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Call-Eckdaten
Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen für Menschen in prekären Situationen
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-CARE-04-04
Termine
Öffnung
30.03.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf die Unterstützung von Aktivitäten ab, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen von Ziel 4 "Sicherstellung des Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und hochwertigen Gesundheitsversorgung" ermöglichen oder dazu beitragen.
Call-Ziele
Der gleichberechtigte und bedarfsgerechte Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen ist ein wichtiger Wert der EU und ein zentraler Grundsatz in den Mitgliedstaaten (z. B. Schlussfolgerungen des Rates von 2006 zu den gemeinsamen Werten und Grundsätzen der Gesundheitssysteme der Europäischen Union, Europäische Säule sozialer Rechte). Gleichzeitig deutet vieles darauf hin, dass es einen ungedeckten Bedarf an Gesundheits- und Pflegeleistungen gibt. Obwohl finanzielle Barrieren ein wichtiger Teil der Erklärung sind, ist es auch offensichtlich, dass selbst in Ländern, in denen die Zuzahlungen niedrig oder sogar gleich Null sind, der Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen zwischen den Gruppen unterschiedlich ist. Bestimmte Gruppen sind stärker gefährdet, nicht alle benötigten Gesundheits- und Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen, was unter anderem von ihrem sozioökonomischen und rechtlichen Status, ihrem Alter, ihrem Geschlecht und ihrer Geschlechtsidentität, ihren (Un-)Fähigkeiten, ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer geografischen Lage abhängt.
So ist beispielsweise die Lebenserwartung der Roma - der größten ethnischen Minderheit in der EU - im Durchschnitt zehn Jahre kürzer als die der allgemeinen Bevölkerung. Das liegt daran, dass viele Roma aufgrund schlechter sozioökonomischer Bedingungen und ethnischer Segregation in Enklaven leben, in denen es an gleichen Chancen auf Dienstleistungen und Infrastruktur mangelt. Aufgrund dieser Ungleichheiten, die auch in der Antigewalt verwurzelt sind, haben Roma im Vergleich zu anderen Bürgern viel größere Schwierigkeiten beim Zugang zu und bei der Inanspruchnahme von Standard-Gesundheits- und Pflegeleistungen, einschließlich der Prävention.
Es bestehen erhebliche gesundheitliche Ungleichheiten zwischen der LGBTIQ-Gemeinschaft und der Gesamtbevölkerung. Ein Grund dafür ist die Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und Pflegediensten, weil sie feindselige Reaktionen erlebt haben oder befürchten. Trans- und intersexuelle Menschen haben nach wie vor Schwierigkeiten, Zugang zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Medikamenten und Pflegeleistungen zu erhalten, und zwar sowohl in Bezug auf allgemeine Gesundheitsdienste als auch auf die spezifische Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Geschlechtsumwandlung, wie z. B. ein Mangel an entsprechenden Medikamenten oder chirurgischen Verfahren.
Im Vergleich zu Männern haben ältere Frauen ein höheres Armutsrisiko, auch wegen des geringeren Gehalts und der niedrigeren Renten. Sie haben ein höheres Risiko, länger in einem schlechteren Gesundheitszustand zu leben, so dass ihr Gesamtbedarf an Gesundheits- und insbesondere Pflegediensten höher ist. Menschen, die in einer schwierigen sozioökonomischen Situation leben, wie Obdachlose oder von Armut bedrohte Menschen, können ähnliche Probleme haben. Bei Migranten und Migrantinnen und Flüchtlingen können ein unsicherer Rechtsstatus, Angst vor Behörden oder Sprachschwierigkeiten zusätzliche Hindernisse für die Inanspruchnahme angemessener Gesundheits- und Pflegeleistungen darstellen.
Zwar wirken sich auch Faktoren außerhalb des Gesundheits- und Pflegesektors auf den Zugang der Menschen zu Gesundheits- und Pflegeleistungen aus, doch können die Gesundheits- und Pflegesysteme den Zugang durch Zugänglichkeit, Kosten, Überweisungen und Einstellungen beeinflussen und erleichtern.
