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Call-Eckdaten
Netzwerke von Städten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CITIZENS-TOWN-NT
Termine
Öffnung
19.01.2023
Deadline
20.04.2023 17:00
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Städtenetzwerke werden Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Zusammenarbeit und Debatte zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren. Die Kommission erwartet, dass die Städtenetzwerke über eine ganzheitliche Erzählung für Europa nachdenken, die bürgernah, zukunftsorientiert und konstruktiv ist und vor allem die jüngere Generation stärker anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürgerbefragungen beruhen und zu Debatten über spezifische Wege zur Schaffung einer demokratischeren EU führen, um die Bürger zu ermutigen, sich wieder mit der EU zu beschäftigen, und ihnen zu helfen, ein stärkeres Gefühl der Verantwortung für das europäische Projekt zu entwickeln.
Call-Ziele
- Förderung des Austauschs zwischen den Bürgern verschiedener Länder;
- Den Bürgern die Möglichkeit geben, die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union zu entdecken und ihnen bewusst zu machen, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden;
- Gewährleistung friedlicher Beziehungen zwischen den Europäern und ihrer aktiven Beteiligung auf lokaler Ebene;
- Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den europäischen Bürgern;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und des Austauschs bewährter Verfahren;
- Unterstützung einer guten lokalen Governance und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im europäischen Integrationsprozess.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Gelegenheit für Städte und Gemeinden, größere Projekte zu entwickeln, um die Wirkung und Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu erhöhen;
- Möglichkeit für die Begünstigten, mehr thematische und politikbezogene Projekte zu entwickeln;
- Stärkeres Engagement der Bürger in der Gesellschaft und letztlich eine aktivere Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union;
- Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht und die Verabschiedung von Wahlgesetzen, die der Unionsbürgerschaft Rechnung tragen, auch durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, zu sensibilisieren und das Wissen darüber zu erweitern;
- Dauerhafte Verbindungen zu Partnerorganisationen;
- Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile der Vielfalt, der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
- Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Akzeptanz europäischer Minderheiten, wie z. B. der Roma;
- Bessere Information über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und deren bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten;
- Sensibilisierung und bessere Information von mobilen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen über ihre Rechte als EU-Bürger.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projekte der Städtenetzwerke über eine neue, bürgernahe, gleichstellungsfördernde, zukunftsorientierte und konstruktive Erzählung für Europa nachdenken, die insbesondere die jüngere Generation anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürgerbefragungen beruhen und zu Debatten über konkrete Wege zur Schaffung einer demokratischeren Union führen, um die Bürger in die Lage zu versetzen, sich wieder mit der EU zu befassen und ein stärkeres Gefühl der Identifikation mit dem europäischen Projekt zu entwickeln.
Städtenetzwerke sollten den Städten und Gemeinden die Möglichkeit bieten, ihre Zusammenarbeit und Debatte in einer langfristigen Perspektive zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Bei den Einrichtungen handelt es sich um Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; diese müssen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern stammen, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- andere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- für Hauptantragsteller "Koordinatoren" und Mitantragsteller: Städte/Gemeinden ohne Erwerbszweck und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder deren Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten.
- Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.
- An dem Antrag müssen mindestens vier Antragsteller (federführender Antragsteller "Koordinator" und mindestens drei Mitantragsteller, bei denen es sich nicht um verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner handelt) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Aktivitäten anfallen, die von den beiden Finanzhilfen abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Pauschalkalkulator
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck)
- Tätigkeitsbericht des letzten Jahres (nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck; entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- ein von der Stadtverwaltung unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für Antragsteller und Partner der Kategorie "Gemeinnützige Organisation, die eine lokale Behörde vertritt"). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- Für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren) durchführen: Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und beifügen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar); private gemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
CERV-2023-CITIZENS-TOWN-NT Call DocumentCERV-2023-CITIZENS-TOWN-NT Call Document(877kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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