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Call-Eckdaten
Optimierung des Düngemitteleinsatzes entlang der Bewirtschaftungskette zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Minimierung der Verbreitung von Nährstoffen/Schadstoffen in der Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Landwirtschaft ist ein Sektor, der erheblich zu den Treibhausgasemissionen in der EU und zur Luftverschmutzung beiträgt, hauptsächlich durch Ammoniakemissionen. Die Verringerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks der Tierhaltung ist daher von größter Bedeutung. Mehrere Praktiken und technische Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen aus der Güllewirtschaft sind bereits verfügbar. Einige andere Techniken befinden sich noch im Versuchsstadium. Trotz großer Fortschritte werden diese Verfahren noch immer nicht flächendeckend angewendet, und es bedarf weiterer Forschung, um ihre sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen zu bewerten. Darüber hinaus ist es notwendig, eine umfassende Analyse der Wirksamkeit von Minderungsstrategien entlang der gesamten Güllebewirtschaftungskette durchzuführen und die verschiedenen Treibhausgase sowie den Verschmutzungseffekt zu berücksichtigen, d. h. die Verringerung der Emission eines Treibhausgases kann den Anstieg eines anderen Treibhausgases oder den Anstieg der Emission desselben Treibhausgases in einer der anderen Phasen der Güllebewirtschaftung verursachen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Dungbewirtschaftung ist die Verringerung der Umweltverschmutzung, die unter anderem durch Ammoniakemissionen, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse, Nitratauswaschungen und verschiedene Bestandteile des Dungs, einschließlich potenzieller Schadstoffe, auf die Luft- und Wasserqualität, die Bodengesundheit, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Produktivität der Tiere und die menschliche Gesundheit verursacht wird.
Daher müssen weitere Strategien und Technologien für Tierhaltungssysteme entwickelt werden, um die Treibhausgas-, Ammoniak- und Nitratemissionen aus Dung durch ein integriertes Konzept für die Bewirtschaftung von Dung zu verringern, das alle Schritte berücksichtigt: Fütterung, Unterbringung, Handhabung, Sammlung, Behandlung, Lagerung und Ausbringung. Die folgenden Elemente sollten berücksichtigt werden:
- Identifizierung und Erstellung eines Inventars aktueller Dungmanagementpraktiken, -technologien und -daten, die aus F&I-Aktivitäten stammen (von der Fütterung bis zur emissionsarmen Dunglagerung und -verarbeitung, Kompostierung, Austausch von Dung/Gülle zwischen Viehzucht- und Ackerbaubetrieben, Dungzusätze zur Emissionsreduzierung usw.) in konventionellen/intensiven, halbintensiven, häuslichen und ökologischen Tierhaltungssystemen;
- Verbesserung oder Entwicklung von Methoden, Modellen und Geräten zur Bewertung des Lebenszyklus für die Messung und Überwachung von Treibhausgasen (CH4, N2O), Luftschadstoffen (NH3, NOx) in jeder Phase der Dungbewirtschaftung, von der Fütterung bis zur Ausbringung auf dem Feld;
- Verbesserung der Kenntnisse über den Verbleib und die Persistenz von Dungchemikalien und biologischen Verunreinigungen in der Umwelt (z. B. Wasser, Boden, Luft), einschließlich Krankheitserregern, Antibiotikaresistenzgenen, Schwermetallen und damit verbundenen Gesundheits-/Umweltrisiken;
- Demonstration und Erprobung der effizientesten Strategien und Technologien zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen aus Dung auf regionaler/lokaler Ebene. Die Aktivitäten sollten einschlägige Praktiken, Strategien und Daten zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffen und Schadstoffen aus verschiedenen Tierhaltungssystemen (konventionelle/intensive, halbintensive, Weidehaltung/geringer Input oder ökologische Tierhaltung) in verschiedenen klimatischen und biogeografischen Regionen berücksichtigen;
- Kosten-Nutzen-Bewertung von Praktiken/Technologien zur Minderung von Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Nitratemissionen aus Dung, einschließlich der Bewertung von Verschmutzungsverlagerungseffekten, Kompromissen und Nebeneffekten für Tiere (z. B. Gesundheit und Wohlergehen, Produktionseffizienz) und Umwelt (z. B. Ammoniakemissionen, Nitratverluste, Stickstoffbilanz und P-Verluste an das Wasser);
- Formulierung technischer Leitlinien und politischer Empfehlungen zur Förderung der Umsetzung und Übernahme von Methoden, Technologien oder Praktiken zur Begrenzung von Emissionen und Schadstoffen aus der Güllewirtschaft.
Das Projekt sollte andere EU-finanzierte Projekte berücksichtigen, einschließlich der im Rahmen der ERA-NETs SusAn und ERA-GAS finanzierten Projekte. Die Projekte sollten auf einer Lückenanalyse beruhen, bei der die bestehenden Rechtsvorschriften und das damit verbundene Wissen berücksichtigt werden.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Einbeziehung des Agrarsektors, der landwirtschaftlichen Beratungsdienste, der Hersteller, der Experten für Ökologie und Naturschutz sowie anderer relevanter Akteure gewährleisten.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas ist eine internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit China, sehr erwünscht. Dieses Thema fällt in den Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen der Leitinitiativen für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) und Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB).
Die Maßnahmen werden zur Umsetzung der Leitinitiative Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) zwischen der EU und China beitragen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit der Agrarnahrungsmittelsysteme zu gewährleisten, den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung zu decken, die Verluste und Abfälle von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verringern und sichere und gesunde Lebensmittel bereitzustellen. Eine Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Forschungsflagge für Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB) und der Flagge für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien (FAB) entwickelt wurden, wird gegebenenfalls gefördert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der Methanstrategie, dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung wird das erfolgreiche Projekt Forschung und Innovation (F&I) unterstützen, um landwirtschaftliche Betriebe bei der Verringerung lokaler und globaler Treibhausgas- und Ammoniakemissionen aus Tierhaltungssystemen zu unterstützen. Es wird dazu beitragen, die politischen Entscheidungsträger mit mehr Wissen zu unterstützen, um die Emissionen zu begrenzen und weitere Maßnahmen zu untersuchen, unter anderem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, um die Reduktionsziele für 2030 und darüber hinaus zu erreichen.
Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene Projekt zur Verringerung des Umwelt- und Klima-Fußabdrucks von Tierhaltungssystemen beiträgt, indem es ein besseres Verständnis i) des Potenzials der Ausweitung effizienter und innovativer Düngemittelmanagementpraktiken und -technologien und ii) der Auswirkungen von Emissionsminderungs- und Schadstoffreduzierungsmaßnahmen auf die Gesundheit und die Umweltsicherheit (Luft, Wasser und Boden) ermöglicht.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte kosteneffiziente Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie der Luft-, Wasser- und Umweltschadstoffe, die in der Tierdüngerbewirtschaftungskette sowohl in der konventionellen als auch in der ökologischen Tierhaltung entstehen
- Verstärkte Einführung verbesserter und innovativer Praktiken und Technologien zur Optimierung des Dungmanagements (unter Berücksichtigung möglicher Kompromisse)
- Verbesserte Kapazitäten für ein besseres Management von Dungnährstoffen, Minimierung ihrer Verluste, Erhöhung der Kreislauffähigkeit und Abstimmung von Angebot und Nachfrage
- Politische Empfehlungen zur Verbesserung des Dungmanagements, um die Treibhausgas- und Ammoniakemissionen zu verringern und die Verbreitung unerwünschter Dungbestandteile wie biologischer und chemischer Schadstoffe in der Umwelt zu minimieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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