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Call-Eckdaten
Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilen Raums
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CHAR-LITI-CIVIC
Termine
Öffnung
24.01.2023
Deadline
25.05.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet. Die Projekte können national oder länderübergreifend sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Call-Ziele
Im Einklang mit der Charta-Strategie und im Anschluss an den Charta-Bericht 2022 über einen florierenden zivilgesellschaftlichen Raum zur Wahrung der Grundrechte in der EU sollten die Projekte im Rahmen dieser Priorität Rechte und Werte fördern, indem sie die Akteure der Zivilgesellschaft befähigen, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in den vom Programm abgedeckten Bereichen zusammenzuarbeiten. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, einen Kommunikationskanal zur EU-Ebene zu schaffen, um über den Zustand des zivilgesellschaftlichen Raums in ihren Ländern zu berichten und ihre Anliegen vorzubringen.
Konkret könnten die Projekte ein systematisches und umfassendes Überwachungssystem einrichten, um das Umfeld, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen in den einzelnen Ländern arbeiten, regelmäßig und konsequent zu überwachen, und dabei auf den Indikatoren der Grundrechteagentur über die Schrumpfung des zivilgesellschaftlichen Raums und die Daten interner Organisationen sowie insbesondere über die Verletzung der Grundrechte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsverteidigern aufbauen. Die Projekte könnten auch den Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihren Mitgliedern und Rechtsverteidigern, die sich für den Schutz und die Förderung der angegriffenen EU-Werte einsetzen, unterstützen und verbessern. Transnationale Partnerschaften, bei denen die Partner in mehreren EU-Mitgliedstaaten voneinander lernen können, werden besonders ermutigt, sich zu bewerben, ebenso wie Netze einschlägiger Akteure auf nationaler Ebene, z. B. nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und nationale Anlaufstellen für die Charta.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung des Bewusstseins für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilen Raum in den EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von fundierten Belegen und vergleichbaren Indikatoren;
- Stärkung der Beziehungen und Schaffung von Netzwerken zwischen den Akteuren, die den zivilgesellschaftlichen Raum auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene schützen, sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden;
- Intensivierung des Dialogs über den zivilgesellschaftlichen Raum und Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Raum sowie Entwicklung eines positiven Bildes von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsverteidigern, die die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie schützen und fördern.
- Mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Organisationen, ihre Mitglieder und Rechtsverteidiger, die in einem sicheren Umfeld arbeiten;
- Vermehrte Meldung von Angriffen, denen die betroffenen Akteure ausgesetzt sind, und schnellere und gezieltere Reaktion.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Analytische Aktivitäten und Entwicklung einer Methodik zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums in den EU-Mitgliedstaaten;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, einschließlich solcher, die auf andere Länder übertragbar sein könnten;
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilgesellschaftlichen Raum, auch auf EU-Ebene;
- Aufbau von Kapazitäten in Organisationen der Zivilgesellschaft zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums;
- Entwicklung von Instrumenten und Diensten zur Unterstützung und zum Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihren Mitgliedern und anderen Rechtsverteidigern, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der EU einsetzen, die angegriffen werden;
- Entwicklung von Synergien zwischen den Akteuren, die sich für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einsetzen, sowie zwischen diesen und den nationalen und europäischen Behörden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge können von einer oder mehreren Organisationen (Hauptantragsteller "Koordinator" und Mitantragsteller) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Hauptantragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Sonstige Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 75.000,00 betragen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- Oligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das vergangene Jahr (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- Liste des Koordinators über frühere Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CERV-2023-CHAR-LITI_call document-ENCERV-2023-CHAR-LITI_call document-EN(531kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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