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Call-Eckdaten
Klimaresistente und sichere Seehäfen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-09
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte dienen der Entwicklung und Validierung neuer Lösungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Effizienz, Intermodalität und Sicherheit des Verkehrssystems für Passagiere und Güter.
Call-Ziele
Forschungsarbeiten sind erforderlich, um die Anfälligkeit der Verkehrsinfrastruktur für den Klimawandel und andere natürliche oder vom Menschen verursachte Störungen zu begrenzen. Die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen gegenüber dem Klimawandel sollte sich darauf konzentrieren, die Fähigkeit des Verkehrsinfrastrukturnetzes zu verbessern, Störungen zu widerstehen, sich an veränderte Bedingungen unter extremen Umständen anzupassen und gleichzeitig seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der Infrastruktur zu erhöhen, ihre Leistungsfähigkeit unter extremen Bedingungen zu verbessern und so die Widerstandsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems zu steigern.
Seehäfen und Wasserstraßen auf der ganzen Welt sind mit steigenden Luft- und Wassertemperaturen, einem Anstieg des Meeresspiegels, veränderten saisonalen Niederschlagsmengen sowie Wind- und Wellenbedingungen konfrontiert. In vielen Fällen treten auch häufigere und schwerere Extremereignisse wie Stürme, Sturzfluten, lang anhaltende Hitzewellen und Dürren auf. Der Klimawandel stellt ein erhebliches Risiko für die Wirtschaft, den Betrieb, die Sicherheit und die Infrastruktur dar - und damit für die lokale, nationale und europäische Wirtschaft.
Extreme Wetterereignisse wirken sich auf die Verkehrsinfrastrukturen und ihr Management aus. Auch wenn die Infrastrukturen so ausgelegt sind, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer verschiedenen Belastungen standhalten können, wird die Zunahme der Häufigkeit und Schwere extremer Wetterereignisse ihren Verfall beschleunigen und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöhen, die aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen häufiger auftreten können. Seehäfen und die damit verbundenen Binnenwasserstraßen sind extremen Wetterereignissen besonders ausgesetzt und für die lokale und globale Wirtschaft von großer Bedeutung, da fast 80 % des weltweiten Güterverkehrs per Schiff abgewickelt werden. Die europäischen Seehäfen sind Tore zu anderen Kontinenten. 74 % der Extra-EU-Waren werden über Häfen verschifft. Sie sind auch für den innereuropäischen Handel wichtig: 37 % des innergemeinschaftlichen Güterverkehrs und 385 Millionen Passagiere werden jedes Jahr über Häfen abgewickelt. Bis 2030 wird ein Anstieg des Güterumschlags in den EU-Häfen um 50 % prognostiziert.
Betreiber von Häfen und Wasserstraßen müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und sich anzupassen. Als Küstenbauwerke sind Seehäfen und die damit verbundenen Binnenwasserstraßen Sturmfluten und dem Anstieg des Meeresspiegels ausgesetzt und anfällig für Überschwemmungen. Es wird erwartet, dass der Klimawandel in Nordeuropa, wo sich die 20 größten europäischen Frachthäfen befinden, stärkere Auswirkungen haben wird. Insgesamt 852 Häfen sind im Jahr 2080 von Überschwemmungen bedroht, und die Zahl der Häfen, die einer Überschwemmungshöhe von mehr als 1 m ausgesetzt sein werden, wird von 2030 bis 2080 voraussichtlich um 80 % steigen. Die Zahl der Häfen, die von Überschwemmungen bedroht sind, wird von 2030 bis 2080 voraussichtlich um mehr als 50 % zunehmen. Dieser Trend ist an der Nordseeküste noch stärker ausgeprägt, wo sich laut der GISCO-Datenbank über 500 Häfen befinden, deren Verkehr bis zu 15 % des weltweiten Güterverkehrs ausmacht (EUCC-D, 2013). Insgesamt besteht für 852 wichtige Häfen das Risiko einer Überflutung bis zum Ende des Jahrhunderts.
Wenn wir uns auf eine widerstandsfähige und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur konzentrieren, sollten gleichzeitig ihr ökologischer Fußabdruck, der Ressourcen- und Materialverbrauch sowie die Fragmentierung von Lebensräumen und die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt auf ein Minimum reduziert werden. Das Ziel ist eine intelligente, grüne, nachhaltige, klimaresistente und biodiversitätsfreundliche Infrastruktur.
Die Vorschläge müssen auf alle folgenden Punkte eingehen:
- Entwicklung von Lösungen zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit von a) Seehäfen, b) angeschlossenen Binnenschifffahrtsinfrastrukturen, c) angeschlossenen Landinfrastrukturen im Hinterland in Zeiten extremer Wetterereignisse.
- Entwicklung von Strategien zur Minimierung des Kapazitätsverlusts von Infrastrukturen bei störenden Ereignissen, zur Sicherung von Infrastrukturen oder zur Bereitstellung der erforderlichen Redundanz oder Anpassungsfähigkeit bei gleichzeitiger Vermeidung von Überplanung, unangemessener oder irreversibler Auslegung auf der Grundlage von Anfälligkeitsanalysen und Risikobewertungen.