Ein weiterer Aspekt betrifft den Zugang zu Daten über bestimmte Gruppen. Während Daten über den Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen in Bezug auf Faktoren wie sozioökonomische Merkmale, geografische Barrieren, Geschlecht und Alter leichter zugänglich sind, sind Daten über Menschen in gefährdeten Situationen (oft aufgrund des Problems der Sensibilität der Daten) oft weniger zugänglich, was dazu beiträgt, dass die Situation dieser Gruppen weniger sichtbar ist.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf mehrere der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Entscheidungstragende und Politiker*innen, Leistungserbringende und Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor haben besseren Zugang zu Kenntnissen über Hindernisse beim Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten, die Menschen in prekären Situationen und mit dem Risiko der Stigmatisierung oder Diskriminierung (im Folgenden als Menschen in prekären Situationen bezeichnet) erfahren, und können diese Kenntnisse nutzen.
- Entscheidungstragende und Politiker*innen, Leistungserbringer und Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor haben Zugang zu innovativen Lösungen zur Förderung und Verbesserung des Zugangs zu Gesundheits- und Pflegeleistungen für Menschen in prekären Situationen.
- Entscheidungstragende, Politiker*innen, und Leistungserbringer haben Zugang zu zuverlässigen quantitativen Daten über gesundheitliche Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen für Menschen in prekären Lebenslagen.
- Menschen in prekären Lebenssituationen sind in Bezug auf den Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen besser gerüstet, was ihre Gesundheits- und Computerkompetenz, ihr Wissen über ihre Rechte usw. angeht.
- Menschen in prekären Lebenssituationen werden in die Gestaltung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten in Bezug auf den Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen einbezogen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung sollten sich auf Gruppen konzentrieren, die sich aus sozialer, finanzieller oder gesundheitlicher Sicht in einer gefährdeten Situation befinden oder von Diskriminierung bedroht sind, z. B. Migranten und Migrantinnen, Roma, Trans- und Intersexuelle, bestimmte Alters- und Geschlechtergruppen (die sich mit anderen Aspekten der Gefährdung überschneiden, z. B. ältere Frauen), indigene Bevölkerungsgruppen, Obdachlose, Menschen in Armut oder armutsgefährdet, Menschen mit Behinderungen oder Patienten und Patientinnen mit komplexen Erkrankungen. Gegebenenfalls sollten bei den Aktivitäten bereichsübergreifende Ansätze verwendet werden, um unter anderem sozioökonomische Faktoren, Geografie, Staatsbürgerschaft, Alter, Geschlecht und Geschlechtsidentität sowie ethnische Zugehörigkeit zu berücksichtigen.
Neben den oben genannten sollten Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu diesem Thema mehrere der folgenden Themen behandeln:
- Verschiedene Arten von Barrieren - verschiedene Barrieren für das Studium könnten finanzieller, geografischer, sozialer, Marginalisierung und Diskriminierung sein. Gegebenenfalls sollten Aspekte der Gesundheit und der digitalen Kompetenz analysiert werden. Die Auswahl der Faktoren sollte kontextspezifisch erfolgen, da Gruppen, die unter Zugangsbarrieren leiden, in den EU-Ländern und auf subnationaler Ebene sehr unterschiedlich sind. Das Prinzip der bedarfsgerechten Gesundheits- und Pflegeversorgung sollte berücksichtigt werden.
- Zugang zu was? – zum Beispiel: Zu welchem Teil des Gesundheits- und Pflegesystems (von Prävention, Grundversorgung und Langzeitpflege bis hin zu tertiärer Versorgung, spezifischen Dienstleistungen, z. B. psychischer Betreuung) haben verschiedene Gruppen Zugang? Wird für diese Gruppen eine integrierte Betreuung unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse angeboten? Wie viel Gesundheits- und Pflegedienste haben verschiedene Gruppen Zugang?
