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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten und Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CHAR-LITI-CHARTER
Termine
Öffnung
24.01.2023
Deadline
25.05.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet. Die Projekte können national oder länderübergreifend sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Call-Ziele
Die Charta-Strategie unterstreicht die Bedeutung einer verstärkten Anwendung der Charta in den Mitgliedstaaten, insbesondere durch Initiativen zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau.
Die im Rahmen dieser Priorität finanzierten Projekte könnten sich mit den Erfordernissen des Kapazitätsaufbaus und der Sensibilisierung für die Charta im Allgemeinen befassen oder sich auf einen oder mehrere der nachstehenden Themenbereiche konzentrieren:
- In der Charta verankerte Rechte und Sensibilisierung für den Anwendungsbereich der Charta: Gemäß Artikel 51 der Charta gilt die Charta für die Mitgliedstaaten nur, wenn sie EU-Recht umsetzen. In Anbetracht des besonderen Charakters dieses Instruments im Vergleich zu anderen internationalen Verträgen zum Schutz der Grundrechte und angesichts der zunehmenden Zahl von Verweisen auf die Charta in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht ein besonderer Bedarf, ein gutes Verständnis sowohl der in der Charta verankerten Rechte als auch der Situationen zu fördern, in denen die Charta Anwendung findet, d. h. wenn EU-Recht umgesetzt wird.
- Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter: Als Folgemaßnahme zum Jahresbericht 2021 über die Charta und die Grundrechte im digitalen Zeitalter zielt diese Priorität darauf ab, die Grundrechte zu schützen, indem die Rechenschaftspflicht für den Einsatz der Automatisierung gestärkt wird, wenn Rechte auf dem Spiel stehen. Dazu gehören auch Ansätze für den Umgang mit und die Bekämpfung von Voreingenommenheit und Mehrfach-/Sektionendiskriminierung aufgrund des Geschlechts und anderer Gründe, einschließlich ethnischer und rassischer Herkunft, die durch den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz verursacht oder verstärkt werden. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von Leitlinien (einschließlich Maßnahmen, die eine geschlechtsspezifische Umsetzung gewährleisten), technischen Benchmarks und Instrumenten, auch für Algorithmus-Audits6 . Von den Projekten wird erwartet, dass sie ein konkretes Instrument oder einen Benchmark-Prozess in einem Bereich der Wahl des Antragstellers mit nachgewiesener Relevanz für die Grundrechte entwickeln, ohne den Bereich oder die Art des Instruments vorzuschreiben (z. B. könnte es sich um Software, einen Benchmark-Datensatz, eine Simulationsumgebung oder ein Verfahren handeln).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkere Sensibilisierung und bessere Nutzung der Charta durch zivilgesellschaftliche Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsinstitutionen, andere Rechtsverteidiger und Behörden der Mitgliedstaaten;
- Bessere Kenntnis der verfügbaren Rechtsbehelfsmechanismen nach nationalem und EU-Recht und deren optimale Nutzung zum Nutzen der Rechteinhaber;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsinstitutionen, anderen Menschenrechtsverteidigern und Behörden der Mitgliedstaaten in Fragen der Charta;
- Verstärkte Prävention, Abschwächung, Aufdeckung und Wiedergutmachung von Grundrechtsverletzungen, einschließlich algorithmischer Diskriminierung;
- Verbesserte Rechenschaftspflicht bei der Entwicklung und Nutzung automatisierter Systeme, einschließlich spezifischer Algorithmen und ihrer Ergebnisse;
- Ausbau der Kapazitäten zur Abschwächung oder anderweitigen Beseitigung diskriminierender Vorurteile in automatisierten Systemen;
- Verbesserte Kenntnisse der Grundrechte, einschließlich der Gesetze zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Nichtdiskriminierung, der rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung automatisierter Systeme und der praktischen Ansätze zur Gewährleistung der Einhaltung.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Kapazitätsaufbau bei Organisationen der Zivilgesellschaft und Sensibilisierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, das Wissen über die EU-Charta und ihre Anwendung, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, zu verbessern, insbesondere in Bezug auf ihren Anwendungsbereich;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen wichtigen Akteuren bei der Durchsetzung der Charta, z. B. NMRI, Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und Behörden der Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene);
- Schulung und Ausbildung von Fachleuten (z. B. Experten, Anwälte und Rechtsberater, Kommunikatoren, Berater für Politik und Interessenvertretung), u. a. durch operative Leitlinien und Lerninstrumente;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, einschließlich Mentoring-Programmen, die auf andere Länder übertragbar sein können;
- Analysetätigkeiten wie geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Datenerhebungen und Forschungsarbeiten sowie die Erstellung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Rechtsprechungsdatenbanken);
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für Rechte und Rechtsbehelfsmechanismen, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
- Entwicklung von Verfahren, Leitlinien, technischen Maßstäben und Instrumenten, auch für Algorithmus-Audits, um zum Schutz der Grundrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung, beizutragen, wenn Automatisierung eingesetzt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge können von einer oder mehreren Organisationen (Hauptantragsteller "Koordinator" und Mitantragsteller) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Hauptantragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Sonstige Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 75.000,00 betragen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- Oligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das vergangene Jahr (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- Liste des Koordinators über frühere Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CERV-2023-CHAR-LITI_call document-ENCERV-2023-CHAR-LITI_call document-EN(531kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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