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Call-Eckdaten
Eindämmung des Klimawandels
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2023-SAP-CLIMA-CCM
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
21.09.2023 17:00
Förderquote
60 %
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte im Rahmen des vorrangigen Bereichs Klimaschutz sollten zum sozial gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung des EU-Ziels für die Emissionsreduzierung bis 2030 von mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 beitragen.
Call-Ziele
Die Klimapolitik und die Rechtsvorschriften der Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen konzentrieren sich insbesondere auf
- nachhaltige erneuerbare Energie,
- Energieeffizienz,
- das Emissionshandelssystem,
- energie- und treibhausgasintensive Industrieproduktion,
- Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft,
- Erhöhung der Kohlenstoffbindung in Ökosystemen,
- emissionsfreie und nahezu emissionsfreie Verkehrslösungen und Kraftstoff-/Energieoptionen,
- fluorierte Gase und ozonabbauende Stoffe,
- Kohlenstoffabscheidung und -nutzung sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung,
- Überwachung von und Berichterstattung über Treibhausgase,
- Bemühungen aller Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, einschließlich öffentlicher Einrichtungen (nationale, regionale und lokale Behörden), privater Unternehmen oder nichtkommerzieller Organisationen (Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen, Verbrauchergruppen), und
- Verhaltensänderungen, auch durch Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Klimapakts.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Alle LIFE-Projekte müssen über ihre erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPI) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Projekts auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe und ergänzen Sie diese mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts. Ausführlichere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
Erwartete Ergebnisse
Bereiche der Intervention:
- Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, einschließlich der Verringerung der Verwendung von fluorierten Treibhausgasen und ozonabbauenden Stoffen
- Maßnahmen, die das Funktionieren des Emissionshandelssystems verbessern und die sich auf die energie- und treibhausgasintensive Industrieproduktion auswirken
- Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz (soweit nicht durch spezifische Aufforderungen im Rahmen des Teilprogramms "Clean Energy Transition" abgedeckt)
- Entwicklung von Land- und Meeresbewirtschaftungspraktiken, die sich auf die Emissionen und den Abbau von Emissionen auswirken, sowie Erhaltung und Verbesserung natürlicher Kohlenstoffsenken
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 bis 5 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
Informationen über die Teilnehmer
- detaillierte Budgettabelle
- Optionale Anhänge
- Unterstützungserklärungen
- Kofinanzierungserklärungen
- Karten
- Beschreibung der Gebiete
- Beschreibung der Arten und Lebensräume
- Tätigkeit Jahresbericht
- Sonstige Anhänge (z. B. Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Der maximale Fördersatz (in % der förderfähigen Kosten) beträgt 60 % mit folgenden Ausnahmen:
- 67 % für Projekte, die sowohl auf prioritäre als auch auf nicht prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
- 75 % für Projekte, die ausschließlich auf prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
Call-Dokumente
LIFE Climate Change SAP call document 2023LIFE Climate Change SAP call document 2023(803kB)
Kontakt
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