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Call-Eckdaten
Aktivitäten zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (Thema 2)
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-POW-UDW-02
Termine
Öffnung
21.02.2023
Deadline
03.05.2023 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
über € 350.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel des Themas 2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Arbeit der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit zu ergänzen und einen Mehrwert zu schaffen.
Call-Ziele
Dieser Aufruf dient der Kofinanzierung von Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten und grenzüberschreitender Projekte von Durchsetzungsbehörden und anderen relevanten Akteuren zur Verbesserung ihrer technischen Kapazitäten im Bereich der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit im Einklang mit der Vision der Plattform, nicht angemeldete in angemeldete Erwerbstätigkeit umzuwandeln, indem ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, bei dem nationale Regierungen Strategien und Maßnahmen zusammenführen und mit Sozialpartnern und anderen Interessengruppen zusammenarbeiten, um das gesamte Spektrum direkter und indirekter politischer Maßnahmen einzusetzen. Dies wird die laufende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten weiter verbessern.
Daher zielt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, relevante Akteure im Bereich der Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wie Ministerien, Durchsetzungsbehörden, Sozialpartner usw. zu unterstützen. entwicklung innovativer Initiativen, die zur Verbesserung der Umsetzung, Anwendung, Kenntnis und besseren Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beitragen, auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und so die Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit unterstützen. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollten auch dazu beitragen, evidenzbasiertes Wissen für eine bessere Politikgestaltung aufzubauen.
Die Europäische Säule sozialer Rechte hat Schlüsselprinzipien und -rechte für einen erneuten Prozess der Aufwärtskonvergenz in Richtung auf faire Arbeitsbedingungen festgelegt, insbesondere in den Bereichen sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog und Beteiligung von Arbeitnehmern usw. Das Thema 2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll daher zur Umsetzung der Schlüsselprinzipien der Säule im Bereich der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- verstärkte Umsetzung, Anwendung und bessere Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit;
- verbesserung der technischen Kapazitäten der Durchsetzungsbehörden im Bereich der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
- verbesserte transnationale Zusammenarbeit in einer Vielzahl kritischer Fragen sowie Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Abschreckung vor nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit strategischen Reformen und grenzüberschreitenden Kontrollen;
- vermehrtes Wissen über die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, das eine informierte Politikgestaltung und Strukturreformen fördern würde (Informationsaustausch, gegenseitiges Lernen, Entwicklung IT-basierter Systeme für den Informationsaustausch);
- stärkeres gegenseitiges Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit auf nationaler und europäischer Ebene;
- verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen im Zusammenhang mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, sowie für die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
- förderung besserer Arbeitsbedingungen (z. B. Durchsetzung von Arbeitsrechten, Sozialversicherungsschutz, Anwendung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz) und des Übergangs von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu angemeldeter Erwerbstätigkeit;
- förderung der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, bei dem die nationalen Regierungen Strategien und Maßnahmen zusammenführen und mit den Sozialpartnern und anderen Interessengruppen zusammenarbeiten, um das gesamte Spektrum direkter und indirekter politischer Maßnahmen einzusetzen;
Verhinderung der Verlagerung angemeldeter Arbeit in die nicht angemeldete Wirtschaft, insbesondere angesichts der neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, die durch die COVID-19-Pandemie und die russische Aggression in der Ukraine zutage getreten sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Arten von Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können, müssen mindestens einen der nachstehend genannten Aktionsbereiche betreffen:
- Gemeinsame Schulungskurse für an Durchsetzungstätigkeiten beteiligtes Personal: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Schulungsprogramme zwischen Beamten der zuständigen Behörden und/oder zwischen relevanten Sozialpartnern und Interessenträgern im Rahmen eines Beitrags zur Verbesserung der Umsetzung, Anwendung, Kenntnis und besseren Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit. Aktivitäten können Schulungen umfassen, die sich auf gemeinsame Themen und Herausforderungen konzentrieren (z. b. wie man gegen Scheinselbstständigkeit vorgeht) und wie sie von verschiedenen nationalen Behörden angegangen werden, Austausch vor Ort (z. B. Landwirtschafts- und Bausektor) oder Schulungen zur Förderung der Zusammenarbeit/Verbesserung der Arbeitsbeziehungen zwischen verschiedenen nationalen und anderen EU/EWR-Durchsetzungsbehörden. Die geförderten Aktivitäten sollten zu einem Ergebnis führen; ein potenzielles Ergebnis dieser Art von Aktivitäten könnte ein Handbuch bewährter Durchsetzungspraktiken sein, die meine Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit anwenden.
- Gemeinsame Inspektionen und Personalaustausch von Durchsetzungsbehörden: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Austausch- und Peer-Learning-Maßnahmen zwischen Beamten der zuständigen Behörden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und Instrumente zu entwickeln, die die Arbeit erleichtern und den Kapazitätsaufbau unterstützen. Zu den Aktivitäten können gehören: Studienbesuche bei den Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich einer Präsentation ihrer Koordinierungsarbeit zwischen den Agenturen bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler Ebene, Austausch vor Ort – Austausch von Personal für einen begrenzten Zeitraum, um den Austausch von Informationen/bewährten Verfahren usw. zu ermöglichen.