- Demonstration von Lösungen für die Verknüpfung von Systemen zur Überwachung des Zustands der Infrastruktur, des Verkehrsmanagements und des Notfallmanagements, um eine fundierte Entscheidungsfindung während und nach solchen Ereignissen zu ermöglichen und auch eine mögliche Umverteilung von Güter- und Personenströmen auf ergänzende Infrastrukturen zu unterstützen. Lösungen für den Schienenverkehr, die mit den Projekten des EU-Eisenbahnprogramms zur Umsetzung des Leitbereichs 5 harmonisiert werden.
- Aufbau auf innovativen Lösungen für die Überwachung und Vorhersage der Auswirkungen des Klimawandels, wie z. B. den digitalen Zwillingen von Destination Earth, und für die Ermittlung von Infrastrukturpunkten, die besonders anfällig für den Klimawandel sind. Die Vorschläge sollten verkehrsträgerübergreifende Strategien zur Modernisierung (einschließlich der physischen Modernisierung) bestehender Infrastrukturen und zur Verringerung ihrer Anfälligkeit entwickeln, wobei nachhaltige Materialien und Bautechniken verwendet werden sollten.
- Entwicklung neuartiger und verbesserter Governance-Modelle, die eine Zusammenarbeit über institutionelle, modale und nationale Grenzen hinweg ermöglichen, um Schocks und Störungen großen Ausmaßes zu bewältigen.
- Entwicklung von Standardverfahren und -methoden zur Förderung der Umsetzung von (strukturellen, betrieblichen, institutionellen und sozialen) Maßnahmen zur Bewältigung von Klimarisiken und -gefahren. Mindestens drei Pilotversuche zur Demonstration der vorgeschlagenen Lösungen im betrieblichen Umfeld (mindestens TRL7) für drei Seehäfen mit angeschlossener Binnenschifffahrtsinfrastruktur auf CEF-Korridoren vorsehen. Im Rahmen der Pilotprojekte sollten die wirksamsten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen ausgewählt werden, und es sollte ermittelt werden, wie und wann sie im Laufe der Zeit bei sich ändernden Bedingungen am besten umgesetzt werden können.
- Evaluierung der qualitativen und quantitativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer klaren Basislinie für jede Pilotdemonstration.
- Innovative Infrastrukturlösungen sollten dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck, die Ressourcen und den Materialverbrauch zu verringern. Die Erforschung naturbasierter Lösungen (NBS) bietet die Möglichkeit, eine nachhaltige, klimaresistente europäische Verkehrsinfrastruktur auf kosteneffiziente Weise zu schaffen und gleichzeitig erhebliche soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erzielen. Ziel ist eine intelligente, umweltfreundliche, nachhaltige und klimaresistente Infrastruktur, die so geplant wird, dass die positiven Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum maximiert und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die erhebliche und dauerhafte Schädigung von Ökosystemen, die Fragmentierung von Lebensräumen oder der Verlust der biologischen Vielfalt minimiert werden, umweltfreundliche Verkehrsträger gefördert werden und zu einer Verringerung der Verkehrsemissionen führen.
Die Vorschläge sollten auch die Ergebnisse früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen und für nachhaltiges Bauen berücksichtigen und die einschlägigen EU-Leitlinien für die Entwicklung und das Management europäischer Verkehrsinfrastrukturen aufgreifen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu ALLEN der folgenden Ergebnisse beitragen (mit einer klaren Grundlage für jeden Anwendungsfall):
- Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen von a) Seehäfen, b) angeschlossenen Binnenwasserstraßen und c) angeschlossenen Landinfrastrukturen im Hinterland gegenüber extremen Wetterereignissen durch Gewährleistung einer mindestens 80-prozentigen Betriebsfähigkeit während der Unterbrechungen.
- Beitrag zu einer mindestens 20-prozentigen Verlagerung der Hafenhinterlandverbindungen auf emissionsfreie und emissionsarme Verkehrssysteme.
- Gewährleistung eines sicheren Hafenzugangs und Hafenbetriebs durch Vermeidung zusätzlicher Unfälle als Folge von Störungen, die durch den Klimawandel verursacht werden.
- Minimierung der Umweltauswirkungen (z. B. Emissionen, Boden-/Wasserverschmutzung, Verschlechterung der Ökosysteme und Fragmentierung von Lebensräumen sowie Verlust der biologischen Vielfalt, wie in der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2030 vorgesehen) während des Baus, der Wartung, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur, indem über die EU-Umweltvorschriften hinausgegangen wird.
- Vorlage von Leitlinien, in denen (strukturelle, operative und institutionelle) Maßnahmen zur Bewältigung von Klimarisiken und -gefahren beschrieben werden, und Bereitstellung von Leitlinien für die Prüfung und Bewertung von Optionen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, wird von den Begünstigten erwartet, dass sie beschreiben, wie die Nutzung von Copernicus und/oder Galileo/EGNOS in die vorgeschlagenen Lösungen einbezogen wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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