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Call-Eckdaten
Modellierung und Simulation zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen bei der Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und Kinderarzneimitteln
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-IND-06-04
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
31.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
In ihrer "Regulatory Science Strategy to 2025" hat die Europäische Arzneimittel-Agentur spezifische Empfehlungen zur Optimierung der Möglichkeiten von Modellierung und Simulation im Arzneimittelentwicklungsprozess und insbesondere zum Nutzen spezieller und vernachlässigter Patientenpopulationen ausgesprochen.
Die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter die geringe Prävalenz der Krankheit, die Heterogenität der Patientenpopulationen und die starke Präsenz pädiatrischer Patientenpopulationen. Folglich sind klinische Studien für Arzneimittel für seltene Krankheiten und/oder Kinderarzneimittel oft kleiner als herkömmliche groß angelegte randomisierte Studien und erfordern die Entwicklung effizienter Studiendesigns, die für kleine Patientengruppen relevant sind.
Modellgestützte Ansätze sind in kleinen Populationen von großem Vorteil, da sie als Extrapolationswerkzeuge zur Rationalisierung und Erhöhung der statistischen Robustheit von klinischen Prüfplänen und pharmakometrischen Studien dienen.
Das Thema wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen, die sich auf die Entwicklung verschiedener Modellierungs- und Simulationsmethoden konzentrieren, die als Instrumente zur Erfüllung einiger der regulatorischen Anforderungen im klinischen Entwicklungszyklus neuer Arzneimittel für seltene Leiden und Kinderarzneimittel dienen. Das Thema zielt nicht auf die Durchführung neuer präklinischer/klinischer Studien ab, sondern auf die Nutzung vorhandener Kenntnisse/Daten zur Bewertung und Optimierung der Leistung ausgereifter In-silico-Modelle im regulatorischen Kontext mit dem Ziel, die Gestaltung klinischer Prüfungen für kleine Populationen zu verbessern. Eine unabdingbare Voraussetzung, die bei der Einreichung des Vorschlags nachgewiesen werden muss, ist die Verfügbarkeit der relevanten Daten, um die Anforderungen des Themas zu erfüllen.
An den Vorschlägen sollten die nationalen Regulierungsbehörden für Gesundheitsprodukte und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) beteiligt werden, um eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Forschern und den Regulierungsbehörden zu fördern. Die aktive Beteiligung von Patientenvertretern ist in allen Phasen der Forschungs- und Innovationsaktivitäten erforderlich. Darüber hinaus wird die Beteiligung von KMUs gefördert, um deren wissenschaftliche und technologische Basis zu stärken.
Projekte sollten sich auf alle folgenden Aktivitäten beziehen:
- Entwicklung eines multidisziplinären Ansatzes zur Bewertung des Nutzens ausgereifter Computermodelle als Instrumente zur Unterstützung der optimalen Gestaltung innovativer klinischer Prüfungen für kleine Populationen und als zweckmäßige Lösungen für die wissenschaftliche Beratung bei der Zulassung von Arzneimitteln für seltene Leiden und/oder Kinderarzneimitteln, einschließlich ihrer Pharmakovigilanz-Follow-up.
- Kalibrierung und Optimierung ausgereifter Computermodelle zur Verbesserung ihrer klinischen Leistung unter Verwendung einschlägiger Quellen von Patientendaten (z. B. natürliche Entwicklung und klinische Beobachtungsstudien, Krankenakten, Register, Pharmakovigilanz und Längsschnittstudien usw.). Die Modelle sollten eine Vielzahl von Modellierungsmethoden und insbesondere hybride Lösungen umfassen, die quantitative mechanistische Modellierung mit fortgeschrittener statistischer Modellierung verbinden (z. B. quantitative Systempharmakologie, mechanistische Krankheitsmodelle, physiologiebasierte pharmakodynamische/pharmakokinetische Modelle, Bayes'sche Modellierung, Algorithmen der künstlichen Intelligenz usw.).
