Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Nutzung des Potenzials der Echtzeit-Datenanalyse und des sicheren Point-of-Care-Computings zum Nutzen einer personenzentrierten Gesundheits- und Pflegeversorgung
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-05
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Projekte innovative Werkzeuge, Geräte und Systeme für Point-of-Care-Anwendungen entwickeln und testen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Robotik, Photonik, Biosensorik, künstliche Intelligenz usw. Diese würden Klinikern Echtzeit-Bildgebung, Datenanalyse und interaktive visuelle Darstellung ermöglichen, um Krankheiten zu verstehen und zu diagnostizieren, die Risikobewertung und Prävention zu erleichtern und medizinische Eingriffe mit verbesserter Patientensicherheit durchzuführen. Die Projekte sollten die Weiterentwicklung und Integration von Technologien vom Konzeptnachweis bis hin zur Demonstration von Prototypen in der Praxis zeigen. Die Geräte und Systeme sollten für bestimmte Anwendungsfälle konzipiert, entwickelt und getestet werden, und zwar unter angemessener Einbeziehung von Klinikern und anderen Beteiligten, um sicherzustellen, dass sie nahtlos in bestehende digitale Infrastrukturen und klinische Arbeitsabläufe integriert werden können. Zu den Anwendungsfällen in der Pflege könnten u. a. Arbeitsabläufe in der Chirurgie, auf der Intensivstation und die Integration der Fernüberwachung von Patienten in klinische Arbeitsabläufe gehören. Datenqualität, Integration und Interoperabilität sowie Fragen der Cybersicherheit und des Datenschutzes müssen berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung sollten geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Klinische Studien sollten integraler Bestandteil der vorgeschlagenen Arbeiten sein, wobei gegebenenfalls Entwicklungsschritte und die Konsultation von Regulierungsbehörden einzubeziehen sind. Die Schaffung von Synergien mit KI-Test- und -Experimentiereinrichtungen, europäischen Zentren für digitale Innovation und anderen ähnlichen Initiativen wird gefördert. Die Vorschläge müssen eine kurze Beschreibung des ersten Geschäftsplans als Teil der Verwertungsaktivitäten enthalten.
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Entwicklung und klinische Validierung kompakter, kosten- und energieeffizienter, erweiterter realitätsnaher und anderer Point-of-Care-Geräte und -Systeme, die je nach Bedarf schnelle Echtzeit-Reaktionszeiten aufweisen, zuverlässig sind und sich in klinische Umgebungen und Arbeitsabläufe integrieren lassen.
- Entwicklung und Validierung von Instrumenten, kontinuierlichen Überwachungssystemen und/oder Analysealgorithmen, einschließlich Ansätzen der künstlichen Intelligenz, für die Analyse biologischer Proben, die den Nachweis von Biomarkern in Körperflüssigkeiten und Geweben im klinischen Umfeld ermöglichen.
- Entwicklung und Validierung von Bildgebungssystemen mit hoher räumlicher Auflösung bis hinunter zur Zellebene, die ein sofortiges klinisches Eingreifen ermöglichen. Einzelne Bildgebungsmodalitäten oder die Kombination verschiedener Bildgebungsmodalitäten sollten mit anderen Bildgebungsinstrumenten und mit hochmodernen und/oder neuartigen medizinischen Technologien und Geräten kompatibel gemacht werden, z. B. mit solchen, die zur Entfernung von Gewebe in der Präzisionschirurgie eingesetzt werden (z. B. Roboterchirurgie).
- Fortschritte bei der Nutzung von Point-of-Care-Computing, Datenmodellierung, erweiterter Realität und/oder maschinellem Lernen/AI-Technologien für die Diagnose und Risikobewertung in Fällen, die sehr schnelle, nahezu echtzeitnahe Reaktionszeiten in klinischen Umgebungen und Arbeitsabläufen erfordern. Darüber hinaus sollten die Projekte aufzeigen, wie verteilte Systeme, die Berechnungen und Speicherung physisch in die Nähe des Ortes bringen, an dem die Daten erzeugt und verwendet werden, am wirksamsten verwertbare Ergebnisse für eine personenzentrierte Gesundheitsversorgung liefern können, die zu einer verbesserten Patientensicherheit beitragen, beispielsweise in den Bereichen Unterstützung für ein gesundes Leben, Fernüberwachung von Patienten, chirurgische Arbeitsabläufe oder Akutversorgung.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten, Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Angehörige der Gesundheitsberufe profitieren von sicheren, hochleistungsfähigen Point-of-Care-Computertechnologien und -Geräten, die in der Lage sind, große Mengen an Echtzeitdaten am Ort der Behandlung zu verarbeiten und zu analysieren, kombiniert mit erweiterten Realitäts- und Visualisierungstechniken, um eine kontinuierliche Überwachung und/oder schnelle Echtzeit-Überprüfungen des Gesundheitszustands in klinischen Umgebungen und Arbeitsabläufen zu ermöglichen.
- Patienten und Ärzte profitieren von einem breiteren Zugang zu Echtzeit-Diagnose, -Screening, -Überwachung und -Behandlung unter Verwendung neuartiger Bildgebungs- und/oder Robotiksysteme und/oder Point-of-Care-Geräte, die nahtlos in Pflegeumgebungen und Arbeitsabläufe integriert sind.
- Schnellere Reaktionszeiten und verbesserte Patientensicherheit in der Pflege.
- Forscher und Angehörige der Gesundheitsberufe haben mehr Möglichkeiten, Echtzeit-Gesundheitsdaten und/oder Point-of-Care-Computer zu nutzen, einen Mehrwert daraus zu ziehen und zur Verbreitung dieser Daten beizutragen; es wird erwartet, dass sich die bestehenden Technologien und Methoden von ihren derzeitigen Technologiereifegraden (TRL) von TRL 3-4 auf mindestens TRL 7 verbessern.
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen profitieren von einem geringeren Energieverbrauch der Point-of-Care-Instrumente, -Geräte und -Systeme und/oder der Datenanalyse.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren