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Call-Eckdaten
Neue Wege zur Verringerung schwerer Verletzungen und der langfristigen Folgen von Verkehrsunfällen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-12
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Projekte Forschungsarbeiten durchführen, um ein relevantes System für die Klassifizierung von Langzeit- oder Dauerinvalidität zu erstellen, das für die Entwicklung und Gestaltung künftiger Schutzlösungen sowie für politische Maßnahmen und Anforderungen genutzt werden kann.
Call-Ziele
Neben tödlichen und beinahe tödlichen Verletzungenn stellen Personenschäden mit Langzeitfolgen weiterhin eine Bedrohung für die persönliche Mobilität dar. Vor allem Fußgänger*innen, Rad- und Motorradfahrer*innen sowie Nutzer*innen neuer Mobilitätshilfen haben ein hohes Risiko, Personenschäden mit Langzeitfolgen zu erleiden, z. B. Hirn- und Nackenverletzungen. In Autos können trotz neuer Systeme zur Kollisionsminderung Kollisionen von geringer und mittlerer Schwere immer noch ähnliche dauerhafte neurologische Störungen bei den Insassen verursachen. Weitere Beispiele sind Langzeitverletzungen an den oberen und unteren Extremitäten, die bei allen Verkehrsteilnehmer*innen auftreten können. Bis heute gibt es weder eine standardisierte noch eine anerkannte Methode für die Bewertung von Lösungen zur Verringerung der Langzeitfolgen. Darüber hinaus müssen mehr Aspekte der menschlichen Variabilität wie Alter, Geschlecht, Gewicht und Statur berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt auf Langzeitbehinderungen liegt.
Mehrere Forschungsbereiche, auch die Sozialwissenschaften, sind erforderlich, um die langfristigen Folgen vollständig zu verstehen und zu verringern. Die kognitiven Fähigkeiten könnten beispielsweise durch ein physisches Kopftrauma beeinträchtigt werden, und gleichzeitig besteht ein Bedarf an mehr Wissen über psychiatrische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit posttraumatischem Stress oder verminderter Lebensqualität. Mit anderen Worten: Kognitive Probleme und Depressionen müssen als mögliche Langzeitfolgen von Verkehrsunfällen voll anerkannt werden.
Es sind weitere Forschungsarbeiten erforderlich, um ein relevantes System zur Klassifizierung langfristiger oder dauerhafter Behinderungen zu schaffen, das für die Entwicklung und Gestaltung künftiger Schutzlösungen sowie politischer Maßnahmen und Anforderungen genutzt werden kann. Es besteht ein dringender Bedarf an verfeinerten Kenntnissen über die Zusammenhänge zwischen anfänglichen Verletzungen und den langfristigen Folgen von Personenschäden, was neue detaillierte Unfalldaten für die Rekonstruktion von Zusammenstößen in Verbindung mit der Nachverfolgung von Langzeitschäden erfordert. Für die Validierung neuer Modelle zur Messung von Langzeitfolgen werden viele Daten aus der Praxis benötigt. Eine eingehende Analyse der Daten von Krankenhauspatienten und -patientinnen wird in dieser Hinsicht auch weiterhin erforderlich sein, ebenso wie wirksame Mittel zur Weiterverfolgung der messbaren psychiatrischen Beeinträchtigungen. Daher sind neue Anstrengungen in der Unfallforschung und den damit verbundenen Sozialwissenschaften (Ökonomie und Psychologie) sowie in der Forschung über Biomechanik, Fahrzeugaufpralltüchtigkeit und andere Aspekte der Unfalldynamik erforderlich. Neue Technologien eröffnen die Möglichkeit, neue Arten von Daten mit höherem Detaillierungsgrad zu erheben.
