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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Immunogenität von viralen Proteinen von Viren mit epidemischem und pandemischem Potenzial
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-18
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine große Gefahr für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar. Es wird erwartet, dass sich das Auftreten von Viruserkrankungen unter anderem aufgrund des Klimawandels beschleunigen wird. Daher ist ein proaktiver Ansatz bei der Entwicklung von Impfstoffen und Hemmstoffen für die zelluläre Aufnahme von Viren erforderlich, um auf künftige Ausbrüche von Infektionskrankheiten vorbereitet zu sein. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen Krankheitserreger mit hohem Pandemiepotenzial, die den von der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) festgelegten Kriterien entsprechen, wäre eine wichtige Vorsorgemaßnahme gegen künftige Gesundheitsbedrohungen.
In den Projekten sollten Ziele für ein optimales Impfstoffdesign für diejenigen Erreger ermittelt werden, über die bereits Informationen über die Interaktion zwischen Wirt und Erreger und die viralen Oberflächenstrukturen vorliegen. Diese Oberflächenstrukturen müssen möglicherweise weiter charakterisiert werden. Es ist notwendig, das Ausmaß der genetischen Variation zu bestimmen, um Impfstoffe mit unterschiedlicher Wirksamkeit entwickeln zu können. Darüber hinaus müssen Tiermodelle und alternative Modelle für die Prüfung von Impfstoffkandidaten und für die Kinetik, Stärke, Breite und Persistenz der Immunantwort entwickelt werden. Die Vorschläge sollten sich auf die folgenden Viren konzentrieren: Hendra- und Nipah-Virus, Lassa-Virus, Hämorrhagisches Krim-Kongo-Fieber-Virus, Rift-Valley-Fieber-Virus, Ebola- und Marburg-Virus, Dengue-Virus, Gelbfieber-Virus, Zika-Virus, West-Nil-Fieber-Virus und Chikungunya-Virus.
Die Projekte sollten innovative Ansätze enthalten, die darauf abzielen, die Forschungs- und Entwicklungspipeline für die globale Pandemievorsorge bei neu- und wiederauftretenden Virusinfektionen zu diversifizieren und zu beschleunigen und die Rolle der EU in der therapeutischen Forschung und Entwicklung zu stärken und somit einen Beitrag zur Arbeit der Europäischen Behörde für Notfallvorsorge und -bewältigung (HERA) zu leisten.
Projekte sollten mehrere der folgenden Bereiche betreffen:
- Identifizierung wichtiger antigener Targets für die oben genannten vorrangigen Krankheitserreger.
- Verbesserung oder, falls erforderlich, Einrichtung von Tiermodellen für die Prüfung von Impfstoffkandidaten, wenn keine alternativen Modelle zur Verfügung stehen.
- Charakterisierung der Immunogenität der antigenen Targets in geeigneten Tiermodellen oder alternativen Modellen und in präklinischen Tests.
- Wenn möglich, Einbeziehung von Studien zum Nachweis der Wirksamkeit des Impfstoffkandidaten am Menschen.
Antragsteller, die klinische Studien in Betracht ziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise verfügen über ein größeres Wissen über Viren mit epidemischem und pandemischem Potenzial und insbesondere über ein besseres Verständnis der viralen Ziele für die Entwicklung von Impfstoffen.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise haben Zugang zu neuartigen Ansätzen für die Prävention und Behandlung neu auftretender und wieder auftauchender Infektionen im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Epidemien und Pandemien.
- Wissenschaftliche und klinische Kreise haben Zugang zu experimentellen Impfstoffkandidaten gegen neu- oder wiederauftretende Virusinfektionen für weitere klinische Untersuchungen.
- Es steht eine vielfältige und robuste Pipeline von Impfstoffkandidaten gegen neu- und wiederauftretende Virusinfektionen zur Verfügung, was die therapeutischen Optionen für den klinischen Einsatz im Falle einer Epidemie oder Pandemie erhöht.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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