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Call-Eckdaten
Innovationsfonds für Kleinprojekte
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
InnovFund-2022-SSC
Termine
Öffnung
30.03.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für die Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Der Innovationsfonds gewährt Zuschüsse für Projekte, die auf die kommerzielle Einführung innovativer kohlenstoffarmer Technologien abzielen. Ziel ist es, industrielle Lösungen auf den Markt zu bringen, um Europa zu dekarbonisieren und seinen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Ziele dieses Aufrufs sind:
(a) Projekte unterstützen, die hochinnovative Technologien, Verfahren oder Produkte demonstrieren, die ausreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen;
(b) finanzielle Unterstützung anbieten, die auf die Marktbedürfnisse und Risikoprofile der förderfähigen Projekte zugeschnitten ist, und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Ressourcen mobilisieren.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds finanziert werden, wird erwartet, dass sie einen Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung des Ziels leisten, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, wie es im europäischen Klimagesetz und im europäischen Green Deal festgelegt ist, sowie zur Erreichung der im REPowerEU-Plan für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und erneuerbaren Wasserstoff festgelegten Ziele.
Erwartete Ergebnisse
Folgende Aktivitäten können im Rahmen dieses Aufrufs gefördert werden:
- Aktivitäten zur Unterstützung von Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in Sektoren, die in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie 2003/873/EG aufgeführt sind, einschließlich umweltverträglicher Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU), die einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten, sowie Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen, die in Sektoren hergestellt werden, die in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführt sind
- Aktivitäten, die dazu beitragen, den Bau und Betrieb von Projekten zu fördern, die auf die umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (CCS) abzielen
- Aktivitäten, die dazu beitragen, den Bau und Betrieb innovativer Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicherung zu fördern.
- Die Kohlenstoffabscheidung und -nutzung kann gefördert werden, wenn die Abscheidung von CO2 im Rahmen einer der in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten erfolgt oder wenn die Nutzung von CO2 zu Produkten führt, die kohlenstoffintensive Produkte aus den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführten Sektoren ersetzen, auch wenn Kohlenstoff außerhalb der in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten abgeschieden wird.
- Nur Aktivitäten, die von Begünstigten oder verbundenen Einrichtungen durchgeführt werden, können eine Finanzierung erhalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können von einem Konsortium von gemeinsam handelnden Rechtspersonen oder von einem einzelnen Begünstigten eingereicht werden. Im Falle eines Antrags eines Konsortiums von Rechtspersonen wird die Finanzierung an das Konsortium vergeben, das für die Durchführung des Projekts verantwortlich ist. Die an dem Konsortium beteiligten Rechtspersonen müssen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung untereinander eine Konsortialvereinbarung unterzeichnen, in der sie ihre internen Regelungen festlegen und einen Projektkoordinator benennen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig. EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in jedem Land der Welt.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder Island stattfinden. Projekte können auch in Nordirland angesiedelt sein, sofern sie die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder Lieferung von Strom betreffen.
