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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Entsendung von Arbeitnehmenden: Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und des Zugangs zu Informationen (Thema 1)

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2023-POW-UDW-01

Termine

Öffnung
21.02.2023

Deadline
03.05.2023 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

über € 350.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Thema 1 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG und der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/957 sowie die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU.

Call-Ziele

Die spezifischen Ziele des Programms sind die folgenden:

  • Unterstützung und Förderung der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Behörden, die für die Umsetzung der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe sowie für die Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften und Interessengruppen zuständig sind, einschließlich der Förderung der Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) und des Austauschs von Erfahrungen und evidenzbasierten bewährten Verfahren in dieser Hinsicht;
  • Verbesserung der Zugänglichkeit, Transparenz und Qualität der Informationen über die einzuhaltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und die bestehenden Praktiken in den MS zur Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie;
  • Förderung der Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und die spezifische Analyse des Entsendungsprozesses und der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer, auch durch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten verschiedener Fachrichtungen, Forschungszentren und -instituten und Interessengruppen, insbesondere den Sozialpartnern.

Somit wird diese Aufforderung zu den folgenden Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen: 3. Chancengleichheit; 5. sichere und anpassungsfähige Beschäftigung; 6. Löhne; 7. Information über die Beschäftigungsbedingungen und Schutz bei Entlassungen; 8. sozialer Dialog und Einbeziehung der Arbeitnehmenden; 10. gesundes, sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld und Datenschutz; 12. sozialer Schutz; und 20. Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Mit dieser Aufforderung sollen Aktionen unterstützt werden, die über die Dauer der Aktion hinaus dauerhafte Auswirkungen auf nationale Verwaltungen, Unternehmen und/oder Arbeitnehmende haben. Um eine größere Wirkung der Maßnahmen zu erzielen, wird die Zusammensetzung des Netzes sorgfältig geprüft. Vorrang haben insbesondere Projekte, die auf Konsortien beruhen, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: a) eine ausgewogene und gerechtfertigte Verteilung der Partner in den Entsende- und Aufnahmeländern im Zusammenhang mit einem bestimmten Strom entsandter Arbeitnehmenden; b) eine sektorspezifische Ausrichtung der Aktion.

Für die verschiedenen Arten von Aktivitäten, wie oben beschrieben, gelten die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Konsortien und der Vertretung verschiedener Arten von Organisationen:

a) Beteiligung sowohl der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen) als auch der zuständigen öffentlichen Behörden, wobei der Schwerpunkt im Hinblick auf das spezifische Ziel der Förderung der "Zusammenarbeit" auf den Durchsetzungsbehörden liegt;
b) Beteiligung sowohl der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen) als auch der zuständigen Behörden oder von Forschungsinstituten und Sozialpartnern und/oder anderen Interessengruppen und/oder Behörden mit dem spezifischen Ziel, die Zugänglichkeit, Transparenz und Qualität der Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern;
c) Beteiligung von Forschungsinstituten an dem Konsortium mit dem spezifischen Ziel, die Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und die spezifische Analyse des Entsendungsprozesses und der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer zu fördern

Um eine dauerhafte Wirkung der Maßnahme zu gewährleisten, wird von den Projekten außerdem erwartet, dass sie Ergebnisse liefern, die entweder die Nachhaltigkeit derselben Maßnahme durch die Projektpartner oder ihre potenzielle Übertragbarkeit auf andere Mitgliedstaaten sicherstellen.

Die Vorschläge müssen daher Folgendes enthalten: a) eine Reihe von greifbaren Ergebnissen, die als Endergebnis der Aktion erstellt werden sollen (z. B. Informationsbroschüren, Berichte, eine Website) und die sich für eine dauerhafte Nutzung, Übertragbarkeit oder als fortlaufende Lernressource eignen; und b) einen Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Projektergebnisse, in dem die Zielgruppe angegeben wird, die diese Ergebnisse über die Dauer der Aktion hinaus weiterverfolgen und/oder nutzen wird.

In der Phase des Abschlussberichts müssen die ausgezeichneten Antragsteller Angaben zu den erbrachten Leistungen machen, einschließlich Links zur Website (falls vorhanden), Kopien von Informationen, Forschungsergebnissen, Berichtsmaterial, Themen, die während der Sitzungen erörtert wurden, Angaben darüber, wie und an wen die Ergebnisse, bewährten Verfahren und Erkenntnisse verbreitet wurden, und darüber, wie interessierte Parteien in das Projekt einbezogen wurden.

