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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Interventionen im städtischen Umfeld zur Verringerung des Risikos nicht übertragbarer Krankheiten (Globale Allianz für chronische Krankheiten)

Call Nummer

HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-03

Termine

Öffnung
12.01.2023

Deadline
13.04.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 20.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Thema konzentriert sich auf Umsetzungsforschung mit dem Potenzial, die Risiken von nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) in Städten in Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen (LMIC) und/oder gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Ländern mit hohem Einkommen (HIC) zu reduzieren. Die Vorschläge sollten sich auf die Umsetzungsforschung zu evidenzbasierten Interventionen konzentrieren, die gesunde Verhaltensweisen fördern und das Potenzial haben, das Risiko chronischer Krankheiten und Multimorbidität deutlich zu verringern.

Call-Ziele

Die Europäische Kommission ist Mitglied der Global Alliance for Chronic Diseases (GACD). Dieses Thema wird in Abstimmung mit den anderen GACD-Mitgliedern lanciert und ist mit dem 8. Aufruf der GACD abgestimmt.

Nicht übertragbare Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, bestimmte Krebsarten und psychische Störungen sind die Hauptursache für Morbidität und Mortalität sowohl in LMICs als auch in HICs. Die COVID-19-Pandemie hat diese chronischen Krankheiten noch stärker ins Rampenlicht gerückt, da die Mehrheit der Menschen, die schwer erkrankt und/oder gestorben sind, eine oder mehrere NCDs als Ursache hatten. Die Verringerung der Belastung durch NCDs ist daher entscheidend für den Aufbau widerstandsfähigerer, gerechterer und gesünderer Gesellschaften.

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, fehlende Grünflächen, städtische Hitzeinseln, fehlende sichere Infrastruktur für Fußgänger, Radfahrer und aktive Menschen sowie die breite Verfügbarkeit von Tabak, Alkohol und ungesunden Lebensmitteln und Getränken sind die Ursachen für die NCD-Epidemie in Städten. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt derzeit in Städten, und diese Zahl wird bis 2050 voraussichtlich auf 68 % ansteigen. Es ist dringend notwendig, den lokalen Behörden und politischen Entscheidungsträgern Strategien an die Hand zu geben, um das gesundheitsfördernde Potenzial der Städte zu maximieren und gleichzeitig die Umweltzerstörung und gesundheitliche Ungleichheiten zu minimieren oder umzukehren.

Städte bieten enorme soziale, kulturelle und wirtschaftliche Möglichkeiten und haben das Potenzial, zu Motoren für eine gute Gesundheit zu werden und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Innovative gesundheitsorientierte Programme, Strategien und Infrastrukturen wie Rauchverbote in der Öffentlichkeit, fahrradtaugliche Straßen, Grünflächen und Gesetze zu Fahrzeugemissionen können das Verhalten von Millionen von Menschen beeinflussen und die Belastung durch Umweltschadstoffe verringern. Im Rahmen dieser Aufforderung werden Antragsteller aufgefordert, Umsetzungsforschung zu betreiben, die zu einem besseren Verständnis der Frage führt, wie spezifische Maßnahmen besser an verschiedene städtische Umgebungen angepasst und/oder innerhalb von Städten und städteübergreifend skaliert werden können, wobei die besonderen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

Die vorgeschlagene Umsetzungsforschung muss sich auf die Behandlung von NCD-Risikofaktoren konzentrieren, die mit dem städtischen Umfeld und den damit verbundenen gesundheitlichen Ungleichheiten zusammenhängen. Die ausgewählte(n) Studienpopulation(en) muss (müssen) auf jeden Fall in Städten leben, wozu auch informelle Siedlungen in der Nähe von Stadtzentren, stadtnahe Umgebungen und Stadtzentren gehören können. Die Studienpopulation kann Menschen mit bestehenden NCDs, Menschen ohne bestehende NCDs oder eine Kombination aus beidem umfassen. Die Antragsteller werden ermutigt, einen lebenslangen Ansatz zu verfolgen und die Intervention an eine oder mehrere wichtige Lebensphase(n) anzupassen, die für die Verringerung des lebenslangen NCD-Risikos entscheidend sind.

Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:

  • Auswahl  einer Stadt (oder mehrerer Städte), in der/denen die Forschung durchgeführt werden soll. Die Antragsteller müssen begründen, warum ein bestimmter Kontext als Stadt betrachtet wird.
  • Auswahl einer oder mehrerer evidenzbasierter Interventionen, von denen bekannt ist, dass sie NCD-Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem städtischen Umfeld reduzieren. Die Antragsteller sollten die Wahl der Intervention(en) begründen und Nachweise für die Wirksamkeit, Akzeptanz, Durchführbarkeit und das Potenzial für langfristige gesundheitliche und andere Auswirkungen der Intervention erbringen. Die Antragsteller können auch eine Umsetzungsforschung in Betracht ziehen, die sich auf die WHO Best Buys konzentriert, obwohl dies keine Voraussetzung ist.
  • Anpassung der Intervention(en) an die ausgewählte(n) Studienpopulation(en) in einer oder mehreren Städten, unter Berücksichtigung des jeweiligen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontexts. Die Antragsteller sollten begründen, warum diese Anpassungen die bekannte Wirksamkeit der ausgewählten Intervention(en) nicht beeinträchtigen werden.
  • Legen Sie einen Forschungsplan für die Untersuchung der Frage vor, wie die Einführung und/oder Ausweitung der Intervention(en) in der/den ausgewählten Studienpopulation(en) gefördert werden kann, wobei validierte Rahmenwerke der Implementierungsforschung zu verwenden sind.
  • Gehen Sie speziell auf Fragen der gerechten Umsetzung ein, um sicherzustellen, dass die Interventionen die Bevölkerungsgruppen erreichen, die sie am dringendsten benötigen.
  • Er soll über eine geeignete Strategie zur Messung der Ergebnisse der Implementierungsforschung und der realen Wirksamkeitsergebnisse und -indikatoren verfügen (in Bezug auf die NCD-Prävention und, falls möglich, auf die planetarische Gesundheit und/oder auf andere Bereiche als die Gesundheit).
  • Engagement für die Einbindung von Interessengruppen nachweisen.
  • Nachweis eines Engagements für die planetarische Gesundheit, indem die vorgeschlagenen Interventionen, Umsetzungsstrategien und Forschungspraktiken den ökologischen Fußabdruck des Konsortiums minimieren.
  • Vorlage eines Nachhaltigkeitsplans oder Beschreibung eines Weges zur Aufrechterhaltung der vorgeschlagenen Intervention nach Ablauf der Finanzierung.

Die vorgeschlagenen Interventionen können unter eines oder beide der folgenden Themen fallen:

Thema 1: Interventionen zur Verhaltensänderung

Diese Maßnahmen umfassen innovative Ansätze, die den Menschen in den Städten helfen, trotz infrastruktureller, ökologischer, klimatischer und sozialer Herausforderungen eine gute körperliche und geistige Gesundheit zu bewahren. Zu den Verhaltensmaßnahmen gehören unter anderem Programme und Strategien, die auf Alkohol- und Tabakkonsum, Schlaf, Bewegungsförderung, gesunde Ernährung (z. B. in Schulkantinen), die Bewältigung der psychosozialen Auswirkungen des Klimawandels und klimawandelbedingter Katastrophen sowie die Verringerung der Belastung durch Umweltschadstoffe abzielen.

Thema 2: Maßnahmen, die sich auf die Veränderung der baulichen Umwelt konzentrieren

Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf die Veränderung der bebauten Umwelt, um deren gesundheitsförderndes Potenzial zu verbessern. Die Projekte sollten darauf abzielen, die Stadtgestaltung so zu gestalten, dass sie NCD-Risiken verringert, z. B. durch die Verbesserung der Geh- oder Fahrradwege in einer Stadt, die Vergrößerung von Grünflächen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung oder extremer Hitze, die Verringerung von Umweltgiften, die Bekämpfung von Obdachlosigkeit oder unsicheren Wohnverhältnissen, die Verbesserung des Zugangs zu gesunden Lebensmitteln, die Verringerung der weit verbreiteten Werbung für Tabak und Alkohol oder die Verringerung von Lärm und Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr. Bei Projekten, die sich auf die Veränderung der bebauten Umwelt konzentrieren, sollten die Antragsteller nachweisen, dass die Maßnahme den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels standhalten kann und/oder die Widerstandsfähigkeit gegenüber den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels im städtischen Umfeld verbessert.

Die Antragsteller sollten nachweisen können, dass die Stadtverwaltung oder die gemeindebasierte Organisation, mit der sie zusammenarbeiten, über ein eigenes Budget für den Bau, die Instandhaltung und/oder die Ausweitung der vorgeschlagenen Maßnahme(n) verfügt, insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten. Die Antragsteller sollten auch nachweisen können, dass die Zeitpläne für die Forschung und den Bau von Infrastrukturprojekten so aufeinander abgestimmt sind, dass es möglich ist, die vorgeschlagenen Forschungsfragen zur Umsetzung während der vorgeschlagenen Dauer zu beantworten, und dass die Forschungsergebnisse rechtzeitig zur Verfügung stehen, um den Interessenvertretern bei Entscheidungen über die Umsetzung, Verbesserung und/oder Ausweitung des Projekts zu helfen.

Die Projekte sollten einen Plan enthalten, wie die Ergebnisse der Umsetzungsforschung und die reale Wirksamkeit der Intervention bei der Prävention von NCDs gemessen werden sollen. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass gesundheitliche Ergebnisse während des Studienzeitraums nicht erkennbar sind. Daher können die Antragsteller stattdessen Pläne zur Messung der Auswirkungen der Intervention auf vorgelagerte Gesundheitsindikatoren, z. B. im Zusammenhang mit den sozialen Determinanten der Gesundheit, oder zur Messung anderer stellvertretender Gesundheitsergebnisse vorlegen. Sofern möglich und relevant, sollten die Antragsteller auch einen Plan zur Bewertung der Auswirkungen der Durchführung einer Intervention auf die planetarische Gesundheit und/oder das Klima beschreiben. Die Antragsteller werden außerdem ermutigt, einen Plan für die Messung von Ergebnissen oder Indikatoren zu entwickeln, die für nicht gesundheitsbezogene oder umweltbezogene Auswirkungen relevant sind, insbesondere wenn sie an Projekten mit sektorübergreifenden Themen arbeiten (z. B. Themen, die Gesundheit und Verkehr, soziale Dienste, Abfallwirtschaft usw. berühren).

Die Projekte sollten die strukturellen und sozialen Determinanten der Gesundheit berücksichtigen und ihre potenziellen Auswirkungen auf die wirksame Umsetzung der Intervention(en) im städtischen Umfeld erörtern. Von Interesse ist auch die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte.

Die Projekte sollten geschlechtsspezifisch ausgerichtet sein und sozioökonomische, rassische oder andere Faktoren berücksichtigen, die sich auf gerechte Auswirkungen der Intervention oder auf Hindernisse für eine gerechte Umsetzung beziehen. Das Ziel sollte darin bestehen, die Umsetzung dieser Intervention(en) auf zugängliche und gerechte Weise anzupassen und zu erweitern, um den Ausbruch chronischer Krankheiten in realen Situationen zu verhindern oder zu verzögern. Armut, Rassismus, ethnische Diskriminierung, körperliche und geistige Behinderung, Altersdiskriminierung und andere Ungerechtigkeiten stehen in direktem Zusammenhang mit einem geringeren Potenzial für Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Wenn in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelegt wird, sollte dies begründet werden.

Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.

Die Projekte sollten eine Strategie zur Einbeziehung der relevanten politischen Entscheidungsträger, der lokalen Behörden sowie anderer Interessengruppen, wie z. B. Gemeinschaftsgruppen oder anderer Einzelpersonen oder Organisationen, die an der Umsetzung der Maßnahme beteiligt sind, von der Entwicklungs- bis zur Umsetzungsphase des Wissensaustauschs, enthalten.

Die Antragsteller werden ermutigt, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Forschungskapazitäten und -kapazitäten im Bereich der Umsetzungsforschung bei Forschern, Angehörigen der Gesundheitsberufe und führenden Persönlichkeiten des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Aufbau von Kompetenzen, Wissensaustausch und Vernetzung zu verbessern. In diesem Zusammenhang können sie in ihrem Projekt Pläne für den Aufbau von Kapazitäten vorschlagen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Nachwuchsforscher und für Mitglieder aus ressourcenärmeren Umfeldern, wie LMICs oder indigenen Gemeinschaften.

Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.

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Erwartete Ergebnisse

  • Ärzte und Gesundheitsdienstleister in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und/oder in Ländern mit hohem Einkommen, die gefährdete Bevölkerungsgruppen versorgen, haben Zugang zu spezifischen Leitlinien und nutzen diese, um Gesundheitsmaßnahmen durchzuführen, die die Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten (NCDs) im Zusammenhang mit dem städtischen Umfeld verringern.
  • Manager des öffentlichen Gesundheitswesens und Behörden haben Zugang zu besseren Erkenntnissen und Beweisen über die NCDs, die durch das städtische Umfeld verursacht oder beeinflusst werden, und darüber, welche Faktoren die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen beeinflussen, die sich mit dem Risikoverhalten der betroffenen Stadtbevölkerung befassen. Sie nutzen dieses Wissen, um eine verbesserte Stadtplanungspolitik zur Verringerung gesundheitsbezogener Risiken zu entwerfen.
  • Durch die Anwendung eines umsetzungswissenschaftlichen Ansatzes zur Untersuchung von Maßnahmen in verschiedenen städtischen Kontexten können Forscher, Kliniker und Behörden besser verstehen, wie spezifische Maßnahmen besser an verschiedene städtische Umgebungen angepasst werden können und wie die Maßnahmen unter Berücksichtigung spezifischer sozialer, politischer, wirtschaftlicher und kultureller Kontexte innerhalb und zwischen Städten skaliert werden können.
  • Manager des öffentlichen Gesundheitswesens und Behörden nutzen evidenzbasierte Strategien und Instrumente zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung auf gerechte und ökologisch nachhaltige Weise, so dass die Städte die Herausforderungen der raschen Urbanisierung, der wachsenden sozialen Ungleichheiten und des Klimawandels besser bewältigen können.
  • Gemeinden, lokale Interessengruppen und Behörden sind in vollem Umfang an der Durchführung und Übernahme von Maßnahmen auf individueller und/oder struktureller Ebene beteiligt und tragen so zu einer besseren Gesundheit bei.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).

Zusatzinformationen

Themen

Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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