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Call-Eckdaten
Resilienz und psychisches Wohlbefinden der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-02
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Belastbare Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegesektor sind für die Nachhaltigkeit und den Wohlstand unserer Gesellschaften unerlässlich. Berufe im Gesundheits- und Pflegesektor können jedoch physisch und psychisch anstrengend sein, da sie Angehörige der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte psychosozialen Risiken aussetzen (z. B. hohe Arbeitsbelastung, stressige Arbeitsbedingungen, Risiko der Exposition gegenüber Infektionserregern, Unsicherheit, ethischer Stress usw.). Viele Angehörige der Gesundheitsberufe und des Pflegepersonals pendeln zur Arbeit oder sind in ein anderes Land ausgewandert, um dort zu arbeiten. Dies macht es für die Gesundheits- und Pflegesysteme noch schwieriger, neue Arbeitskräfte zu gewinnen, aber auch die bereits Beschäftigten zu halten. Eine Kombination von Faktoren wie Veränderungen in der Arbeitsorganisation, Haushalts- und Verwaltungsdruck, dem die Gesundheits- und Pflegesysteme ausgesetzt sind, systembedingter Fachkräftemangel, prekäre Arbeitsbedingungen, strukturelle Ungleichheiten und technologische Innovationssprünge können dazu führen, dass sich die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor hilflos, körperlich oder geistig verwundbar oder moralisch verletzt fühlen.
Technologische Innovationen (einschließlich Digitalisierung, Big Data und Anwendungen der künstlichen Intelligenz) bieten Chancen für eine effizientere Bereitstellung von Gesundheits- und Pflegediensten und für eine Entlastung der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich. Sie bringen jedoch auch neue Risiken mit sich, die sich auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken können. Neue Fähigkeiten, Anforderungen, neue Organisationsmodelle, Leistungsüberwachung durch Algorithmen, fehlende Kontrolle oder Verantwortlichkeit bei Entscheidungen am Arbeitsplatz und ethische Fragen sind beispielsweise Elemente, die den Stress erhöhen und die Fähigkeit der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor beeinträchtigen können, ihre Aufgaben täglich zu erfüllen.
Die COVID-19-Pandemie hat die Belastbarkeit der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor strapaziert und psychische Probleme verschärft, die bereits vor der Pandemie ein Problem darstellten und von Angstzuständen aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung bis hin zu Burnout und posttraumatischen Belastungsstörungen reichen. Informell Pflegende leiden unter ähnlichem Stress, der möglicherweise durch andere Faktoren verursacht wird, z. B. durch die Notwendigkeit, Pflege zu leisten, die sie von der Arbeit abhält und sie einem erhöhten Armutsrisiko aussetzt. Mangelnde Anerkennung der Verschlechterung der psychischen Gesundheit, Hindernisse bei der Inanspruchnahme von Hilfe oder das Stigma, das psychische Erkrankungen immer noch umgibt, können Menschen daran hindern, solche Probleme früh genug anzugehen. Verschiedene sozioökonomische Gruppen sind in unterschiedlichem Maße betroffen: Bei Ausbrüchen des neuen Virus vor der COVID-19-Pandemie wurde unter anderem ein niedrigeres Bildungsniveau mit einem höheren Risiko für negative psychische Folgen bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen in Verbindung gebracht.
Erfolgreiche Projektesollten mehrere der folgenden Aktivitäten abdecken:
- Sammlung und Analyse neuer Erkenntnisse und Generierung von Daten über berufsspezifische Faktoren, die die Resilienz und das psychische Wohlbefinden von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich oder von informell Pflegenden fördern. Gegebenenfalls sollten Erkenntnisse über das Zusammenspiel solcher Faktoren mit nicht berufsspezifischen Faktoren (z. B. genetischen, sozialen usw.) gesammelt und analysiert werden. Gegebenenfalls sollten diese Erkenntnisse zielgruppenspezifisch sein und die unterschiedlichen Herausforderungen für Fachkräfte berücksichtigen, die in verschiedenen Umfeldern arbeiten (Primärversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, benachteiligte geografische Gebiete).
- Entwicklung handlungsorientierter Empfehlungen für politische Entscheidungsträger, Arbeitgeber, Sozialpartner und relevante Organisationen der Zivilgesellschaft auf den entsprechenden Ebenen (EU, national, regional, lokal) auf der Grundlage der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse. Diese Empfehlungen sollten (kosten-)wirksame politische Maßnahmen oder Elemente für weitere Forschungsarbeiten zur Förderung der Resilienz, der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich vorschlagen. Sie sollten sich auf Kosten-Nutzen-Studien und Ex-ante-Bewertungen der vorgeschlagenen Maßnahmen stützen.