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Erwartete Ergebnisse

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen transnationale Kooperationsinitiativen finanziert werden, die darauf abzielen, Aktivitäten relevanter Stakeholder zu entwickeln, die im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Verwaltungen eine signifikante und dauerhafte Wirkung haben. Die Aktivitäten zielen darauf ab, die zuständigen Behörden in den MS und die Sozialpartner bei der Verwaltungszusammenarbeit zu unterstützen, den Zugang zu wichtigen Informationen für entsandte Arbeitnehmer zu verbessern und die Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und Analysen zu fördern.

Die folgenden Aktivitäten können kofinanziert werden:

  • Zusammenarbeit: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Austausch-, Peer-Review- und/oder Schulungsprogramme (z. B. gemeinsame Besuche, gemeinsame Inspektionen, kurze Schulungsmaßnahmen) zwischen Beamten der zuständigen Behörden und/oder zwischen den einschlägigen Sozialpartnern und Interessengruppen im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer und/oder der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung, einschließlich der Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI).
  • Information: Entwicklung und Verbesserung verschiedener Informations- und/oder Beratungsformen und -formate für die Sammlung und Verbreitung qualitativ hochwertiger, benutzerfreundlicher und spezifischer Informationen für Arbeitnehmer und/oder Unternehmen in Bezug auf die für entsandte Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen, einschließlich der Verhinderung von Armut von entsandten Arbeitnehmern während der Erwerbstätigkeit und von Diskriminierung aufgrund der Herkunft sowie der von den Unternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten einzuhaltenden Verfahren und Bedingungen, und anderer relevanter Informationen für die Entsendung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.
  • Evidenz: Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte zu verschiedenen Dimensionen der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen und Verbreitung der Ergebnisse durch gezielte Veröffentlichungsstrategien, sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Fach- und allgemeinen Presse.

Die drei Arten von Maßnahmen schließen sich gegenseitig aus.
Die im Rahmen der oben genannten Aktionsbereiche durchgeführten Aktivitäten sollten einen spezifischen Schwerpunkt haben auf:

  •    einen bestimmten Sektor (z. B. Bauwesen, Straßenverkehr, Gesundheitswesen, Fleischverarbeitung usw.) und/oder
  •    die Art des entsandten Arbeitnehmers (z. B. Saisonarbeiter, Leiharbeitnehmer, entsandter Drittstaatsangehöriger usw.), und/oder
  •    die Situation des entsandten Arbeitnehmers (d. h. Arbeit im Rahmen von Unteraufträgen, Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers, Lohnbedingungen usw.).

Die Anträge sollten sich in ihrem Vorschlag auf einen der drei oben genannten Bereiche konzentrieren.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellenden (Hauptantragstellender und Mitantragstellende; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, die in mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig und registriert sind, gemäß Artikel. 27 der ESF+-Verordnung.

Hauptantragstellende und Mitantragstellende müssen gemäß der ESF+-Verordnung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern ansässig sein.

Mitantragstellende können auch in assoziierten Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß der ESF+-Verordnung ansässig sein.

Antragstellende können sich mit verbundenen Einrichtungen beteiligen (d. h. Einrichtungen, die mit einem Begünstigten verbunden sind und mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, aber die Finanzhilfe nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden). Sie erhalten einen Teil der Finanzhilfe und müssen daher alle Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und validiert werden (genau wie die Begünstigten); sie zählen jedoch nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden). Verbundene Einrichtungen müssen die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie alle Antragstellenden. Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Dritte, die Sachleistungen erbringen.

Assoziierte Partner müssen ihren Sitz in einem der in der Aufforderung genannten förderfähigen Länder haben.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Hauptantragstellende, Mitantragstellende und angeschlossene Einrichtungen müssen einer der folgenden Kategorien angehören:

  • Öffentliche Behörden;
  • Internationale Organisationen (mit eingetragenem Hauptsitz sowohl innerhalb als auch außerhalb der förderfähigen Länder des Aufrufs);
  • Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich);
  • Forschungszentren/Institute;
  • Hochschuleinrichtungen (HEIs);
  • Organisationen der Zivilgesellschaft (CSOs),
  • Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene (gemäß Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung sind auch Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit förderfähig, sofern die entsprechenden Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind)

Alle Begünstigten, die die Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission unterzeichnen, müssen aktiv an der Durchführung der Maßnahme beteiligt sein und sich finanziell engagieren (indem sie Kosten übernehmen). Die Art und Weise ihrer finanziellen Beteiligung muss im Projektbudget des Vorschlags detailliert dargelegt werden.

weitere Förderkriterien

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):

  • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
  • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

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