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Call-Eckdaten
Entsendung von Arbeitnehmenden: Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und des Zugangs zu Informationen (Thema 1)
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-POW-UDW-01
Termine
Öffnung
21.02.2023
Deadline
03.05.2023 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
über € 350.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema 1 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG und der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/957 sowie die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU.
Call-Ziele
Die spezifischen Ziele des Programms sind die folgenden:
- Unterstützung und Förderung der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Behörden, die für die Umsetzung der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe sowie für die Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften und Interessengruppen zuständig sind, einschließlich der Förderung der Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) und des Austauschs von Erfahrungen und evidenzbasierten bewährten Verfahren in dieser Hinsicht;
- Verbesserung der Zugänglichkeit, Transparenz und Qualität der Informationen über die einzuhaltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und die bestehenden Praktiken in den MS zur Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie;
- Förderung der Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und die spezifische Analyse des Entsendungsprozesses und der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer, auch durch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten verschiedener Fachrichtungen, Forschungszentren und -instituten und Interessengruppen, insbesondere den Sozialpartnern.
Somit wird diese Aufforderung zu den folgenden Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen: 3. Chancengleichheit; 5. sichere und anpassungsfähige Beschäftigung; 6. Löhne; 7. Information über die Beschäftigungsbedingungen und Schutz bei Entlassungen; 8. sozialer Dialog und Einbeziehung der Arbeitnehmenden; 10. gesundes, sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld und Datenschutz; 12. sozialer Schutz; und 20. Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aufforderung sollen Aktionen unterstützt werden, die über die Dauer der Aktion hinaus dauerhafte Auswirkungen auf nationale Verwaltungen, Unternehmen und/oder Arbeitnehmende haben. Um eine größere Wirkung der Maßnahmen zu erzielen, wird die Zusammensetzung des Netzes sorgfältig geprüft. Vorrang haben insbesondere Projekte, die auf Konsortien beruhen, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: a) eine ausgewogene und gerechtfertigte Verteilung der Partner in den Entsende- und Aufnahmeländern im Zusammenhang mit einem bestimmten Strom entsandter Arbeitnehmenden; b) eine sektorspezifische Ausrichtung der Aktion.
Für die verschiedenen Arten von Aktivitäten, wie oben beschrieben, gelten die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Konsortien und der Vertretung verschiedener Arten von Organisationen:
a) Beteiligung sowohl der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen) als auch der zuständigen öffentlichen Behörden, wobei der Schwerpunkt im Hinblick auf das spezifische Ziel der Förderung der "Zusammenarbeit" auf den Durchsetzungsbehörden liegt;
b) Beteiligung sowohl der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen) als auch der zuständigen Behörden oder von Forschungsinstituten und Sozialpartnern und/oder anderen Interessengruppen und/oder Behörden mit dem spezifischen Ziel, die Zugänglichkeit, Transparenz und Qualität der Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern;
c) Beteiligung von Forschungsinstituten an dem Konsortium mit dem spezifischen Ziel, die Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und die spezifische Analyse des Entsendungsprozesses und der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer zu fördern
Um eine dauerhafte Wirkung der Maßnahme zu gewährleisten, wird von den Projekten außerdem erwartet, dass sie Ergebnisse liefern, die entweder die Nachhaltigkeit derselben Maßnahme durch die Projektpartner oder ihre potenzielle Übertragbarkeit auf andere Mitgliedstaaten sicherstellen.
Die Vorschläge müssen daher Folgendes enthalten: a) eine Reihe von greifbaren Ergebnissen, die als Endergebnis der Aktion erstellt werden sollen (z. B. Informationsbroschüren, Berichte, eine Website) und die sich für eine dauerhafte Nutzung, Übertragbarkeit oder als fortlaufende Lernressource eignen; und b) einen Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Projektergebnisse, in dem die Zielgruppe angegeben wird, die diese Ergebnisse über die Dauer der Aktion hinaus weiterverfolgen und/oder nutzen wird.
In der Phase des Abschlussberichts müssen die ausgezeichneten Antragsteller Angaben zu den erbrachten Leistungen machen, einschließlich Links zur Website (falls vorhanden), Kopien von Informationen, Forschungsergebnissen, Berichtsmaterial, Themen, die während der Sitzungen erörtert wurden, Angaben darüber, wie und an wen die Ergebnisse, bewährten Verfahren und Erkenntnisse verbreitet wurden, und darüber, wie interessierte Parteien in das Projekt einbezogen wurden.
