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Call-Eckdaten
Globale Koordinierung der Exposomforschung
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-ENVHLTH-02-04
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Konzept des Exposoms bezieht sich auf die Gesamtheit der Umweltexpositionen von der Empfängnis an, einschließlich ihrer externen (z. B. Ernährung, Lebensstil, berufliche und Umweltfaktoren) und internen Komponenten (z. B. Epigenomik, Metabolomik). Die Entwicklung eines umfassenden Exposom-Projekts für den Menschen würde einen grundlegenden Wandel in der Betrachtung der Gesundheit darstellen, indem sich die Forschung weg von dem Verständnis "eine Exposition, eine Krankheit" hin zu einem komplexeren Bild bewegt, auf dem solide, kostenwirksame Präventionsmaßnahmen und -politiken aufbauen können. Im besten Fall könnten die Bemühungen in ihrem Umfang dem Humangenomprojekt ähneln.
Call-Ziele
Das Europäische Netzwerk für Humanexposome (EHEN), ein Zusammenschluss von neun Projekten, die seit 2020 für fünf Jahre aus dem Programm Horizont 2020 finanziert werden, ist derzeit das weltweit größte Netzwerk von Projekten, die die Auswirkungen von Umweltexpositionen auf die menschliche Gesundheit unter dem Blickwinkel des Exposoms untersuchen. Gemeinsam zielt das Projektnetz darauf ab, die Kombination von Schadstoff- und anderen Stressoren über verschiedene Lebensphasen und sozioökonomische Bedingungen hinweg über eine Reihe von Expositionsvehikeln wie Konsummuster, Lebensstil sowie Arbeits- und Lebensumfeld und deren kollektive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen.
Auf internationaler Ebene laufen einige diesbezügliche Aktivitäten, z. B. in den USA (National Institute for Environmental Health Sciences) und Japan. Derzeit gibt es nur sporadische Kooperationsinitiativen zwischen der laufenden Forschung auf EU-Ebene und wichtigen Forschungsgruppen außerhalb Europas. Um jedoch das Versprechen zu erfüllen, das menschliche Exposom zu entschlüsseln, könnte eine groß angelegte Anstrengung ähnlich dem Humangenomprojekt ins Auge gefasst werden, für die eine vorbereitende Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme sehr nützlich wäre, um den Forschungsbedarf und spezifische Bereiche der potenziellen Zusammenarbeit auf globaler Ebene zu ermitteln und zu diskutieren. Darüber hinaus ist sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene eine bessere Koordinierung unerlässlich, um neue Möglichkeiten zur Sammlung, Harmonisierung, Kombination und Analyse großer Datensätze, die aus neuen und sich entwickelnden Technologien stammen, zu fördern. Dies bietet auch neue Möglichkeiten, die Wege zu verstehen, die von einer Vielzahl von Umweltexpositionen zur globalen Gesundheitsbelastung durch häufige chronische Krankheiten führen. Die Standardisierung und Interoperabilität von Daten ist auch erforderlich, um den Zugang zu hochwertigen Datenquellen auf europäischer und globaler Ebene zu gewährleisten.
Auf politischer Ebene können die Ergebnisse der Exposomforschung eine breite Palette von politischen Maßnahmen und EU-Prioritäten wie die EU-Chemikalienstrategie, den Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, den europäischen Green Deal und die Klimapolitik berühren und zu einer besseren Umsetzung beitragen. Die Vorteile der Zusammenarbeit würden sich auch auf internationale Initiativen wie die Aktivitäten der Weltgesundheitsorganisation im Bereich Umwelt und Gesundheit und die Aktivitäten der Vereinten Nationen im Bereich Klima und Umwelt erstrecken.
