Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Evidenzbasierte Interventionen zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit in einem sich verändernden Arbeitsumfeld (Arbeitsplätze nach einer Pandemie)
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-ENVHLTH-02-02
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der digitale und der grüne Wandel (als "Zwillingsübergang" bezeichnet) haben die Arbeitswelt in rasantem Tempo verändert und zu neuen Arbeitsformen (z. B. Hybridarbeit, Gig-Economy-Jobs) oder zu Veränderungen in den Formen des Managements und der Arbeitsorganisation (z. B. durch algorithmische Entscheidungsfindung und digitale Überwachung der Arbeitsleistung) für Arbeitnehmer aus dem gesamten Spektrum geführt. Diese Veränderungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, das Einkommen, die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowohl für qualifizierte als auch für ungelernte Arbeitskräfte. Außerdem tragen sie zu den hohen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle für die Arbeitgeber und die europäische Wirtschaft im Allgemeinen bei.
Psychische und ergonomische Probleme betreffen eine große Zahl von Arbeitnehmern in der EU. Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSD) gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen in der EU, und Arbeitnehmer und Manager bezeichnen Stress, Depressionen und Angstzustände als schwerwiegende psychosoziale Folgen von Belastungen am Arbeitsplatz. Veränderungen in der Arbeitsorganisation können Flexibilität mit sich bringen, die es mehr Menschen ermöglicht, in den Arbeitsmarkt einzutreten, sie können aber auch zu psychosozialen Problemen führen (z. B. Unsicherheit, Beeinträchtigung der Privatsphäre und der Ruhezeiten, unzureichender Arbeits- und Sozialschutz sowie Stress aufgrund von übermäßigen oder atypischen Arbeitszeiten, Leistungsüberwachung durch Algorithmen und ähnliche KI-Anwendungen).
Einige Arbeitsplätze sind entweder ausschließlich virtuell, oder sie haben sich zu einem "hybriden" Modell entwickelt (z. B. multilokales Arbeiten, Home Office), bei dem einige Arbeitsaufgaben und -prozesse virtuell ausgeführt werden und andere eine physische Anwesenheit erfordern. Eine beträchtliche Anzahl von Arbeitsplätzen wird beim Kunden vor Ort ausgeführt oder erfordert, dass die Arbeitnehmer über weite Strecken pendeln und/oder regelmäßig Grenzen überschreiten. Diese Arbeitnehmer sind mit zusätzlichen rechtlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Daten darüber, wie sich diese auf ihre psychische/physische Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken, liegen kaum vor.
Das Auftreten und Fortbestehen der COVID-19-Pandemie hat das Tempo des Wandels beschleunigt und in einigen Fällen zusätzliche Herausforderungen für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer mit sich gebracht (wobei bestimmte Segmente der Erwerbsbevölkerung unterschiedlich stark betroffen sind) und bereits bestehende physische Risikofaktoren (z. B. ergonomische Risiken) verstärkt. Der Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte zielt darauf ab, ein gesundes, sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld in der EU zu fördern, und stützt sich auf "Horizont Europa" für Forschung und Innovation zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Der strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 erkennt die Bedürfnisse, Herausforderungen und Chancen an, die technologische Innovationen und die Pandemie für die arbeitende Bevölkerung mit sich bringen, und fordert eine Stärkung der Evidenzbasis für die politische Entscheidungsfindung und Umsetzung.
