if the action is in practice implemented by the individual members, those members should also participate (either as beneficiaries or as affiliated entities, otherwise their costs will NOT be eligible.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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