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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit der EURES-Sozialpartner
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-EURES-CBP-SOCP
Termine
Öffnung
21.02.2023
Deadline
03.05.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die allgemeinen Ziele der Aufforderung sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitenden innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung. Das Ziel der Aufforderung ist es, den Prozess des Job-Matchings, der Vermittlung und der Einstellung auf einer fairen Basis zu erleichtern.
Call-Ziele
Die im Rahmen dieses Aufrufs geförderten Maßnahmen müssen konkret und handlungsorientiert sein und einen klaren Mehrwert bieten.
Die Antragstellenden müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.
Die Antragstellenden müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitssuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal bereitzustellen und der nationalen Koordinierungsstelle Informationen für den Programmierungs- und Berichtszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema umfasst die Aktivitäten der europäischen Sozialpartnerorganisationen, die Beobachter im Beratenden Ausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind, um über die EU-interne Arbeitskräftemobilität ihrer Mitgliedsorganisationen zu informieren, sie zu koordinieren und zu erleichtern, und um sicherzustellen, dass diese Mitgliedsorganisationen, die auch Teil des EURES-Netzwerks sind, gut auf die Ziele von EURES abgestimmt sind und/oder EURES-Mitglieder oder Partner werden, die von den nationalen EURES-Koordinierungsbüros aufgenommen wurden.
Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema müssen mindestens eine dieser Aktivitäten unterstützen:
- Verbesserung der Sichtbarkeit und des Bekanntheitsgrads von EURES bei den EURES-Mitgliedern, im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie. Die Kampagne sollte das klare Ziel haben, die Nutzung der vom EURES-Portal und -Netzwerk angebotenen Dienste zu steigern
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen bei EURES-bezogenen Aktivitäten wie z. B. Einstellungsveranstaltungen.
- Verbesserung der von den Sozialpartnerorganisationen angebotenen Kundendienste für mobile und grenzüberschreitende Arbeitnehmer*innen unter Berücksichtigung bewährter Verfahren und der Entwicklungen im Zusammenhang mit den Zulassungssystemen für EURES-Mitglieder und -Partner
Darüber hinaus können Vorschläge zu diesem Thema eine der folgenden Aktivitäten unterstützen:
- Organisation von Stakeholder-Veranstaltungen zur EU-internen Arbeitskräftemobilität, zu EURES, zu grenzüberschreitenden Partnerschaften und zur Zusammenarbeit in diesem Bereich, bei denen Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, öffentlichen und privaten Arbeitsverwaltungen und Behörden zusammenkommen, um der Kommission über Daten, Ergebnisse und Empfehlungen zu berichten.
- Unterstützung des Austauschs bewährter Verfahren und des gegenseitigen Lernens bei der Entwicklung neuer oder besserer Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitgebende, die von den Sozialpartnern oder anderen Organisationen im Rahmen von Kapitel V der EURES-Verordnung angeboten werden sollen.
- Unterstützung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebenden bei der Einstellung durch ihr Personal, wie z. B.:
- Einstellung von Arbeitnehmer*innen und Anwerbung von Arbeitgebenden.
- Ermittlung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
- Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
- Abgleich von Lebensläufen und offenen Stellen.
- Beratung und Information von potenziellen mobilen Arbeitssuchenden und ihren Arbeitgebenden über
- Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
- Teilnahme an den Koordinierungssitzungen der grenzüberschreitenden EURES-Partnerschaften.
Nicht förderfähig in diesem Bereich sind Ausbildungsmaßnahmen für EURES-Berater*innen und andere Mitarbeiter*innen der Sozialpartner, die im Rahmen des EURES-Ausbildungsprogramms durchgeführt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
EU-Einrichtung, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
An den Aktionen können Konsortien beteiligt sein. Vorschläge können von einem Konsortium eingereicht werden, während Anträge von Einzelbewerbern (Mono-Begünstigte) zulässig sind.
Jedes Mitglied des Konsortiums muss aktiv an der Durchführung der Aktion beteiligt sein und sich finanziell engagieren (durch Übernahme von Kosten). Die Art und Weise der finanziellen Beteiligung muss im Budget des Vorschlags detailliert dargelegt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder:
- EWR-Länder im Sinne von Artikel 29 der ESF+-Verordnung
Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit nach dem anwendbaren nationalen Recht der oben genannten Länder sind ebenfalls förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).
Bei den Antragstellenden (alleiniger Antragstellender oder Hauptantragstellender und Mitantragstellender) muss es sich um Sozialpartner handeln, die auf europäischer Ebene niedergelassen und im Beratenden Ausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vertreten sind, d.h.:
- Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
- Verband der Europäischen Wirtschaft (BUSINESSEUROPE)
- Europäischer Verband des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (SMEunited)
- Europäischer Zentralverband der Arbeitgeber und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen (CEEP)
Verbundene Einrichtungen können sich an dem Konsortium beteiligen, müssen aber die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie alle Antragstellenden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend (bei der Einreichung Ihres Antrags wird das System Sie auffordern, die Lebensläufe unter Abschnitt 11.b hochzuladen). Solange Abschnitt 2.3 des Antragsformulars, Teil B "Projektteams, Mitarbeiter und Sachverständige" ordnungsgemäß ausgefüllt ist, ist es nicht erforderlich, Lebensläufe hochzuladen. Anstelle von Lebensläufen kann eine leere Seite hochgeladen werden).
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF+ EaSI strand - EURES- call document 2023ESF+ EaSI strand - EURES- call document 2023(481kB)
Kontakt
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