Um die oben beschriebenen Probleme anzugehen, sollten die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen:
- Bereitstellung angemessener und belastbarer Daten zu den (positiven und negativen) Auswirkungen der laufenden Veränderungen am Arbeitsplatz auf die psychische und physische Gesundheit verschiedener Kategorien von Arbeitnehmern und Arbeitsbereichen (z. B. Telearbeiter, Grenzgänger, Beschäftigte in der Gig-Economy und gefährdete Gruppen wie Frauen, Migranten sowie junge und ältere Arbeitnehmer mit nachweislich erhöhtem Risiko für Muskel- und Skeletterkrankungen), ggf. einschließlich geschlechtsspezifischer und intersektioneller Analysen;
- Erkenntnisse (einschließlich Daten) nicht nur über die psychische Gesundheit, sondern auch über das psychische Wohlbefinden am Arbeitsplatz und darüber zu gewinnen, wie sich die veränderte Arbeitsorganisation aufgrund der beiden Übergänge und der Pandemie auf die Work-Life-Balance und die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer auswirkt;
- Erkenntnisse (einschließlich Daten) über die Bedeutung von Risikofaktoren (wie Stress durch neue Arbeitsumgebungen, statische Körperhaltungen und körperliche Inaktivität, körperlich anstrengende und sich stark wiederholende Arbeiten, die sich aus der Gestaltung des Arbeitsplatzes ergeben) für die Entwicklung chronischer und akuter Krankheiten zu gewinnen;
- Verbesserung des Verständnisses der Zusammenhänge zwischen den verschiedenen gesundheitsfördernden Faktoren in der baulichen Arbeitsumgebung und den Ergebnissen für die körperliche und geistige Gesundheit und wie diese sich gegenseitig verstärken können;
- Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen veränderter Arbeitszeiten, einschließlich übermäßiger und atypischer Arbeitszeiten und Arbeit in verschiedenen Zeitzonen, die Arbeit und Freizeit vermischen und die Erholung einschränken. Die Auswirkungen sollten ein breites Spektrum von Krankheiten berücksichtigen;
- Empfehlungen für wirksame Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Risiken und zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit und des Wohlbefindens auf individueller (Arbeitnehmer), organisatorischer (Arbeitgeber) und politischer (Regierung) Ebene für verschiedene Sektoren/Arbeitsformen, einschließlich einer Analyse ihrer Kostenwirksamkeit, Nachhaltigkeit und der Hindernisse für die Umsetzung auf nationaler und/oder EU-Ebene;
- Förderung der Entwicklung eines wissenschaftlichen Rahmens für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in allen Politikbereichen und Sektoren und Unterstützung neuer und nachhaltiger (zukunftssicherer) Instrumente, Leitlinien und Strategien für die Bewertung und Gestaltung der physischen und psychosozialen Arbeitsumgebung;
- Bereitstellung von Instrumenten und Ansätzen zur Antizipierung neuer Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, auch unter Berücksichtigung der aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren, z. B. in Bezug auf digitale Technologien und damit verbundene neue Arbeitsweisen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten, Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Die Forscher sollten Verteilungsüberlegungen sorgfältig in ihre Analyse einbeziehen, indem sie gegebenenfalls disaggregierte Auswirkungen für verschiedene sozioökonomische Gruppen berücksichtigen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) leisten, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Maßnahmen der NEB-Initiative interagieren und Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Um die Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle Projekte, die für eine Förderung aus diesem Themenbereich ausgewählt wurden, ein Cluster bilden und an gemeinsamen Netzwerken und Aktivitäten teilnehmen müssen. Ohne dass konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, sollten die Projekte ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen und zur Deckung der Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Vernetzungs- und gemeinsamer Aktivitäten vorsehen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Behörden und Aufsichtsbehörden werden mit evidenzbasierten Leitlinien für die Gestaltung der Gesundheitspolitik am Arbeitsplatz unterstützt;
- Behörden, Arbeitgeber, Organisationen und Sozialpartner (z. B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) werden besser mit Instrumenten, evidenzbasierten Interventionsmöglichkeiten und Leitlinien zur Förderung des psychischen und physischen Wohlbefindens und der Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützt;
- Behörden und Wissenschaft haben Zugang zu FAIR-Daten und belastbaren Erkenntnissen über direkte Zusammenhänge zwischen psychosozialen und physischen Risikofaktoren am Arbeitsplatz (unter Berücksichtigung individueller Unterschiede wie Alter, Geschlecht, kultureller Hintergrund, körperliche/kognitive Fähigkeiten) und spezifischen gesundheitlichen Folgen;
- Behörden, Regulierungsbehörden und Sozialpartner werden durch Erkenntnisse über Kosten, Nutzen, Nachhaltigkeit und erwartete Herausforderungen der verfügbaren Lösungen informiert;
- Behörden und Arbeitgeber nutzen das beste verfügbare Wissen (einschließlich neuer Innovationen und Handlungsmöglichkeiten), um Interventionen und Lösungen für die Gestaltung der baulichen Arbeitsumgebung zu unterstützen und gesündere Verhaltensweisen am Arbeitsplatz zu fördern;
- Behörden und Arbeitgeber entwickeln geeignete Maßnahmen, um die negativen Folgen der Exposition gegenüber psychosozialen und physischen Risikofaktoren am Arbeitsplatz zu verhindern und zu verringern und die Genesung zu unterstützen;
- Arbeitnehmer sind besser vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt und über wirksame Präventionsansätze informiert, die auf spezifischen und geeigneten Maßnahmen und gesundheitsfördernden Verhaltensweisen beruhen;
- Arbeitnehmer, die mit einer chronischen Krankheit leben und/oder sich von einem psychischen oder physischen Gesundheitsproblem erholen, werden dabei unterstützt, ihre Arbeit fortzusetzen bzw. an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2(383kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren