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Call-Eckdaten
Gesundheitliche Auswirkungen von Chemikalien mit endokriner Wirkung: Überbrückung wissenschaftlich-politischer Lücken durch Beseitigung anhaltender wissenschaftlicher Ungewissheiten
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-ENVHLTH-02-03
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Funktion und Regulierung des endokrinen Systems beim Menschen und anderen Arten ist von hoher biologischer Komplexität. Endokrin wirksame Chemikalien (EDCs oder endokrine Disruptoren) sind chemische Substanzen, die die Funktion des endokrinen Systems verändern und die Gesundheit von Menschen und Tieren negativ beeinflussen. Sie können entweder synthetischen oder natürlichen Ursprungs sein.
EDCs spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Regulierung von Chemikalien in der Europäischen Union. Gemäß dem 2018 verabschiedeten Umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren sollte der strategische Ansatz der EU für endokrine Disruptoren in den kommenden Jahren auf der Anwendung des Vorsorgeprinzips beruhen. Dieser Ansatz würde unter anderem darauf abzielen, die Gesamtexposition von Mensch und Umwelt gegenüber endokrinen Disruptoren zu minimieren, wobei besonderes Augenmerk auf die Exposition während wichtiger Entwicklungsphasen eines Organismus, wie der fötalen Entwicklung und der Pubertät, gelegt werden sollte, möglicherweise unter Einbeziehung eines Lebensverlaufsansatzes, sowie die Entwicklung einer gründlichen Forschungsgrundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Entscheidungsfindung zu beschleunigen. Dazu gehören Forschungsarbeiten für das weitere Management von Chemikalien (einschließlich mehrkomponentiger Chemikalien und Chemikalienmischungen), das Verständnis der mechanistischen Wirkungen endokriner Disruptoren und ihrer Dosis-Wirkungs-Beziehungen (auch auf molekularer und zellulärer Ebene durch den Einsatz neuer Methoden wie "Multiomics", Chemieinformatik, In-vitro-2D- und 3D-Modelle, In-vivo-Modelle und rechnergestützte Ansätze) sowie die Sammlung, gemeinsame Nutzung, Harmonisierung und Kombination robuster Datenquellen.
Die Schließung bestehender Wissenslücken im Verständnis der Wirkungen von EDCs wird eine wirksamere und evidenzbasierte Regulierung auf europäischer Ebene unterstützen.
Unter Beteiligung von (Molekular-)Epidemiologen, Expositionswissenschaftlern, Toxikologen, Endokrinologen, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Risikobewertern sollten sich die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema auf das Verständnis der Auswirkungen von Expositionen in kritischen Lebensphasen auf die Entwicklung von Krankheiten im späteren Leben konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf mehreren Gesundheitsendpunkten liegen sollte, für die derzeit weniger Informationen verfügbar sind. Es sollten bestehende Biobanken und Krankheitsregister bzw. -kohorten genutzt werden, mit sorgfältig geplanten Messstrategien und klar ausgearbeiteten Hypothesen. Die Art der Dosis-Wirkungs-Beziehungen und die Frage, ob die Auswirkungen schwellenabhängig sind, sollten in den Studienplänen berücksichtigt werden. Ähnlichkeiten zwischen endokrinen Systemen und bestimmten Gesundheitsergebnissen bei verschiedenen Tierarten sollten genutzt werden, um das Verständnis der Funktionsweise des endokrinen Systems zu verbessern. Schließlich sollte die Forschung versuchen, prädiktive Biomarker (z. B. aus Flüssigbiopsien wie Speichel, Urin, Blut) zu ermitteln, die es ermöglichen würden, die durch Umwelthormone verursachten gesundheitlichen Auswirkungen in kürzerer Zeit nachzuweisen, als es normalerweise für epidemiologische Studien erforderlich wäre.
Die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema sollten zukunftsweisende mechanistische Informationen über potenzielle Gefahren und Gesundheitsrisiken der Exposition gegenüber EDCs liefern, und zwar durch innovative molekulare Epidemiologie, multifaktorielle Modelle und systembiologische Ansätze, wobei gegebenenfalls modernste Methoden ohne Tierversuche genutzt werden sollten, und sollten mehrere der folgenden Tätigkeiten umfassen:
- Untersuchung der Auswirkungen von EDCs auf die Zielorgane und in Multiorganmodellen sowie auf physiologische Barrieren wie die Plazenta, die Blut-Hirn-Schranke, die Blut-Speichel-Schranke, Darm-, Lungen- und Immunzellen sowie ihre Wechselwirkung mit der Mikrobiota. Dazu sollte auch ein gründliches Verständnis der Dosis-Wirkungs-Beziehungen gehören;
- Aufklärung von Gesundheitsendpunkten, für die nur unzureichende Daten vorliegen, wie Störungen der Entwicklung und Funktion des Nerven- und Herz-Kreislauf-Systems, des Immunsystems, der Knochenentwicklung und -erkrankung, Fettleibigkeit, Diabetes, hormonabhängige Krebserkrankungen und Fruchtbarkeit (z. B. Minipubertät, Vorpubertät und Pubertät);
- Bereitstellung besserer biologischer und bildgebender Biomarker zur Vorhersage von EDC-vermittelten Gesundheitsfolgen, einschließlich der quantitativen Wahrscheinlichkeiten für eine schädliche Wirkung auf der Grundlage solcher Biomarker;
- Gewinnung besserer Erkenntnisse über die entwicklungsbedingten Ursachen von Gesundheit und Krankheit, insbesondere in den Fällen, in denen weniger Daten verfügbar sind. Bewertung des Auftretens und der Bedeutung von multi- und transgenerational vererbten Wirkungen, einschließlich der molekularen und epigenetischen Mechanismen, die multigenerationale Wirkungen auslösen;
- Gewinnung besserer Erkenntnisse über die empfindlichsten Zeitfenster der Anfälligkeit, in denen die Exposition von besonderer Bedeutung für die gesundheitlichen Auswirkungen ist;
- Besseres Verständnis der Auswirkungen von Chemikalien und Chemikaliengemischen auf die zugrundeliegenden mechanistischen Wechselwirkungen zwischen endokrinen Achsen, endokrinen Pfaden und anderen wichtigen biologischen Systemen, einschließlich Immun-, neurologischen und metabolischen Funktionen;
- Verbesserung des Verständnisses der Auswirkungen von Chemikaliengemischen, auch in Verbindung mit anderen Toxinen und bei niedrigen Dosen. Die Rolle des Mikrobioms bei der Aktivierung oder Entgiftung dieser Chemikalien sollte gegebenenfalls erforscht werden.
- Untersuchung der biologischen Wirkungen realistischer Mischungen, um ein detaillierteres Verständnis des endokrinen Effektoms zu erlangen, unter Nutzung der computergestützten Toxikologie und der Entwicklung moderner Modelle;
- Durchführung vergleichender Analysen zwischen verschiedenen Tierarten, Bewertung der Ähnlichkeiten mit dem menschlichen Hormonsystem und den gesundheitlichen Folgen und Nutzung von Nicht-Säugetierarten als Testorganismen, z. B. Nicht-Säugetier-Wirbeltiere und Wirbeltiere, um Wirkungen vorherzusagen oder Bedenken hinsichtlich möglicher Wirkungen beim Menschen zu äußern oder umgekehrt;
- Nutzung systembiologischer Ansätze, um zu verstehen, wie die Exposition gegenüber einem EDC zu einem veränderten Phänotyp führt - ein Prozess, der komplexe Wechselwirkungen auf mehreren Ebenen der biologischen Organisation voraussetzt.
Gegebenenfalls sollten Aspekte wie Geschlecht, regionale Unterschiede, Sozioökonomie und Kultur berücksichtigt werden. Die Projekte sollten sicherstellen, dass chemische Überwachungsdaten im Rahmen von IPCHEM durch Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Bei den Projekten sollte auch die Einbeziehung der GFS in Betracht gezogen werden, da sie eine wirksame Schnittstelle zwischen den Forschungstätigkeiten und den regulatorischen Aspekten bilden und/oder die Forschungsergebnisse in validierte Prüfmethoden und Strategien umsetzen könnte, die für regulatorische Zwecke geeignet sind. In dieser Hinsicht wird die GFS mit jedem erfolgreichen Projekt zusammenarbeiten, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Projekts aufgenommen werden.
Die Antragsteller sollten mit den geplanten Aktivitäten im Rahmen der europäischen Partnerschaft für die Bewertung der von Chemikalien ausgehenden Risiken PARC vertraut sein. Die PARC wird über erfolgreiche Projekte informiert. Erfolgreiche Projekte werden aufgefordert, Synergien mit PARC zu schaffen und die Partnerschaft als Vermittler für einen offenen Daten- und Methodenaustausch mit Risikobewertern und ihren wissenschaftlichen Netzen zu nutzen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Um die Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle Projekte, die für eine Förderung im Rahmen dieses Themas ausgewählt werden, ein Cluster bilden und an gemeinsamen Netzwerken und Aktivitäten teilnehmen. Ohne dass konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, sollten die Projekte ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen und zur Deckung der Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Vernetzungs- und gemeinsamer Aktivitäten vorsehen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Behörden, einschließlich der EU-Risikobewertungsstellen und Regulierungsbehörden, werden mit wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Umsetzung des umfassenden EU-Rahmens für endokrine Disruptoren, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt, der EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel und der EU-Rechtsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt;
- Die Behörden verbessern ihre Risikobewertung, ihr Risikomanagement und ihre Kommunikation durch den Zugang zu FAIR-Daten und solideren Erkenntnissen über die kausalen Zusammenhänge zwischen der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und gesundheitlichen Folgen, für die keine ausreichenden Daten vorliegen;
- Die Forschungsgemeinschaft verfügt über bessere Daten über die Rolle endokriner Disruptoren und anderer Kofaktoren (z. B. Lebensstil, Verhaltensweisen, sozioökonomische Faktoren), um ein besseres Verständnis ihrer individuellen oder kombinierten gesundheitlichen Auswirkungen zu ermöglichen;
- Behörden und die Wissenschaft nutzen die neuesten Methoden, um das Verständnis der gesundheitlichen Auswirkungen von Expositionen zu verbessern;
- Behörden, Arbeitgeber und Bürger stützen sich auf praktische, faktengestützte Leitlinien zur Expositionsprävention und -reduzierung;
- Die Bürger werden einbezogen und über die gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren informiert, und risikopräventive Verhaltensweisen werden gefördert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2(383kB)
Kontakt
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