- Lösungen - Welche Maßnahmen sind erforderlich, um Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass schutzbedürftige Gruppen Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten haben und dass der Zugang bedarfsorientiert ist (Maßnahmen zur Aufklärung, Unterstützung und Stärkung schutzbedürftiger Gruppen können hier eingeschlossen werden)? Welche Kosten entstehen auf verschiedenen Ebenen für die Entwicklung dieser Lösungen? Die Pilotierung von Maßnahmen könnte einbezogen werden. Gemeindebasierte und / oder mitgestaltete Initiativen und Peer-Support-Ansätze: Was funktioniert und wie können diese unterstützt, aufrechterhalten und / oder in die breitere Dienstleistungslandschaft integriert werden.
- Bessere Daten - Die Verbesserung des Zugangs und der Qualität der Daten wird dazu beitragen, die Gesundheitsbedürfnisse von Menschen in gefährdeten Situationen zu ermitteln und gezielte Maßnahmen umzusetzen, die den Herausforderungen entsprechen, denen jede Gruppe ausgesetzt ist. Die Daten könnten beispielsweise die Wirksamkeit der bereitgestellten Versorgung untersuchen (Metriken, die helfen zu beurteilen, ob die bereitgestellte Versorgung die Ursachen von Ungleichheiten anspricht) oder neue gültige Methoden zur Ermittlung der unerfüllten gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von Menschen in gefährdeten Situationen. Quantitative und qualitative Daten zu Ungleichheiten bei Prävention, Prävalenz und Behandlung verschiedener Morbiditäten.
- Kostenanalysen - Die Kosten von Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten: Quantitative und/oder qualitative Messung der negativen Auswirkungen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen in gefährdeten Situationen den Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten einschließlich Prävention zu erleichtern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die untersuchten Personen/Gruppen in die Gestaltung und Durchführung der Forschungs- und Innovationsaktivitäten sowie gegebenenfalls Dienstleister und andere Interessengruppen einbeziehen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle unter diesem Thema geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten Vorschläge ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und die Übernahme der Kosten für andere potenzielle gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten aufgeführt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden während der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Gegebenenfalls sollten finanzierte Maßnahmen auf der Arbeit der Europäischen Gemeinsamen Aktion für gesundheitliche Chancengleichheit in Europa (JAHEE) und den anstehenden Aktivitäten im Rahmen des EU4Health-Programms aufbauen (Direktzuschüsse an internationale Organisationen (WHO): Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und der Wirksamkeit der Gesundheitsversorgung, unter Berücksichtigung der Anfälligkeit bestimmter Gruppen und gezielter Intervention und des Zugangs zu psychischer Gesundheit für Menschen in gefährdeten Situationen).
Gegebenenfalls sollten die Projekte auch auf der Gleichstellungsstrategie der Kommission für LGBTIQ 2020-2025, der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der EU-Strategie für die Rechte des Kindes, der Kindergarantie, der Gleichstellungsstrategie, dem Strategischen Rahmen der EU für die Roma und der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 aufbauen und sollten prüfen, wie ihre Vorschläge dazu beitragen können.
Projekte werden ermutigt, ihre Aktivitäten mit der geplanten Europäischen Partnerschaft zur Transformation von Gesundheits- und Pflegesystemen, der Krebsmission, dem Krebsregister für Ungleichheiten und der EU-Initiative für nicht übertragbare Krankheiten zu koordinieren.
Projekte können den 2021 veröffentlichten Bericht über die Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme (Health Systems Performance Assessment , HSPA) über wirksamere Möglichkeiten zur Messung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung untersuchen. Der Bericht enthält eine Sammlung von Instrumenten, die vor Ort eingesetzt werden, um die Bedürfnisse von Menschen in gefährdeten Situationen besser zu verstehen und die Gesundheitsversorgung anzupassen, um eine effektivere Versorgung zu gewährleisten.
Länderprofile für 2021, die im Rahmen des Gesundheitszustands in der EU veröffentlicht wurden, können als Quelle für vergleichbare Basisdaten zu gesundheitlichen Ungleichheiten verwendet werden.
Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Arbeitsprogrammteil.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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