- Entwicklung bzw. Identifizierung innovativer Lösungen (einschließlich digitaler Lösungen), Organisationsmodelle und Managementansätze zur Unterstützung von Gesundheitspolitikern, Arbeitgebern und formellen oder informellen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich bei der Förderung von Resilienz, psychischer Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
- Entwicklung von Finanzierungs- und Ressourcenzuweisungsmodellen, um den Zugang zu Unterstützungs- und psychischen Gesundheitsdiensten für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor und informelle Pflegekräfte zu gewährleisten.
- Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Lösungen zur Verbesserung der Bedingungen für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor oder für informelle Pflegekräfte in Bezug auf spezifische Faktoren, die ihr psychisches Wohlbefinden beeinflussen.
In den Projekten können auf der Grundlage glaubwürdiger wissenschaftlicher Kriterien eine oder mehrere Arbeitnehmergruppen oder informell Pflegende als Ziel von F&I-Aktivitäten genannt werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Institutionen sowie von Verbänden von Gesundheits- und Pflegefachkräften und Verbänden von (informellen) Pflegekräften, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Projekte ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten für andere potenzielle gemeinsame Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Da in der EU mehr als 70 % der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Beschäftigten im Pflegesektor sowie ein großer Teil der informell Pflegenden Frauen sind, ist ein angemessener geschlechtsspezifischer Ansatz in der Forschung und bei politischen Maßnahmen unerlässlich, um Ungleichheiten und Ungleichgewichte am Arbeitsplatz zu verhindern oder abzumildern. Forscher und politische Entscheidungsträger sollten auch die Dimension der Eingliederung berücksichtigen, da ein erheblicher Anteil der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor in der Regel Minderheitengruppen angehört, sei es durch angemeldete oder nicht angemeldete Erwerbstätigkeit.
Die Projekte sollten potenzielle Synergien berücksichtigen und Überschneidungen mit laufenden Aufforderungen zur Einreichung von Projekten oder mit Maßnahmen, die im Rahmen von EU- oder nationalen Programmen finanziert werden, vermeiden, z. B. mit der künftigen kofinanzierten Partnerschaft zur Umgestaltung von Gesundheits- und Pflegesystemen (THCS).
Die Projekte sollten gegebenenfalls den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2021-2027), den Bericht über psychische Gesundheit und vor allem die Empfehlungen und Analysen berücksichtigen, die in der Stellungnahme des Expertengremiums für wirksame Investitionen in die Gesundheit (EXPH) zur Förderung der psychischen Gesundheit der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und anderer wichtiger Arbeitnehmer vorgelegt wurden.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor erhalten Unterstützung (einschließlich Unterstützung für die psychische Gesundheit), Zugang zu Instrumenten und Beratung, die ihr Wohlbefinden und ihre Fähigkeit zur Anpassung an sich verändernde Arbeitsbedingungen infolge neuer Technologien, neuer Arbeitsmodelle oder unerwarteter negativer Ereignisse verbessern, auch bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und bei ethischem Stress.
- Entscheidungsträger und Politiker, Arbeitgeber und Sozialpartner im Gesundheits- und Pflegesektor kennen die spezifischen Risiken für die Widerstandsfähigkeit, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Fachkräften im Gesundheits- und Pflegesektor und informellen Pflegekräften. Sie haben Zugang zu Lösungen (rechtliche, organisatorische, technologische, pädagogische, personalpolitische und gesundheitliche Maßnahmen), um diesen Risiken vorzubeugen und sie zu bewältigen, und zwar auf der Grundlage der integrierten Entwicklung von Arbeitsprozessen und des Wohlbefindens bei der Arbeit sowie der Untersuchung der Auswirkungen gebündelter Arbeitsstressoren auf die Arbeitsfähigkeit und die Erholung von der Arbeit.
- Finanziers von Gesundheits- und Pflegeleistungen haben Zugang zu Evidenz, neuen Ansätzen und kosteneffizienten Empfehlungen für Interventionen zur Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich auf individueller, organisatorischer und sektoraler Ebene.
- Die politischen Entscheidungsträger arbeiten mit den einschlägigen Interessengruppen, einschließlich der Verbände der Gesundheits- und Pflegeberufe und der Sozialpartner, zusammen, um spezifische Lösungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Wohlbefindens von Beschäftigten im Gesundheitswesen und von Pflegekräften, einschließlich informell Pflegender, zu fördern und die Akkumulation von Stressfaktoren zu bekämpfen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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