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Call-Eckdaten
Strategische Rechtsstreitigkeiten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CHAR-LITI-LITIGATION
Termine
Öffnung
24.01.2023
Deadline
25.05.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet. Die Projekte können national oder länderübergreifend sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Call-Ziele
Wie in der Charta-Strategie hervorgehoben wird, müssen sich die Menschen ihrer Rechte bewusst sein und brauchen Unterstützung, um bei einer Verletzung ihrer Grundrechte wirksamen Rechtsschutz zu erhalten. Zu diesem Schutz gehört auch die strategische Prozessführung im Zusammenhang mit den in der Charta verankerten Rechten, die zu einer kohärenteren Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und zur Durchsetzung der Rechte des Einzelnen beiträgt.
Strategische Prozessanwälte sind für die Förderung und den Schutz der Rechte aus der Charta von entscheidender Bedeutung, und ihre Kapazitäten und ihr Fachwissen über die Charta und die Entwicklung eines strategischen Ansatzes für Fälle sollten gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung und Hilfe für die Opfer, die von Organisationen der Zivilgesellschaft, NMRI, Gleichstellungsstellen und Ombudsstellen geleistet wird, von entscheidender Bedeutung.
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten durch Schulungen, Wissensvermittlung und den Austausch bewährter Praktiken das Wissen und die Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von Praktikern, Juristen und unabhängigen Menschenrechtsgremien stärken, sich auf nationaler und europäischer Ebene wirksam an der Prozessführung zu beteiligen und den Zugang zur Justiz und die Durchsetzung der Rechte nach EU-Recht, einschließlich der Charta, zu verbessern.
Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Bekämpfung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen, konzentrieren (strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Sensibilisierung von Angehörigen der Rechtsberufe und Fachleuten in zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidigern für das EU-Recht, einschließlich der Charta und der bestehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu ihrer Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene;
- Verbesserung des Bewusstseins und der Kenntnisse der breiten Öffentlichkeit über ihre Rechte nach dem EU-Recht, einschließlich der Charta und der bestehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu ihrer Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene, sowie des Bewusstseins und der Kenntnisse über die verfügbare Unterstützung durch Angehörige der Rechtsberufe und Praktiker;
- Verbesserte Fähigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen und anderen Menschenrechtsverteidigern, eine Prozessstrategie zu entwickeln, diese zu kommunizieren und zu vertreten und vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof strategische Prozesse zu führen; Stärkung der Fähigkeiten von Juristen und Praktikern in zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRIs, Gleichstellungsstellen, Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidigern, zusammenzuarbeiten und sich in der Prozesspraxis zu engagieren, um Einzelpersonen bei der wirksamen Nutzung verfügbarer Rechtsmittel zur Durchsetzung ihrer Rechte nach EU-Recht, einschließlich der Charta, vor nationalen und europäischen Gerichten zu unterstützen;
- Schärfung des Bewusstseins für die Anwendung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen (Strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung);
- Verbesserte Kenntnisse über Schutzmaßnahmen und strategischen Schutz vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren für Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der für sie tätigen Juristen, von NMRI, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen sowie von anderen Rechtsverteidigern, Fähigkeiten und Kapazitäten im Bereich der strategischen Rechtsverfolgung in Bezug auf die Grundrechte im Rahmen der Charta zu entwickeln, u. a. durch die Vertiefung ihrer Kenntnisse über den Vorabentscheidungsmechanismus (gemäß Artikel 267 AEUV) und die nach EU-Recht verfügbaren Rechtsschutzmöglichkeiten;
- Analysetätigkeiten wie Datenerhebung und Forschung sowie die Schaffung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Datenbanken zur Rechtsprechung);
- Kommunikationsaktivitäten, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für Rechte, Rechtsbehelfsmechanismen und strategische Fälle;
- Kapazitätsaufbau und Sensibilisierungsmaßnahmen, um offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen, entgegenzuwirken (strategische Prozesse gegen die Öffentlichkeit).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge können von einer oder mehreren Organisationen (Hauptantragsteller "Koordinator" und Mitantragsteller) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Hauptantragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Sonstige Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 75.000,00 betragen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- Oligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das vergangene Jahr (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- Liste des Koordinators über frühere Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CERV-2023-CHAR-LITI_call document-ENCERV-2023-CHAR-LITI_call document-EN(531kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
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