Dementsprechend sollten die Projekte unter anderem die meisten der folgenden Aktivitäten abdecken:
- Vorschlag für einen gemeinsam vereinbarten konzeptionellen Rahmen für das Exposom;
- Vorschlag für Optionen für eine globale Lenkungsstruktur für ein globales Netzwerk für das menschliche Exposom, das die bestehenden Forschungsinfrastrukturen und -dienste im Bereich des Exposoms auf europäischer Ebene nutzt und mit ihnen verbunden ist;
- Vereinbarte Technologien, die benötigt werden, um das externe und interne Exposom zu entschlüsseln, Längsschnittstudien zu unterstützen und Potenzial für internationale Zusammenarbeit;
- Vorschläge für Data Mining, Analyse, Möglichkeiten zur Harmonisierung, Interoperabilität und Standardisierung bei der Datenerfassung, Wissensspeicherung und -übertragung sowie Bioinformatikbedarf auf europäischer und globaler Ebene;
- Zusammenarbeit zwischen Bevölkerungs- und Patientenkohorten, die eine große Anzahl von Variablen und umfassende Umweltdatensätze integrieren, und Biobanken, die auch den perinatalen Zeitraum abdecken;
- Erleichterung der behördlichen Nutzung der Ergebnisse, auch für die Regulierungswissenschaft und die Risikobewertung.
Die Projekte sollten mit bestehenden Forschungsinfrastrukturen, -diensten und -projekten auf dem Gebiet des Exposoms (insbesondere dem Europäischen Netzwerk für Humanexposome, aber auch anderen verwandten Projekten und Maßnahmen, die durch Horizont 2020 und Horizont Europa unterstützt werden) interagieren und auf den in diesen Initiativen entwickelten Arbeiten aufbauen und diese integrieren. Die Zusammensetzung der antragstellenden Konsortien sollte eine breite und ausgewogene geografische Vertretung der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder gewährleisten, und an den Projekten sollten auch Mitgliedstaaten und assoziierte Länder, die sich erweitern, beteiligt sein. Eine internationale Zusammenarbeit mit interessierten Parteien außerhalb der EU ist erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
- Umwelt- und Gesundheitsforschungsgemeinschaft, forschungspolitische Behörden, Forschungsförderer und andere relevante Interessengruppen arbeiten auf europäischer und internationaler Ebene zusammen, um ein mittelfristig angelegtes Globales Netzwerk für Humanexposomen aufzubauen;
- Umwelt- und Gesundheitsforscher, Behörden, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik tätig sind, und Forschungsförderer bieten Optionen für die Funktionsweise, Finanzierung und Leitung eines mittelfristig angelegten globalen Netzwerks für Humanexposomen, wobei auch die Stärkung der Koordinierung des europäischen Netzwerks für Humanexposomen berücksichtigt wird;
- Relevante Interessengruppen profitieren von einer verstärkten Koordination und Zusammenarbeit auf globaler Ebene zwischen verschiedenen Forschungs- und Innovationsbereichen, die für die Entschlüsselung des menschlichen Exposoms von Bedeutung sind;
- Ein Fahrplan und eine F&I-Agenda für die internationale Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen der Exposomforschung und -innovation, einschließlich u. a. Empfehlungen für den Austausch von Wissen und Daten, die Übernahme durch die Politik, technologische und konzeptionelle Ansätze und die Förderung von koordinierten Initiativen auf globaler Ebene zum Exposom werden den relevanten internationalen Akteuren zur Verfügung gestellt;
- Die Koordinierung von Forschungsinitiativen, Infrastrukturen, Einrichtungen und Ressourcen auf dem Gebiet des Exposoms in Europa wird unterstützt und verstärkt;
- Die Interoperabilität und Harmonisierung von Daten und Studien wird verbessert, um den Austausch und die Nutzung von Informationen über Forschungsdisziplinen und -gruppen hinweg zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen.
Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein.
Damit die angestrebten Ziele, nämlich die Schaffung eines zukunftsorientierten Kooperationsrahmens im Bereich des Exposoms, erreicht werden können, muss dem Konsortium mindestens eine Rechtsperson angehören, die ihren Sitz in einem anderen Land als einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2(383kB)
Kontakt
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