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Call-Eckdaten
Natur und biologische Vielfalt
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2023-SAP-NAT-NATURE
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
06.09.2023 17:00
Förderquote
60 %
Budget des Calls
€ 145.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 13.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Vorschläge zu diesem Thema werden zu den Zielen der Europäischen Union für den Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung des Naturkapitals der Union in ihren Meeres-, Süßwasser- und Landökosystemen beitragen.
Call-Ziele
Die Projekte sollten mindestens einem der beiden Interventionsbereiche zuzuordnen sein:
- Interventionsbereich: "Raum für Natur"
- Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten oder Lebensräumen durch gebietsbezogene Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen zu verbessern, fällt in den förderfähigen Bereich des Interventionsbereichs "Raum für die Natur". Dazu gehören z. B. Projekte zur Wiederherstellung oder Verbesserung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen oder Lebensräumen von Arten innerhalb und außerhalb bestehender Schutzgebiete. Dies kann auch Projekte zur Schaffung zusätzlicher Schutzgebiete (oder zur Verbesserung der Ausrichtung und des Beitrags bestehender Schutzgebiete zur biologischen Vielfalt), ökologische Korridore oder andere grüne Infrastrukturen, Projekte zur Erprobung oder Demonstration neuer Konzepte für das Gebietsmanagement, Projekte, die auf Belastungen einwirken, usw. umfassen.
- Interventionsbereich: "Schutz unserer Arten"
- Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten zu verbessern (oder, im Falle invasiver gebietsfremder Arten, deren Auswirkungen zu verringern), und zwar durch andere einschlägige Aktivitäten als gebietsbezogene Schutz- oder Wiederherstellungsmaßnahmen, fällt in den Interventionsbereich "Schutz unserer Arten". In Anbetracht des breiten Spektrums an Bedrohungen, die zusätzlich zur Zerstörung ihrer Lebensräume auf die Arten einwirken können, können solche Projekte ein breites Spektrum an relevanten Maßnahmen umfassen, die von harten Infrastrukturarbeiten bis hin zur Sensibilisierung der Beteiligten reichen. Die Antragsteller sollten bei der Konzeption ihrer Projektanträge berücksichtigen, dass nur wild lebende Tiere und Pflanzen sowie natürliche und naturnahe Lebensräume Ziel von LIFE-Natur und -Biodiversität-Projekten sein können.
Projekte, die sich ausschließlich auf die Verwaltung konzentrieren, sind von diesem Aufforderungsthema ausgeschlossen und fallen unter das verwandte Aufforderungsthema LIFE-2023-SAP-NAT-GOV.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In Anbetracht der begrenzten Verfügbarkeit von LIFE-Mitteln müssen Projekte, die hohe EU-Beiträge (z. B. über 5 Mio. EUR) beantragen, insbesondere außergewöhnlich klare und überzeugende Nachweise für den EU-Mehrwert ihrer Vorschläge in Bezug auf Auswirkungen und Kosten-Nutzen-Verhältnis vorlegen. Der beantragte Beitrag muss eindeutig durch eine außergewöhnliche Wirkung zugunsten dringender Erhaltungsbedürfnisse/Prioritäten gerechtfertigt sein. Während Projekte mit höheren Budgets von Größenvorteilen profitieren, müssen die Antragsteller die Kosteneffizienz ihrer Projekte nachweisen und eine detaillierte Kostenaufschlüsselung in dem obligatorischen Anhang "Detaillierte Budgettabelle" vorlegen. Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen berichten und dabei die LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berücksichtigen. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Vorschlags auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Alle gemessenen Indikatoren sollten mit dem behandelten Problem der Erhaltung oder der biologischen Vielfalt und der Art der geplanten Maßnahmen im Einklang stehen.
Die Antragsteller sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für das spezifische Projekt wichtig sind, sollten die Antragsteller den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars einreichen.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
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Erwartete Ergebnisse
In beiden Interventionsbereichen sind klar definierte, spezifische, ergebnisorientierte, auf die biologische Vielfalt bezogene Ziele für Projekte und ihre Aktivitäten eine Voraussetzung für eine objektive Priorisierung der Vorschläge.
Um einen effektiven Vergleich der Vorzüge der Vorschläge zu ermöglichen, werden die folgenden Grundsätze für eine erste Prioritätsstufe angewandt, die die Dringlichkeit in den beiden Interventionsbereichen definiert:
- Bei Vorschlägen, die auf Arten und Lebensräume abzielen, die unter die Habitat-Richtlinie der EU fallen, wird denjenigen Vorschlägen Vorrang eingeräumt, die eindeutig auf Lebensräume oder Arten abzielen, die sich auf der Grundlage der letzten Bewertungen der Berichte nach Artikel 17 in einem ungünstigen und rückläufigen Erhaltungszustand befinden (https://natureart17.eionet.europa.eu/article17/), insbesondere wenn ihr Zustand sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der nationalen biogeografischen Region(en), in der das Projekt durchgeführt wird, ungünstig und rückläufig ist (U2).
