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Call-Eckdaten
Aufrechterhaltung des Zugangs zu regulären Gesundheits- und Pflegeleistungen bei grenzüberschreitenden Notfällen
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, besser auf die vielfältigen Herausforderungen vorbereitet zu sein, mit denen die Gesundheits- und Pflegesysteme in Notfällen konfrontiert sind, und sicherzustellen, dass der notwendige Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten aufrechterhalten werden kann.
Call-Ziele
Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie stehen die Gesundheits- und Pflegesysteme vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Viele Systeme waren überfordert und verfügten nicht über genügend Vorräte, Personal und wichtige Infrastrukturen. Über die anfänglichen Herausforderungen der Pandemie hinaus hat die lange Dauer der Pandemie die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und die Leistungserbringer überfordert und sich negativ auf die reguläre Gesundheits- und Pflegeversorgung ausgewirkt. Der Zugang zu medizinischer Routine- und Nicht-Notfallversorgung und deren Bereitstellung wurde unterbrochen. Es ist daher an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen und Lehren für die Aufrechterhaltung der Versorgung zu ziehen.
Eine weitere Notsituation, die sich in jüngster Zeit stark auf die Gesundheits- und Pflegesysteme ausgewirkt hat, ist der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierende Migration in die angrenzenden Länder. Auch unter diesen Umständen ist es wichtig, über die richtigen Instrumente zu verfügen, um den Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den dringenderen Bedürfnissen von Migranten gerecht zu werden.
Projekte für Forschung und Innovation sollten sich auf die Gesundheits- und Pflegesysteme konzentrieren, und es wird erwartet, dass die Maßnahmen mehrere der folgenden Punkte betreffen:
- Analyse und Bewertung verschiedener Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien oder anderen Notfällen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die darauf abzielen, den Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten aufrechtzuerhalten. Kostenstudien zur Aufrechterhaltung des Zugangs zu Gesundheits- und Pflegediensten bei grenzüberschreitenden Notfällen.
- Entwicklung innovativer Instrumente und Modelle für die Aufrechterhaltung des Zugangs zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten bei grenzüberschreitenden Notfällen - z. B. Entwicklung von Modellierungs- und Prognoseinstrumenten zur Bewertung und Vorhersage der Auswirkungen grenzüberschreitender Notfälle auf die reguläre Gesundheitsversorgung; Entwicklung neuartiger technischer Lösungen oder organisatorischer Managementmodelle, einschließlich Schulungen, für die reguläre Gesundheitsversorgung in künftigen grenzüberschreitenden Notfällen; Nachweis der Anwendbarkeit neuartiger Modellierungsinstrumente, Managementrahmen und Organisationsmodelle in ausgewählten Bereichen der regulären Gesundheits- und Pflegedienste (z. B. chronische Krankheiten, psychische Erkrankungen, Traumabehandlung).
- Entwicklung und Umsetzung digitaler Werkzeuge und wirksamer Kommunikationsstrategien auf der Grundlage von Studien zur digitalen Gesundheitskompetenz - z. B. Entwicklung, Umsetzung und Nachweis des Nutzens neuartiger digitaler Systeme, die Fachkräfte des Gesundheitswesens und der Pflege, Bürger und Patienten in großem Maßstab miteinander verbinden und dazu beitragen, den Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten in Notfällen aufrechtzuerhalten (u. a. intelligentes Terminmanagement, Anwendungen für das Selbstmanagement chronischer Krankheiten, Priorisierung und Verwaltung von Fällen in der Primärversorgung und/oder bei Überweisungen einschl. Triage, Steigerung der Effizienz der klinischen Praxis, Steigerung der Effizienz der klinischen Praxis, Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung) Triage, Steigerung der Effizienz der klinischen Praxis, Verwaltung der Arbeitsbelastung der Angehörigen der Gesundheitsberufe, integrierte Telecare-Suiten, die durch neue Berechnungsmethoden wie KI/Maschinenlernen ergänzt werden, usw.).
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Daher wird die interdisziplinäre Forschung gefördert, einschließlich der Einbeziehung von Disziplinen, die für die Planung und Bereitstellung von Gesundheit und Pflege in verschiedenen sozialen Kontexten und für die Bewertung gesundheitsökonomischer Aspekte als wesentlich gelten.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich ermutigt, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Vorschläge ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Es sollten Synergien mit potenziell komplementären Forschungsinitiativen, Datenverwaltern und Forschungsinfrastrukturen angestrebt werden, z. B. mit dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, der Forschungsinfrastruktur für Gesundheitsinformationen der Bevölkerung, den künftigen europäischen kofinanzierten Partnerschaften wie der Partnerschaft zur Umgestaltung der Gesundheits- und Pflegesysteme (THCS) und einschlägigen gesundheitspolitischen Initiativen der EU wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und der im Entstehen begriffenen Health Emergency Response Authority (HERA).
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Entscheidungsträger und Politiker haben Zugang zu Modellierungsinstrumenten und vorausschauenden Studien (einschließlich Kostenstudien über den Nichtzugang zu Gesundheits- und Pflegediensten) über Gesundheits- und Pflegesysteme, um die reguläre und ungeplante Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegedienstleistungen bei groß angelegten grenzüberschreitenden Notfällen zu antizipieren.
- Entscheidungsträger und Politiker sowie Anbieter von Gesundheits- und Pflegeleistungen können den Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegeleistungen in grenzüberschreitenden Notfällen besser erleichtern und verwalten.
- Entscheidungsträger und Politiker sowie Anbieter von Gesundheits- und Pflegeleistungen verfügen über Managementrahmen, einschließlich organisatorischer Modelle zur Bewältigung ungeplanter Gesundheits- und Pflegebedürfnisse im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Notfällen, während gleichzeitig die notwendige reguläre Gesundheits- und Pflegeversorgung aufrechterhalten wird.
- Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe haben Zugang zu Schulungen über die Erbringung regulärer Gesundheits- und Pflegedienste (auch durch Mittel wie Telemedizin) bei grenzüberschreitenden Gesundheitsnotfällen.
- Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, Bürger und Patienten haben Zugang zu fortschrittlichen digitalen Instrumenten, die einen kontrollierten Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten ermöglichen und durch andere Formen der Gesundheitsversorgung ergänzt werden (z. B. Telemedizin, Selbstpflege, prioritäre Pflege).
- Patienten können bei grenzüberschreitenden Notfällen in die Mitgestaltung und Koproduktion von Gesundheits- und Versorgungsmodellen einbezogen werden und in solchen Zeiten von einem besseren Zugang zu regulären Gesundheits- und Versorgungsdiensten profitieren.
- Anbieter von Gesundheits- und Pflegeleistungen sowie Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe haben Zugang zu Wissen und Daten über die sinkende Nachfrage nach regulären Gesundheits- und Pflegediensten infolge eines andauernden Notfalls (z. B. vermeiden Patienten Krankenhausbesuche, weil sie Angst vor zusätzlichen Infektionen haben oder die Gesundheits- und Pflegesysteme nicht zusätzlich belasten wollen) sowie zu innovativen Lösungen für deren Bekämpfung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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