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Erwartete Ergebnisse
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen transnationale Kooperationsinitiativen finanziert werden, die darauf abzielen, Aktivitäten relevanter Stakeholder zu entwickeln, die im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Verwaltungen eine signifikante und dauerhafte Wirkung haben. Die Aktivitäten zielen darauf ab, die zuständigen Behörden in den MS und die Sozialpartner bei der Verwaltungszusammenarbeit zu unterstützen, den Zugang zu wichtigen Informationen für entsandte Arbeitnehmer zu verbessern und die Evidenzbasis durch die Sammlung und Auswertung von Originaldaten und Analysen zu fördern.
Die folgenden Aktivitäten können kofinanziert werden:
- Zusammenarbeit: Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Austausch-, Peer-Review- und/oder Schulungsprogramme (z. B. gemeinsame Besuche, gemeinsame Inspektionen, kurze Schulungsmaßnahmen) zwischen Beamten der zuständigen Behörden und/oder zwischen den einschlägigen Sozialpartnern und Interessengruppen im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer und/oder der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung, einschließlich der Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI).
- Information: Entwicklung und Verbesserung verschiedener Informations- und/oder Beratungsformen und -formate für die Sammlung und Verbreitung qualitativ hochwertiger, benutzerfreundlicher und spezifischer Informationen für Arbeitnehmer und/oder Unternehmen in Bezug auf die für entsandte Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen, einschließlich der Verhinderung von Armut von entsandten Arbeitnehmern während der Erwerbstätigkeit und von Diskriminierung aufgrund der Herkunft sowie der von den Unternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten einzuhaltenden Verfahren und Bedingungen, und anderer relevanter Informationen für die Entsendung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.
- Evidenz: Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte zu verschiedenen Dimensionen der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen und Verbreitung der Ergebnisse durch gezielte Veröffentlichungsstrategien, sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Fach- und allgemeinen Presse.
Die drei Arten von Maßnahmen schließen sich gegenseitig aus.
Die im Rahmen der oben genannten Aktionsbereiche durchgeführten Aktivitäten sollten einen spezifischen Schwerpunkt haben auf:
- einen bestimmten Sektor (z. B. Bauwesen, Straßenverkehr, Gesundheitswesen, Fleischverarbeitung usw.) und/oder
- die Art des entsandten Arbeitnehmers (z. B. Saisonarbeiter, Leiharbeitnehmer, entsandter Drittstaatsangehöriger usw.), und/oder
- die Situation des entsandten Arbeitnehmers (d. h. Arbeit im Rahmen von Unteraufträgen, Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers, Lohnbedingungen usw.).
Die Anträge sollten sich in ihrem Vorschlag auf einen der drei oben genannten Bereiche konzentrieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellenden (Hauptantragstellender und Mitantragstellende; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, die in mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig und registriert sind, gemäß Artikel. 27 der ESF+-Verordnung.
Hauptantragstellende und Mitantragstellende müssen gemäß der ESF+-Verordnung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern ansässig sein.
Mitantragstellende können auch in assoziierten Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß der ESF+-Verordnung ansässig sein.
Antragstellende können sich mit verbundenen Einrichtungen beteiligen (d. h. Einrichtungen, die mit einem Begünstigten verbunden sind und mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, aber die Finanzhilfe nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden). Sie erhalten einen Teil der Finanzhilfe und müssen daher alle Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und validiert werden (genau wie die Begünstigten); sie zählen jedoch nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden). Verbundene Einrichtungen müssen die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie alle Antragstellenden. Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Dritte, die Sachleistungen erbringen.
Assoziierte Partner müssen ihren Sitz in einem der in der Aufforderung genannten förderfähigen Länder haben.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Hauptantragstellende, Mitantragstellende und angeschlossene Einrichtungen müssen einer der folgenden Kategorien angehören:
- Öffentliche Behörden;
- Internationale Organisationen (mit eingetragenem Hauptsitz sowohl innerhalb als auch außerhalb der förderfähigen Länder des Aufrufs);
- Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich);
- Forschungszentren/Institute;
- Hochschuleinrichtungen (HEIs);
- Organisationen der Zivilgesellschaft (CSOs),
- Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene (gemäß Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung sind auch Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit förderfähig, sofern die entsprechenden Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind)
Alle Begünstigten, die die Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission unterzeichnen, müssen aktiv an der Durchführung der Maßnahme beteiligt sein und sich finanziell engagieren (indem sie Kosten übernehmen). Die Art und Weise ihrer finanziellen Beteiligung muss im Projektbudget des Vorschlags detailliert dargelegt werden.
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF+ EaSI strand - Posting of workers- call document 2023ESF+ EaSI strand - Posting of workers- call document 2023(1343kB)
Kontakt
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