- In den 27 EU-Mitgliedstaaten haben bei Vogelarten sowie bei Arten und Lebensräumen, die nicht unter die EU-Naturschutzvorschriften fallen, Vorschläge Vorrang, die eindeutig auf diejenigen abzielen, die in den einschlägigen Roten Listen der EU für Lebensräume oder Arten in höhere Kategorien des Aussterberisikos eingestuft sind (insbesondere: gefährdet oder schlechter). Für die EU-Regionen in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete haben die Vorschläge Vorrang, die in den (paneuropäischen) bzw. globalen roten Listen der IUCN in höhere Kategorien des Aussterberisikos (insbesondere: gefährdet oder schlimmer) eingestuft sind.
Die weitere Priorisierung der Vorschläge erfolgt auf der Grundlage der nachstehenden politischen Prioritäten:
- EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien
- Verordnung über invasive gebietsfremde Arten
- EU-Biodiversitätsstrategie 2030
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
weitere Förderkriterien
Zusätzliche Bedingungen:
- Nachhaltigkeit: Bei der Konzeption ihres Projekts müssen die Antragsteller die Verpflichtung berücksichtigen, die ökologische Wirkung der Projektaktivitäten für mindestens 30 Jahre nach Projektende aufrechtzuerhalten. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle LIFE-bezogenen Investitionen in die Bewirtschaftung oder Wiederherstellung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen und Lebensräumen für Arten zu Verbesserungen führen, die langfristig aufrechterhalten werden können. Dies setzt häufig voraus, dass solche Maßnahmen in Gebieten durchgeführt werden, die bereits rechtlich geschützt sind (als Natura-2000-Gebiete oder national geschützte Gebiete), oder dass für solche Gebiete während der Laufzeit des Projekts ein angemessener rechtlicher Schutz gewährt werden kann. Wenn die Maßnahmen den Erwerb von Grundstücken und die Wiederherstellung von Lebensräumen umfassen, sollte das betreffende Gebiet den am besten geeigneten rechtlichen Schutz erhalten (nationales Schutzgebiet, Natura 2000 usw.), um zum Aufbau des transeuropäischen Naturnetzes (TEN-N) beizutragen. Für andere Investitionen, die die Verringerung von Belastungen und Bedrohungen (z. B. die Sperrung von Gräben oder die Verringerung des Stickstoffabflusses aus landwirtschaftlichen Flächen) auf Flächen beinhalten, die an sich keinen hohen natürlichen Wert haben, der eine Ausweisung rechtfertigen würde, aber als Pufferzone um Natura-2000-Gebiete und/oder Schutzgebiete dienen, ist eine langfristige vertragliche Vereinbarung (mindestens 30 Jahre) erforderlich, um sicherzustellen, dass die Belastungen und Bedrohungen unwiderruflich verringert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Antragsteller nachweisen, dass die getätigte Investition durch eine angemessene Flächennutzungsplanung auf der wichtigsten Verwaltungsebene unterstützt wird. In diesem Zusammenhang können auch private Landnutzungsinitiativen unterstützt werden.
- In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (S. 15-22) sind spezifische Bedingungen für die folgenden Aktivitäten aufgeführt:
- Aktivitäten innerhalb von Natura 2000
- Aktivitäten außerhalb von Natura 2000
- Wiederansiedlung von Arten und andere Erhaltungsmaßnahmen innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets (Umsiedlung)
- Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
- Erwerb von Land
- Langfristige Landpacht, Kauf von Rechten und einmalige Ausgleichszahlungen
- Kurzfristige Landpacht oder vorübergehende Ausgleichszahlungen
- Nicht zuschussfähige Kosten für Landerwerb, einmalige Ausgleichszahlungen und Pachtzahlungen
- Laufendes Management von Lebensräumen und wiederkehrende Aktivitäten
- Infrastruktur
- Grüne Infrastruktur
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 84 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Informationen über die Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Nicht obligatorische Anhänge (die jedoch falls zutreffend zur Ergänzung von Teil B des Antragsformulars unbedingt erforderlich sind; weitere Einzelheiten finden Sie auf Seite 22 des Aufrufs)
- Karten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Standorte (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (Vorlage verfügbar im Submission System)
- Kofinanzierungserklärung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar): obligatorisch, wenn eine externe Kofinanzierung vorgesehen ist
- Unterstützungsschreiben (keine spezielle Vorlage verfügbar)
- Jährlicher Tätigkeitsbericht - k.A.
- Sonstige Anhänge - k. A.
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Falls Sie einen Kofinanzierungsbeitrag haben, laden Sie bitte die entsprechende unterzeichnete Erklärung unter den fakultativen Anhängen hoch. Bitte geben Sie entweder "Bestätigt" oder "Noch zu bestätigen" an. Wenn der Status "zu bestätigen" lautet, muss dies erläutert werden. Beachten Sie, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, eine unterzeichnete Erklärung mit dem Status "Bestätigt" als Voraussetzung für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorlegen müssen.
Der maximale Fördersatz (in % der förderfähigen Kosten) beträgt 60 % mit folgenden Ausnahmen:
- 67 % für Projekte, die sowohl auf prioritäre als auch auf nicht prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
- 75 % für Projekte, die ausschließlich auf prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
Call-Dokumente
LIFE Nature and Biodiversity SAP call document 2023LIFE Nature and Biodiversity SAP call document 2023(1374kB)
Kontakt
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