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Call-Eckdaten
Lösungen für die Identifizierung gefährdeter Gebäude und eine auf den Menschen ausgerichtete gebaute Umwelt, (Built4People Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-02-02
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen "Lösungen zur Identifizierung gefährdeter Gebäude und einer auf den Menschen ausgerichteten bebauten Umwelt und zur Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber störenden Ereignissen und veränderten Bedingungen in einem sich wandelnden Klima (Built4People Partnership)" sollten zu einem integrierten Ansatz für eine sichere und gesunde, auf den Menschen ausgerichtete bebaute Umwelt auf Block-, Stadtteil- und Stadtebene beitragen. Die bebaute Umwelt muss angepasst, geplant und gebaut werden, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung (verstärkter Wärmeinseleffekt, erhöhter Kühlungsbedarf, Wasserknappheit usw.) zu bekämpfen und um Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber ungünstigen klimatischen Ereignissen in größerem Maßstab zu gewährleisten, wobei gleichzeitig die Verbindung und Integration mit Energie-, IKT- und Verkehrsinfrastrukturen sichergestellt werden muss.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Entwicklung von Konzepten und Instrumenten zur Ermittlung und Kategorisierung der Anfälligkeit bestehender und künftiger Gebäude und der bebauten Umwelt, nach Möglichkeit unter Verwendung und/oder Weiterentwicklung bestehender Methoden zur Bewertung der Anfälligkeit.
- Entwicklung innovativer Entwürfe, Materialien und Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit (z. B. Brandschutz) und der Widerstandsfähigkeit der bebauten Umwelt gegenüber extremen klimatischen Ereignissen (Hitzewellen, Überschwemmungen, Stürme der Kategorie 5 usw.), die je nach geografischer Lage der Gebäude auch bei anderen Naturkatastrophen wie Erdbeben relevant sein können.
- Gegebenenfalls ist sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Lösungen auch die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessern, die lokale Umwelt verbessern und negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt minimieren, z. B. durch den Einsatz naturnaher Lösungen.
- Gegebenenfalls muss sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Konzepte und Lösungen tiefgreifende Renovierungsmaßnahmen umfassen und mit den einschlägigen Instrumenten zur Sensibilisierung und Beratung von Gebäudeeigentümern (z. B. Renovierungspässen) verknüpft werden, um Gebäude schrittweise an den Klimawandel im Rahmen eines Anpassungspfadkonzepts anzupassen.
- Untersuchung der Nutzung relevanter Daten, wie Wettervorhersagen und/oder Katastrophenwarnungen, durch Überwachungs- und Managementsysteme in der bebauten Umwelt (z. B. zur Einführung automatischer Notfallprotokolle zur Warnung und zum Schutz der Gebäudenutzer).
- Untersuchung des Potenzials des Anlagenmanagements und von Lebenszykluskonzepten zur Optimierung der Kosten der Widerstandsfähigkeit (z. B. gegenüber Klima- und Umweltfaktoren).
- Sicherstellen, dass die gesamte Wertschöpfungskette vom Entwurf über den Bau bis zum Ende der Lebensdauer abgedeckt wird.
- Demonstration der Lösungen in mindestens zwei Demonstrationsprojekten, die verschiedene Gebäudetypologien auf Block- oder Stadtteilebene umfassen und gegebenenfalls die Verbindungen zu Energie-, IKT- und Verkehrsinfrastrukturen in verschiedenen geografischen Gebieten mit unterschiedlichen lokalen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen einschließen.
- Beitrag zu den Aktivitäten der Built4People-Partner und zum Built4People-Netzwerk von Innovationsclustern.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Steigerung des Bewusstseins für Ansätze zur Identifizierung und Kategorisierung der Anfälligkeit bestehender und zukünftiger Gebäude und Infrastrukturen.
- Erhöhte Anzahl nachgewiesener innovativer Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der bebauten Umwelt gegenüber extremen Klimaereignissen und anderen Naturkatastrophen sowie gegenüber veränderten Bedingungen aufgrund des Klimawandels.
- Verstärkte Nutzung relevanter Daten wie Wettervorhersagen oder Katastrophenwarnungen durch Überwachungs- und Managementsysteme in der bebauten Umwelt (z. B. zur Einleitung automatischer Notfallprotokolle zur Warnung und zum Schutz der Gebäudenutzer).
- Verbessertes Verständnis neuer Geschäftsmodelle, die es ermöglichen, die Kosten für die Widerstandsfähigkeit zu optimieren, unter Berücksichtigung von Asset Management und Lebenszykluskonzepten.
- Stärkeres Bewusstsein der Gebäudenutzer*innen und anderer wichtiger Interessengruppen für die verfügbaren Lösungen im Falle von extremen klimatischen Ereignissen und Naturkatastrophen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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