- Bereitstellung von technischer Hilfe und/oder Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen/Praktiken, die von der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von UDW für andere EU/EWR-Durchsetzungsstellen festgelegt wurden, um zum Kapazitätsaufbau, zur Umsetzung bewährter Verfahren usw. beizutragen.
- Informationsaustauschsysteme: Entwicklung grenzüberschreitender Informationsaustauschsysteme mit dem Ziel, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen Durchsetzungsstellen zu erleichtern. Grenzüberschreitende Informationsaustauschsysteme, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden, müssen einen Mehrwert für bestehende Praktiken wie EESSI, IMI-Modul zur Entsendung von Arbeitnehmern usw. schaffen.).
- Zusammenarbeit in Form von Informationsaustausch und gegenseitigem Lernen zwischen Durchsetzungsbehörden: Entwicklung oder Modernisierung von Online-Plattformen für die Sammlung und Verbreitung hochwertiger, benutzerfreundlicher und spezifischer Informationen, die auf die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und die Erleichterung des Übergangs von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu formeller Erwerbstätigkeit abzielen.
- Gemeinsame Sensibilisierungskampagnen/branchenspezifische Kampagnen / regionale grenzüberschreitende Kampagnen: Sensibilisierungskampagnen, die sich an Arbeitnehmende und/oder Arbeitgebende richten, sollten darauf abzielen, Normen, Werte und Überzeugungen in Bezug auf die Akzeptanz der Teilnahme an nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit oder Scheinselbständigkeit zu ändern, damit diese im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften stehen, über Risiken und Kosten nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu informieren, die geschlechtsspezifischen Aspekte nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu erfassen, die Vorteile der Formalisierung von Arbeit zu fördern und eine Kultur der Verpflichtung zur Erklärung zu fördern, information über die Präventionsdienste, die Arbeitgebenden/Arbeitnehmenden usw. zur Verfügung stehen. Nachrichten können über viele verschiedene Kanäle übermittelt werden, z. B. über Massenmedien (Fernsehen, Radio), soziale Medien (Nutzung neuer Medienkanäle zur Verbreitung von Nachrichten – z. B. soziale Netzwerke, Videos, Blogs, Twitter, Vlogs usw.).), Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Vorträge, Demonstrationen, Führungen, Plakate und Flugblätter.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können von einzelnen Antragstellenden oder von einem Konsortium aus mindestens 2 förderfähigen Antragstellenden (federführender Antragstellende und Mitantragstellende) (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden.
Antragstellende können mit verbundenen Einrichtungen teilnehmen (d. h. mit einem Begünstigten verbundene Einrichtungen, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die Finanzhilfe jedoch nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden). Sie erhalten einen Teil des Zuschussgeldes und müssen daher alle Ausschreibungsbedingungen erfüllen und validiert werden (genau wie die Begünstigten); Sie zählen jedoch nicht zu den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).
Mitantragstellende können gemäß der ESF+-Verordnung auch in assoziierten Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern niedergelassen sein.
Verbundene Unternehmen müssen wie alle Antragstellende die Zulassungskriterien erfüllen.
Um förderfähig zu sein, müssen Antragstellende (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten
- nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Um förderfähig zu sein, müssen Einzelantragstellende oder Hauptantragstellende, Mitantragstellende und verbundene Einrichtungen gemäß der ESF + -Verordnung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern niedergelassen sein. Mitantragstellende können gemäß der ESF+-Verordnung auch in assoziierten Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern niedergelassen sein.
Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit nach geltendem nationalem Recht sind ebenfalls förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).
Einzel- oder Hauptantragstellende, Mitantragstellende und verbundene Unternehmen müssen in eine der folgenden Kategorien fallen:
- Öffentliche Vollzugsbehörden wie Arbeitsaufsichtsbehörden, Sozialversicherungsaufsichtsbehörden, Steuerbehörden, Zollbehörden, Migrationsbehörden, Ministerien, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind, die Polizei und die Staatsanwaltschaft oder
- Organisationen der Sozialpartner. Sozialpartnerorganisationen auf EU-, nationaler oder regionaler Ebene, die gesetzlich oder institutionell zur Wahrnehmung von Durchsetzungsaufgaben berechtigt sind, können federführende Antragsteller sein. Andere Sozialpartnerorganisationen können Mitantragsteller sein.
- Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich).
Alle Begünstigten, die die Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission unterzeichnen, müssen aktiv an der Durchführung der Maßnahme beteiligt und finanziell (durch die Übernahme von Kosten) beteiligt sein. Die Art und Weise, in der sie finanziell engagiert sind, muss im Projektbudget des Vorschlags aufgeführt sein.
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF+ EaSI strand - Posting of workers- call document 2023ESF+ EaSI strand - Posting of workers- call document 2023(1343kB)
Kontakt
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