Das Projekt muss:
- den finanziellen Abschluss innerhalb von vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe erreichen
- mindestens in Betrieb sein: 3 Jahre nach Aufnahme des Betriebs.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
Zwischen 3 und 10 Jahre
Zusätzliche Informationen
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei")
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Rechner für Treibhausgasemissionen
- Durchführbarkeitsstudie - enthält mindestens: Projektbeschreibung (Hintergrundinformationen, Ziele, Verfügbarkeit von Ressourcen und Rohstoffen und Ertragspotenzial, erwartete Projektergebnisse, Innovation); Standortanalyse und strategischer Überblick (Standort, Standortpläne, Einbeziehung und Akzeptanz der Interessengruppen); Bewertung der technischen Reife (technologische Bereitschaft, technologischer Prozess, Technologielieferanten, Durchführbarkeit der Projektergebnisse; Zahlen zur THG-Vermeidung und zu den wichtigsten Verbräuchen; ökologische und sozioökonomische Auswirkungen und Maßnahmen zur Abschwächung; technisch-wirtschaftliche Durchführbarkeit; Risiken und Maßnahmen zur Abschwächung (einschließlich Heatmap))
- Geschäftsplan - mindestens enthaltend: Zusammenfassung; Geschäftsidee (Produktmarkt, Wettbewerbsumfeld, rechtliches Umfeld, Geschäftsmodell und Betriebsdauer); wichtigste Projektpartner (Beschreibung der Beteiligten und Überblick über die wichtigsten Finanzdaten; Diagramm, das die Beziehungen zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten und dem Projekt zeigt, einschließlich Sponsoren, Anteilseignern, Kreditgebern, Abnehmern, Lieferanten, Bauunternehmern und anderen Auftragnehmern, Beratern und Versicherern; Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Annahmen zu Preis, Volumen und Inflation, die zur Ableitung der Projekteinnahmen verwendet werden; Marktanalyse (Marktpotenzial, Trends, Überblick über die Wettbewerber, Strategie für die Markteinführung ... )); SWOT- oder Porter 5 Forces-Analyse; Finanzierungsplan: Tabelle mit Verwendungszwecken und Quellen (Fremdkapital, Eigenkapital, sonstige), Einzelheiten zu den Finanzierungsquellen mit den wichtigsten Bedingungen, geplanter Abschluss und wichtigste Schritte, um diesen zu erreichen; Aufteilung der Finanzierung einschließlich InnovFund-Zuschuss auf die einzelnen Projektmeilensteine; dem Budget zugrunde liegende Annahmen zu CAPEX und OPEX; wirtschaftliche und sonstige Annahmen; WACC (mit Details) und Wertschöpfung (Vergleich WACC mit IRR), Tabelle zur IRR-Berechnung; Finanzprojektionen (Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Rechnung und idealerweise Bilanz); Risiken und Risikominderung (Heat Map) einschließlich Sensitivitätsanalyse; Cashflow-Rechnungen, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der letzten drei Jahre (konsolidierte oder Gesellschaftskonten) der Projektaktionäre
- detaillierte Finanzmodellblätter - mit detaillierten Angaben zu den Modellannahmen und Berechnungen zur Ableitung der Finanzprognosen
- Prüfbescheinigung über relevante Kosten (während des GAP, für Projekte, die zur Zuschussvorbereitung aufgefordert werden)
- andere Anhänge:
- Dokumente, die auf die Unterstützung des Projekts hinweisen, einschließlich z. B. Heads of Terms (falls bereits vorhanden), Interessenbekundungen, Unterstützungsschreiben, Genehmigungsschreiben von Geldgebern, Anteilseignern, Vorstand, Lieferanten, Abnehmern, Bau-/O&M-Unternehmen (falls vorhanden)
- Hauptbedingungen der Liefer-, Bau- und Abnahmevereinbarungen und anderer wichtiger kommerzieller Verträge für den Bau, die Betriebsphase und den Entwicklungsstand (falls vorhanden)
- Due-Diligence-Berichte (falls zutreffend)
- Erlaubnis, Lizenzen, Genehmigungen (falls zutreffend)
Bei Einreichung des Vorschlags müssen Sie bestätigen, dass Sie das Mandat haben, für alle Antragsteller zu handeln. Außerdem müssen Sie bestätigen, dass die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind und dass die Teilnehmer die Bedingungen für den Erhalt von EU-Mitteln erfüllen (insbesondere Förderfähigkeit, finanzielle und operative Leistungsfähigkeit, Ausschluss usw.). Vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe muss jeder Begünstigte und jede angeschlossene Einrichtung dies durch Unterzeichnung einer Ehrenerklärung (DoH) erneut bestätigen. Vorschläge ohne vollständiges Mandat werden abgelehnt.
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein.
Die Vorschläge sind auf maximal 80 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen. Die Durchführbarkeitsstudie und der Geschäftsplan dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Call-Dokumente
Innovation Fund small-scale projects call documentInnovation Fund small-scale projects call document(579kB)
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