- Bewertung validierter In-silico-Modelle im Hinblick auf ihre Fähigkeit, die statistische Robustheit zu erhöhen, die Risiko-/Nutzenbewertung in klinischen Studien mit kleinen Populationen zu verbessern und die therapeutischen und dosismäßigen Wirkungen unter Berücksichtigung der Genotypen/Phänotypen der Patienten, der Krankheitsmerkmale/Stadienvariablen und/oder der klinischen Endpunkte/Surrogatendpunkte genau vorherzusagen und zu extrapolieren, um solide Nachweise für die Sicherheit und Wirksamkeit der untersuchten Arzneimittel für seltene Leiden und Kinder zu erbringen. Die Bewertung der In-silico-Modelle sollte anhand von Anwendungsfällen demonstriert werden, die gut begründete Gruppen seltener und/oder pädiatrischer Krankheiten mit Gemeinsamkeiten darstellen, z. B. gemeinsame molekulare Nenner/Krankheitswege innerhalb desselben und/oder über verschiedene medizinische Bereiche hinweg, ausgenommen Krebs und Infektionskrankheiten.
- Benchmarking verschiedener Computermodelle durch Präsentation ihrer Simulationsleistung in virtuellen Patientenkohorten und durch den Nachweis, dass die synthetischen Datenschätzungen der Modelle mit den tatsächlichen Daten aus klinischen Studien übereinstimmen. Dies sollte zu einer Bewertung der Leistung und Glaubwürdigkeit eines Simulationsmodells im Zusammenhang mit ihrer spezifischen Verwendung für regulatorische Zwecke führen. Benchmark-Studien sollten für die oben genannten Anwendungsfälle durchgeführt werden. Die Verfügbarkeit von Daten aus klinischen Prüfungen und anderen relevanten Daten ist eine unabdingbare Voraussetzung, die bei der Einreichung des Vorschlags nachgewiesen werden muss.
- Aufstellung von Kriterien für die Leistungs- und Glaubwürdigkeitsbewertung relevanter Berechnungsmodelle für klinische Studien mit kleinen Populationen, um ihre regulatorische Qualifikation und Akzeptanz voranzutreiben. Weiterentwicklung und Verbreitung von Standards für den Entwurf, die Leistungsbewertung und die Berichterstattung über Modellierungs- und Simulationswerkzeuge mit Schwerpunkt auf solchen, die für die Beschleunigung der klinischen Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und Kinderarzneimitteln von hohem regulatorischem Wert sind.
Die Projekte sollten den FAIR-Datengrundsätzen entsprechen, Datenqualitätsstandards, Betriebsverfahren für die Datenintegration und die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen entwickelten bewährten Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Daten und den Zugang zu Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung übernehmen. Die Projekte werden gebeten, die Übernahme von Empfehlungen für die Erstellung und Validierung von In-silico-Modellen in Betracht zu ziehen. Datenintensive Projekte, insbesondere solche, die Daten aus Patientenregistern verwenden, sollten die von der Europäischen Plattform für die Registrierung seltener Krankheiten (EU RD Platform) angebotenen Instrumente und Dienste nutzen. So wird beispielsweise erwartet, dass retrospektive Registerdaten über die EU-Plattform für seltene Krankheiten zugänglich gemacht werden, sofern dies vernünftigerweise möglich ist.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den relevanten Interessengruppen, übernehmen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwickler und Aufsichtsbehörden haben Zugang zu robusten Modellierungs- und Simulationswerkzeugen, um die effektive Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Leiden und/oder Kinderarzneimitteln zu beschleunigen.
- Klinische Forscher, Entwickler und Aufsichtsbehörden nutzen genaue Computermodelle, um die statistische Robustheit in klinischen Studien für kleine Populationen zu verbessern und kosteneffiziente klinische Studiendesigns zu erstellen.
- Klinische Forscher und Aufsichtsbehörden haben Zugang zu präzisen In-silico-Werkzeugen, um die verwertbare Nutzung von realen Daten zu bewerten und die Risiko-Nutzen-Effekte in klinischen Prüfungen für kleine Populationen erfolgreich abzuschätzen.
- Die Regulierungsbehörden entwickeln Leitlinien für die Verwendung validierter Berechnungsmodelle, um einen robusten Extrapolationsrahmen zu unterstützen und die Sicherheits- und Wirksamkeitsbewertung im Rahmen der behördlichen Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und/oder Kinderarzneimitteln zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6(452kB)
Kontakt
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