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Call-Eckdaten
Einführung eines europäischen Tracking-Dienstes für Renten
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-ETS
Termine
Öffnung
14.03.2023
Deadline
11.05.2023 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.500.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt soll den Zugang zu Renteninformationen erleichtern und das Rentenbewusstsein von mobilen Arbeitnehmern, Selbstständigen und Bürgern, die in den teilnehmenden Ländern gearbeitet und Rentenansprüche erworben haben, verbessern.
Call-Ziele
Die grenzüberschreitende Rentenverfolgung kann den Prozess der Modernisierung und Digitalisierung der Sozialschutzsysteme in ganz Europa durch die Bereitstellung eines digitalen Dienstes unterstützen, der über eine zentralisierte europäische Plattform strukturierte Informationen über Rentenleistungen liefert. Dies hat das Potenzial, die Kommunikation über Renten auch auf nationaler Ebene erheblich zu verbessern.
Hauptzweck der Aufforderung ist es, Arbeitnehmenden, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, den Zugang zu Renteninformationen zu erleichtern und so zu ihrem Rentenbewusstsein und zur Angemessenheit ihrer Renten beizutragen und die Fähigkeit der nationalen Rentensysteme zu unterstützen, solche Informationen bereitzustellen, insbesondere für ehemalige Versicherte, die in ein anderes Land umgezogen sind, indem Informationen aus Rentenquellen in verschiedenen Mitgliedstaaten, vorzugsweise NTS, zusammengeführt und für Nutzende - mobile Arbeitnehmender oder Bürger*innen - in sinnvoller Weise dargestellt werden.
Die grenzüberschreitenden Rentenverfolgungsdienste werden auf gemeinnütziger Basis eingerichtet und stellen den Nutzern die Renteninformationen kostenlos zur Verfügung.
Von dem erfolgreichen Projekt wird erwartet, dass es folgende Aktivitäten durchführt:
- Entwicklung und Betrieb eines Online-Dienstes, der es den Nutzenden (Grenzgänger*innen und Bürger*innen) ermöglicht, über ein Webportal oder eine Anwendung kostenlos und in einem benutzerfreundlichen Format mindestens die folgenden Informationen zu erhalten:
- Datenbank der Rentenanbieter mit Suchfunktion, die mobilen Arbeitnehmern hilft, ihre früheren Rentenanbieter zu identifizieren und zu kontaktieren, und die am Ende des Projektzeitraums alle 27 EU-Mitgliedstaaten abdeckt;
- Zugang zu individuellen Renteninformationen (z. B. aktueller Wert der in verschiedenen Systemen gehaltenen Rentenansprüche und, sofern verfügbar, der prognostizierte Wert der Rentenansprüche oder das Leistungsniveau im Rentenalter) aus mindestens fünf bis sieben Mitgliedstaaten;
- Einführung und Entwicklung einer geeigneten Verwaltungsstruktur, die eine künftige geografische Ausweitung des Dienstes ermöglicht;
- Auf- und Ausbau eines Netzwerks von Rentenversicherungsträgern und Interessenvertretern während der fünfjährigen Projektlaufzeit, um die Verpflichtung zur Ausweitung der grenzüberschreitenden Nachverfolgungsdienste auf weitere EU-Mitgliedstaaten aufzubauen; Ermutigung bestehender und neu eingerichteter NTS zur Teilnahme an der grenzüberschreitenden Nachverfolgung von Rentenansprüchen, u. a. durch Erleichterung der Einigung über das Datenmodell und die Standards;
- die Digitalisierung der nationalen Rentensysteme zu unterstützen und ihre grenzüberschreitende Interoperabilität zu gewährleisten;
- Sensibilisierung der Endnutzer, der nationalen Behörden, der Sozialpartner und der breiteren Stakeholder-Gemeinschaft für den grenzüberschreitenden Tracking-Dienst;
- Überwachung der Nutzung und regelmäßige Evaluierung des Dienstes aus der Sicht der Endnutzenden;
- Entwicklung einer Strategie für die langfristige Entwicklung von grenzüberschreitenden Ortungsdiensten in der EU über den Zeitrahmen des vorliegenden Projekts hinaus, einschließlich der Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Maßnahmen werden zur Umsetzung der EPSR-Grundsätze Nr. 12 "Sozialschutz" und Nr. 15 "Alterseinkommen und Renten" beitragen und die Freizügigkeit in der EU erleichtern, indem sie einen Überblick über individuelle, objektive und unparteiische Informationen über die erworbenen Rentenansprüche und das voraussichtliche Renteneinkommen aus allen möglichen Rentenquellen auf einfache und verständliche Weise bieten. Sobald diese Funktionalitäten erreicht sind, sollte der grenzüberschreitende EU-Rentenverfolgungsdienst im Idealfall auch eine solide Ruhestandsplanung erleichtern.
Erwartete Ergebnisse
Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, werden die Hauptaktivitäten während des Projekts die Herstellung von Verbindungen zu nationalen Tracking-Diensten (NTS), die Verbesserung der Funktionalität des Dienstes, einschließlich der Erweiterung der Funktionalität für Rentenanbieter durch Hinzufügen weiterer Rentenanbieter, die Stärkung der organisatorischen Kapazität und die Förderung der Kommunikation über Renten umfassen.
Der erfolgreiche Antragstellende sollte in erster Linie darlegen, wie personenbezogene Rentendaten sicher von den Dateninhabern an den grenzüberschreitenden Ortungsdienst übermittelt werden können, und zwar im Rahmen der auf nationaler und EU-Ebene bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. der Datenschutzvorschriften. Der erfolgreiche Antragstellende wird nachdrücklich ermutigt, die bestehenden oder geplanten digitalen Bausteine zu nutzen, die im Rahmen der Europäischen Digitalen Strategie entwickelt wurden, wie z. B. eDelivery, eIdentification, eSignature und Automated Translation.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können u. a. folgende Arten von Maßnahmen finanziert werden:
- Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Netzen;
- Entwicklung einer digitalen Infrastruktur, z. B. eines Webportals/einer Plattform/einer Anwendung für den Zugang zu individuellen Renteninformationen und zur Datenbank der Rentenanbieter;
- Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen;
- Konferenzen, Seminare;
- Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen;
- Analysen, Studien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zugelassen sind sowohl Vorschläge von Einzelbewerbern als auch von Konsortien. Vorschläge, die von einem Konsortium eingereicht werden, sollten aus mindestens zwei Antragstellenden bestehen (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden in eine der folgenden Kategorien fallen, entweder
- öffentlich-rechtliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten
- oder privatrechtliche Einrichtungen ohne Erwerbszweck
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein - öffentlich-rechtliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten, oder privatrechtliche Einrichtungen ohne Erwerbszweck)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete)
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 54 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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