Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Zur Strukturierung der Hirnforschung in Europa
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-06
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder sind übereingekommen, ihre Koordinierung im Bereich der Hirnforschung zu verstärken, was im Rahmen des zweiten Strategieplans von Horizont Europa die Form einer europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns annehmen könnte.
Projekte sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Entwicklung eines strukturierten Systems für den Informationsaustausch zwischen politischen Entscheidungsträgern, Geldgebern und anderen relevanten Stellen, um Synergien zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden. Ziel ist es, die Hirngesundheitsforschung in Europa zu strukturieren und den Weg für eine mögliche künftige Partnerschaft zu ebnen.
- Entwicklung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda unter Berücksichtigung der bereits durch EU-geförderte Maßnahmen unternommenen Anstrengungen. In der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda wird eine Reihe messbarer wissenschaftlich-technologischer Prioritäten und sozioökonomischer Ziele festgelegt, die durch eine entsprechende Analyse gestützt werden.
- Entwicklung von Plänen für die Leitungsstruktur einer künftigen Partnerschaft sowie von Durchführungsmodalitäten mit Blick auf die langfristige Nachhaltigkeit und unter der Leitung eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes.
- Sicherstellung einer breiten geografischen Vertretung der europäischen Länder und Planung der Einbeziehung aller wichtigen verwandten Forschungsinitiativen sowie der wichtigsten Organisationen und Verbände. Auf diese Weise sollte die Koordinierungsmaßnahme die "Dachfunktion" einer künftigen Initiative widerspiegeln, die die Hirngesundheitsforschung in Europa strukturiert und ihr mehr Schlagkraft verleiht.
- Berücksichtigung internationaler Initiativen durch Zusammenarbeit mit globalen Organisationen sowie mit globalen Initiativen und Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet.
- Ausarbeitung von Plattformen und Instrumenten für die Nutzung durch die Forschungsgemeinschaft, einschließlich der Frage, wie sie sich am besten ergänzen und miteinander integrieren lassen. In diesem Zusammenhang sollten die auf europäischer oder nationaler Ebene bereits entwickelten Infrastrukturen, die die gemeinsame Nutzung von Proben, Qualitätsdaten und fortgeschrittenen Analyseinstrumenten ermöglichen, in die Analyse einbezogen werden. Es sollten auch Überlegungen darüber angestellt werden, wie die künftige Initiative zur Entwicklung des europäischen Gesundheitsdatenraums beitragen kann.
Diese Koordinierungsmaßnahme beinhaltet die Vorbereitung und Organisation von Sitzungen sowie die Unterstützung des Informationsaustauschs mit den einschlägigen Interessengruppen und der Öffentlichkeit.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Auswirkungen zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Politische Entscheidungsträger, Geldgeber und andere relevante Stakeholder ermitteln und vereinbaren die Governance-Struktur und die Umsetzungsmodalitäten, um eine effiziente Einrichtung einer potenziellen künftigen Partnerschaft zu ermöglichen.
- Politische Entscheidungsträger, Geldgeber und andere relevante Stakeholder bauen auf dem Wissen auf, das in früheren Studien auf EU- und nationaler Ebene gesammelt wurde.
- Politische Entscheidungsträger, Geldgeber und andere relevante Interessengruppen identifizieren und vereinbaren gemeinsame Forschungsprioritäten und Forschungsbedürfnisse, wobei sie gegebenenfalls auch Entwicklungen auf internationaler Ebene berücksichtigen.
- Politische Entscheidungsträger, Geldgeber und andere relevante Interessengruppen entwickeln nationale und regionale Forschungsstrategiepläne mit Blick auf die langfristige Nachhaltigkeit und stimmen sie aufeinander ab.
- Politische Entscheidungsträger und Geldgeber verpflichten sich, finanzielle Unterstützung bereitzustellen, die eine umfassende, wirkungsorientierte Strukturierung der europäischen Hirnforschung ermöglicht.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen.
Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren