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Call-Eckdaten
Erhöhte Fähigkeit zur Vorausschau für die Sicherheit
Call Nummer
HORIZON-CL3-2022-SSRI-01-01
Termine
Öffnung
01.07.2022
Deadline
23.11.2022 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es ist eine echte Herausforderung, die Zukunft zu antizipieren, und zwar sowohl im Hinblick auf Bedrohungen als auch auf die Möglichkeiten, die sich durch neu entstehende Technologien bieten. Die Fähigkeit, plausible Zukunftsszenarien zu entwerfen, bevorstehende Bedrohungen zu erkennen und frühzeitige Reaktionen vorzuschlagen, kann für die Entscheidungsträger von unschätzbarem Wert sein.
Auch die solide Planung der von der EU finanzierten Sicherheitsforschung kann deutlich verbessert werden, wenn die analytischen Kapazitäten zur Ermittlung mittel- bis langfristiger Trends im EU-Sicherheitskontext vorhanden sind und die Ergebnisse den Entscheidungsträgern über die richtigen Kanäle rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört nicht nur die Ermittlung von Trends in der akademischen Forschung, der Technologie, der Innovation und der Industrie, sondern auch die Frage, wie diese Trends in eine Frühwarnung vor Bedrohungen und in vorausschauende Reaktionen umgesetzt werden können. Daher ist ein gemeinsamer EU-Ansatz für die zivile Sicherheit erforderlich, der die gesamte Bandbreite der sicherheitspolitischen Dimensionen abdeckt und deren Besonderheiten und Eigenheiten anerkennt.
Viele Organisationen, darunter auch die Europäische Kommission, haben Instrumente entwickelt, die eine regelmäßige und zeitnahe Bewertung von Technologietrends ermöglichen. Die breite Technologielandschaft weist keine häufigen Schwankungen auf, und eine Fülle von Instrumenten und fertigen Informationsprodukten, die Trends in verschiedenen Zeithorizonten aufzeigen, sind weithin verfügbar. Reine Technologiebeobachtungsansätze sind jedoch für Entscheidungsträger im Bereich der zivilen Sicherheit nur dann hilfreich, wenn sie in eine qualitative Bewertung der Bedrohungen und Fähigkeiten eingebettet sind. Eine solche Bewertung verlagert den Schwerpunkt von einem rein technologischen Standpunkt auf die Art und Weise, wie diese Technologien in einem bestimmten politischen, operativen, industriellen und gesellschaftlichen Kontext eingesetzt werden und werden sollen.
Auf der Grundlage bestehender Mechanismen zur Gestaltung von Technologie- und Forschungslandschaften (die möglicherweise auf die Besonderheiten des Bereichs der zivilen Sicherheit zugeschnitten werden) werden die Antragsteller daher aufgefordert, Vorschläge für die Entwicklung und Operationalisierung eines Rahmens für die Sicherheitsvorausschau einzureichen, der fortgeschrittene Instrumente, Methoden, Techniken und Prozesse umfasst. Ein solcher Rahmen sollte von einem soliden wissenschaftlichen Modell begleitet werden, das künftige Technologien mit ihrem künftigen Einsatz verbindet. Damit sollte es möglich sein, zu ermitteln, wie sich künftige zivile Sicherheitstechnologien, Forschung, Innovation und industrielle Trends auf künftige Bedrohungen und Sicherheitsfähigkeiten auswirken, diese beeinflussen und gestalten, wobei auch kontextbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Dazu können ethische, rechtliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche, geopolitische, ökologische oder industrielle Aspekte gehören, wobei besonderes Gewicht auf die Fähigkeit der sicherheitstechnischen und industriellen Basis der EU gelegt wird, die gewünschten technologischen Entwicklungsziele zu erreichen und so die sicherheitstechnische Souveränität der EU zu wahren, falls und wenn dies erforderlich ist. Der vorgeschlagene Ansatz sollte qualitative und quantitative Methoden kombinieren, ihre Automatisierung maximieren und qualifizierte Beiträge durch verteilte und kollaborative Umgebungen/Systeme ermöglichen, um die verfügbaren personellen und technischen Ressourcen so effizient und effektiv wie möglich zu nutzen.
Die Vorschläge sollten bestehende Foresight-Konzepte berücksichtigen, die von anderen EU- und internationalen Organisationen (z. B. GFS, EDA, INTERPOL, UNIDO usw.) umgesetzt werden. Sollten diese als Referenz herangezogen werden, sollten die neu vorgeschlagenen Ansätze nicht einfach die bestehenden kopieren, sondern die Quelle entsprechend referenzieren und sie an den Kontext der zivilen Sicherheit der EU anpassen. Die Vorschläge sollten auch frühere, von der EU finanzierte Forschungsprojekte berücksichtigen, die sich mit der Zukunftsforschung befassen, und starke Synergien mit laufenden Projekten schaffen, insbesondere mit den Netzwerken von Praktikern, die im Rahmen der H2020-Arbeitsprogramme für sichere Gesellschaften finanziert werden, und den neuen Wissensnetzwerken für Sicherheitsforschung und Innovation, die im Rahmen von Horizon Europe Cluster 3 finanziert werden.
Der vorgeschlagene Rahmen für die Zukunftsforschung muss bereits in der Anfangsphase des Projekts umgesetzt werden und bis zum Abschluss des Projekts und darüber hinaus Informationsprodukte liefern. Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzepts müssen die Antragsteller berücksichtigen, dass sie einen greifbaren Nutzen für die strategische Vorausschau-Agenda der Europäischen Kommission[1] erbringen und die politischen Prioritäten im Bereich der zivilen Sicherheit unterstützen, einschließlich der Planung der Investitionen der Union in die Entwicklung von Sicherheitsfähigkeiten durch Mittel für Forschung und Kapazitätsaufbau. Daher wird erwartet, dass die Ergebnisse zumindest allen an dieser Aufgabe beteiligten Akteuren sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zur Verfügung gestellt werden. Um zu gewährleisten, dass der entwickelte Vorausschau-Rahmen mit und für diesen Zweck funktioniert, sollten die Antragsteller nachweisen, dass die vorgeschlagenen Arbeitszyklen und der erforderliche Informationsaustausch ordnungsgemäß mit der Arbeit der thematischen Arbeitsgruppen der von der Europäischen Kommission eingerichteten Gemeinschaft der Nutzer für sichere, geschützte und widerstandsfähige Gesellschaften (künftige CERIS - Community of European Research and Innovation for Security) und/oder mit gleichwertigen Innovationslabors koordiniert werden, die von EU-Agenturen in den verschiedenen behandelten Themenbereichen (z. B. Frontex) eingerichtet wurden. Daher sollten die thematischen Arbeitsgruppen nicht nur eine Informationsquelle sein, sondern auch ein Validator des vorgeschlagenen Foresight-Ansatzes und ein Nutznießer der gelieferten Informationsprodukte.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie den Kontext, in dem die Sicherheitsforschung und die Programmplanung für den Kapazitätsaufbau stattfinden (zumeist auf EU-Ebene), gut verstehen und wissen, wer die Hauptakteure sind und welche Bedürfnisse sie im Hinblick auf die Zukunftsforschung haben. Besonderes Augenmerk sollte in dem Vorschlag auf die Art und das Format der zu liefernden Ergebnisse, ihre Aktualität und die Zielgruppe gelegt werden, an die sie gerichtet sind. In diesem Sinne müssen die Ergebnisse während der gesamten Projektlaufzeit ab dem sechsten Monat regelmäßig alle sechs Monate oder weniger geliefert werden.
Das Projekt muss Optionen für die Nutzung des vorgeschlagenen Zukunftsforschungsmodells über die Projektlaufzeit hinaus aufzeigen und beschreiben, einschließlich des Aufbaus einer ständigen Kapazität für die technologische Zukunftsforschung zur Unterstützung der von der EU finanzierten Sicherheitsforschung und Innovationsprogrammierung, d. h. im Rahmen des Konzepts "Forschung als Dienstleistung".
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Erwartete Ergebnisse
- Eine erweiterte Wissensbasis zur technologischen Vorausschau, die für die Sicherheitsakteure leichter zugänglich ist und die Konsolidierung einer vorausschauenden Kultur bei der Planung und Nutzung von Ressourcen im Bereich der Sicherheit unterstützt.
- Vorausschauende Steuerung der absehbaren Entwicklung sicherheitsrelevanter Technologien und der damit verbundenen Herausforderungen und Chancen für die Industrialisierung und den Einsatz künftiger Sicherheitstechnologien, die durch einen gemeinsamen Rahmen für die Vorausschau im Bereich der zivilen Sicherheit der EU erleichtert wird;
- eine faktengestützte Identifizierung, Prioritätensetzung und Planung von Investitionen in Sicherheitsforschung und -entwicklung sowie in den Kapazitätsaufbau, die sich auf eine vorausschauende und konsolidierte Sichtweise der Auswirkungen künftiger Technologie-, Forschungs- und Industrietrends auf künftige Bedrohungen und Sicherheitsfähigkeiten stützt;
- eine anerkannte EU-weite Definition von kritischen technologischen Bausteinen und Komponenten für die Entwicklung künftiger Fähigkeiten mit hoher Priorität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Juristische Personen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an den Aktionen berechtigt, sofern das Konsortium folgende Mitglieder umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeiträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Projektlaufzeit
max. 3 Jahre
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
-
Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
-
Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen; max. Seitenzahl: 30 Seiten
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