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Call-Eckdaten
Bekämpfung von Krankheiten, die eine hohe Belastung für Patienten und Patientinnen darstellen und zu wenig erforscht sind
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-03-14
Termine
Öffnung
26.04.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Eine Reihe von Erkrankungen wird bei einem erheblichen Teil der Patienten und Patientinnen nicht erkannt und/oder nicht richtig diagnostiziert. Infolgedessen werden sie unzureichend behandelt und können oft zu einer chronischen Belastung für den Patienten oder die Patientin werden. Diese Erkrankungen sind möglicherweise unzureichend erforscht, obwohl sie sehr häufig vorkommen. Dieses Thema schließt seltene Krankheiten aus.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten auf Ergebnisse abzielen, die auf die meisten der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise nutzen effektiv modernste Informationen, Daten, Technologien, Instrumente und bewährte Verfahren, um die Krankheit besser zu verstehen und die Entwicklung von Diagnostika, Therapeutika und/oder Präventionsstrategien zu unterstützen.
- Die wissenschaftliche und klinische Gemeinschaft tauscht Daten, Wissen und bewährte Verfahren aus und stärkt so ihre Zusammenarbeit und baut Wissens- und Versorgungsnetze in Europa und darüber hinaus auf.
- Die wissenschaftliche und klinische Gemeinschaft nutzt in großem Umfang neu eingerichtete und gegebenenfalls frei zugängliche Datenbanken und/oder integriert sie in bestehende Infrastrukturen für die Speicherung und gemeinsame Nutzung der gesammelten Daten gemäß den FAIR-Grundsätzen, wodurch die weitere Nutzung der Daten gefördert wird.
- Politische Entscheidungstragende und Geldgeber werden über die erzielten Forschungsfortschritte informiert und erwägen weitere Unterstützung im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Studien.
- Patienten und Patientinnen und Betreuende werden konstruktiv in die Forschung einbezogen, die auch ihren Bedürfnissen Rechnung trägt.
- Angehörige der Gesundheitsberufe haben Zugang zu verbesserten klinischen Leitlinien zur Diagnose und/oder Behandlung der Erkrankung und nutzen diese.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte behandeln:
- Die Vorschläge sollten sich mit den Lücken in den soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen für verbesserte Strategien und Praktiken zur Bekämpfung dieser Krankheit(en) befassen und darauf abzielen, die pathophysiologischen Mechanismen (z. B. genetische, zelluläre und molekulare) und potenziellen Risikofaktoren (z. B. psychologische und umweltbedingte) der Krankheit(en) durch Grundlagenforschung, vorklinische und/oder klinische Forschung zu ermitteln. Diese Bemühungen sollten die Entwicklung von Diagnostika, Therapeutika und/oder Präventivstrategien für die Krankheit unterstützen.
- Die Vorschläge sollten zeigen, dass die zu untersuchende(n) Krankheit(en) unzureichend verstanden, falsch diagnostiziert oder bei einem erheblichen Anteil der Patienten und Patientinnen unzureichend behandelt wird/werden und somit eine große Belastung für die Patienten und Patientinnen und die Gesellschaft darstellen. Dies könnte durch den Verweis auf wichtige Literatur geschehen.
- Geschlechts- und geschlechtsspezifische Aspekte, Alter, ethnische Zugehörigkeit, sozioökonomische Faktoren, Lebensstil und Verhaltensmuster sollten berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die emotionalen und gesellschaftlichen Langzeitfolgen dieser chronischen Erkrankungen für die betroffenen Personen berücksichtigt werden.
- Gegebenenfalls sollte die Entwicklung von Biomarkern und anderen Technologien für die Diagnose, die Überwachung bei Patienten und Patientinnen und die Stratifizierung von Patientengruppen in Betracht gezogen werden.
- Gegebenenfalls sollte die Entwicklung klinisch relevanter, (nicht-)menschlicher Modellsysteme in Betracht gezogen werden, die klinische Untersuchungen ergänzen können.
- Es wird erwartet, dass bestehende Daten, Biobanken, Register und Kohorten genutzt und neue Daten (z. B. aus den Bereichen Genomik, Epigenomik, Transkriptomik, Proteomik) gewonnen werden.
- Um die gemeinsame Nutzung von Proben, Qualitätsdaten und fortgeschrittenen Analyseinstrumenten zu ermöglichen, wird die Nutzung bestehender, auf europäischer oder nationaler Ebene entwickelter Infrastrukturen empfohlen.
- Die Einbeziehung von Patienten und Patientinnen oder Patientenorganisationen in die Forschung wird dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass ihre Ansichten berücksichtigt werden.
- Die Beteiligung von KMU wird nachdrücklich empfohlen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Antragsteller, die zur zweiten Stufe eingeladen werden und klinische Studien vorsehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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