Virtuelle Testwerkzeuge sind entscheidend für neue, effizientere Bewertungsmethoden, und daher ist die Weiterentwicklung von Human Body Models (HBM) besonders wichtig. Die Wirksamkeit neuer Systeme sollte beispielsweise in einem breiten Spektrum von Crash-Belastungsfällen bewertet werden, die die derzeitigen Testdummys nicht unterstützen können. Eine weitere Möglichkeit, die sich durch den Einsatz virtueller HBM ergibt, ist die Bewertung integrierter und adaptiver Sicherheit auf einem wesentlich höheren Detailniveau. Das Potenzial des HBM für die Bewertung von Langzeitverletzungen in der Produktentwicklung ist groß und wird durch weitere multidisziplinäre Forschung unterstützt. Es sind auch Forschungsarbeiten erforderlich, um etwaige diesbezügliche Einschränkungen zu bewerten und gegebenenfalls zu untersuchen, wie das HBM am besten durch anthropomorphe Testgeräte und physische Werkzeuge ergänzt werden kann.
Virtuelle Methoden mit HBM sollten nicht nur für die Sicherheit von Personenkraftwagen weiterentwickelt werden, sondern auch für die Bewertung von persönlicher Schutzausrüstung, fehlerverzeihender Straßeninfrastruktur (einschließlich Straßenoberflächen) und den Schutz von Motorrad-, Moped- und Fahrradfahrer*innen sowie von Fußgänger*innen und Nutzer*innen neuer Mikromobilitätsgeräte vor Langzeitverletzungen. Das virtuelle HBM muss die menschliche Variabilität widerspiegeln, und ein besonderes Augenmerk muss auf Kinder in den verschiedenen Rollen der Verkehrsteilnehmer gerichtet werden, z. B. auf Kinder im Vorschulalter in Personenkraftwagen, die normalerweise nicht in Kindersitzen sitzen, aber oft zu klein sind, um von den derzeitigen integrierten Sicherheitssystemen in Fahrzeugen vollständig geschützt zu werden.
Neue und verbesserte Fahrzeuginnenräume (einschließlich unkonventioneller Sitze und neuer Innenausstattungen) von hochautomatisierten Personenkraftwagen, Shuttlebussen (einschließlich Kleinbussen) und anderen fahrerlosen Personenkraftwagen werden eine wichtige Rolle bei den Bemühungen spielen, das Niveau der Verkehrssicherheit von Personenkraftwagen weiter anzuheben. Stehende Personen, z. B. Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, sollten ebenfalls einbezogen werden. Markttreiber (z. B. verstärkte Automatisierung, Komfort und Infotainment) werden durch sicherheitsorientierte Entwicklungsstrategien verstärkt, wenn sie durch einschlägige Forschung und politische Maßnahmen im Hinblick auf die langfristigen Folgen unterstützt werden.
Von der Forschung in diesem Bereich wird erwartet, dass sie Empfehlungen für die Verbesserung der betreffenden Politiken, rechtlichen Anforderungen und Normen ausspricht. Aus diesem Grund wird eine internationale Zusammenarbeit empfohlen.
Erkenntnisse, Wissen und Erfahrungen sollten auch mit anderen Bereichen ausgetauscht werden, z. B. mit bestimmten Sport-, Freizeit- und Arbeitsaktivitäten sowie mit anderen Verkehrsträgern, bei denen ähnliche Probleme in Bezug auf Personenschäden mit Langzeitfolgen auftreten können wie im Straßenverkehr, wenn auch in einem anderen Ausmaß.
Bei den Maßnahmen sollten die Ergebnisse früherer EU-Forschungsprojekte in diesem Bereich (z. B. Seniors, VIRTUAL, SafetyCube) berücksichtigt werden.
Die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften und die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus den USA und/oder Australien werden gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Forschungsergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Validierte Mechanismen von Personenschäden, die bei allen Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Motorradfahrer*innen, Auto- und Busfahrer*innen und -insassen usw.) zu erheblichen Langzeitfolgen führen.
- Etabliertes System zur Klassifizierung von Langzeitverletzungen, einschließlich Methoden zur Nachverfolgung von Personenschäden über den erforderlichen Zeitraum nach einem Unfall.
- Validierte Instrumente und Methoden für die Bewertung von Verletzungen, die zu Langzeitfolgen führen, wie z. B. verbesserte virtuelle Körpermodelle.
- Voraussetzungen für die Entwicklung von politischen, rechtlichen und normativen Anforderungen zur Verringerung schwerer Verletzungen, insbesondere solcher mit Langzeitfolgen.
- Eine allgemeine Verbesserung des Schutzes für alle Verkehrsteilnehmer*innen durch sichere und robuste Gegenmaßnahmen und Lösungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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