Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Strategien zur Vermeidung und Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffverpackungen im Lebensmittelsystem
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-7
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Verwendung von Einwegkunststoffen für Lebensmittelverpackungen hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen, was zu einer erhöhten Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen führt. Kunststoffverpackungen tragen zwar zur Sicherheit und Haltbarkeit von Lebensmitteln bei und tragen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bei, doch es besteht Bedarf an verbesserten Lösungen, die die Vermeidung und Verringerung übermäßiger Verpackungen in der Lebensmittelindustrie fördern. Häufig führen überflüssige Lebensmittelverpackungen dazu, dass sie von den Verbrauchern unsachgemäß entsorgt oder weggeworfen werden. Dies kann durch die Anwendung von Kreislaufmodellen für Design und Produktion und die ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen verringert werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie folgende Punkte beinhalten:
- Eine umfassende und fundierte Analyse der negativen Auswirkungen und externen Effekte von weggeworfenen Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff in den verschiedenen Land-, Süßwasser- und Meeresumgebungen und -ökosystemen in ganz Europa vorlegen. Diese Analyse sollte zuverlässige quantitative neue Daten liefern und bestehende Datenlücken zu diesen negativen Auswirkungen und externen Effekten durch verschiedene Quellen, einschließlich Citizen Science Tools, schließen.
- Eine Analyse der wichtigsten Herausforderungen und der bestehenden bewährten Verfahren zur Vermeidung und Verringerung von Einwegkunststoffen mit dem Ziel, das derzeitige Verpackungsdesign und die Produktionsverfahren zu ändern. Diese Analyse sollte sich mit der Verfügbarkeit nachhaltiger und innovativer Alternativen sowie mit der Bereitschaft der Hersteller von Lebensmittelverpackungen und der Lebensmittelunternehmer befassen, solche Lösungen zu übernehmen.
- Entwicklung innovativer Geschäftsstrategien, Design- und Produktionsmodelle, die die Vermeidung, Verringerung und Wiederverwendung von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass sie in den europäischen Ländern leicht umgesetzt werden können. Diese Geschäftsstrategien und -modelle sollten alle relevanten Akteure einbeziehen, einschließlich der Lebensmittel-KMU und gegebenenfalls der politischen Entscheidungsträger. Sie sollten die Auswirkungen von Verpackungen auf die Gesundheit und die Umwelt berücksichtigen und sicherstellen, dass sie keine Kontamination von Lebensmitteln und der Umwelt durch gefährliche Chemikalien verursachen. Außerdem sollten sie die mikrobiologische und chemische Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln aufrechterhalten, wobei relevante Parameter wie der Kontakt mit wässrigen und fettigen Lebensmitteln, die Alterung und die Auswirkungen auf die Haltbarkeit zu berücksichtigen sind.
- Entwicklung innovativer Strategien, Design- und Produktionsmodelle zur Erleichterung des Verpackungsrecyclings, wobei die Entwickler nachhaltiger Verpackungen mit den Verarbeitern und Recyclern zusammengebracht werden und die Technologien für die Recyclingkapazitäten sowie die einschlägigen technischen Spezifikationen für die Verwendung recycelter Inhalte berücksichtigt werden. Diese Strategien sollten insbesondere auf Sammelsysteme, die Verwendung von Monomaterialien, die Reduzierung von Kennzeichnungsmaterialien und die Förderung von leicht zu sortierenden und zu reinigenden Materialien abzielen.
- Entwicklung von Strategien, die darauf abzielen, die Akzeptanz nachhaltiger, effizienter und zweckmäßiger Verpackungslösungen bei den Verbrauchern zu verbessern, ihnen die Verwendung wiederverwendbarer und recycelbarer Verpackungen zu erleichtern, die Sortierung und angemessene Entsorgung von Verpackungen zu vereinfachen und ihnen zu helfen, die Kennzeichnung von Verpackungen richtig zu interpretieren. Diese Strategien sollten auf der Grundlage gemeinsamer Anstrengungen von Entwicklern nachhaltiger Verpackungen und Verbrauchern konzipiert werden und darauf abzielen, Verwirrung zu vermeiden, Missbrauch zu minimieren, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und eine größere Akzeptanz solcher Verpackungslösungen zu fördern.
- Umsetzung eines Multi-Akteurs-Ansatzes durch Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren im Bereich Lebensmittelverpackungen und Verbrauchern und Durchführung interdisziplinärer Forschung.
- Unterstützung sozialer Innovationen für integrative und langfristige Lösungen zur Reduzierung von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff.
Die Projekte können:
- Verbindungen zur Europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" herstellen, insbesondere zu den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 2 - Vermeidung und Beseitigung der Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer - und zu den Leuchtturmaktivitäten der Mission im Mittelmeerraum, die sich auf die Vermeidung, Minimierung, Sanierung und Überwachung der Verschmutzung konzentrieren;
- Verbindungen zum Überwachungssystem der Mission herzustellen;
- Verbindungen zum Wissens- und Informationssystem der Mission (Digitaler Zwillingsozean) herzustellen und dieses unterstützen, insbesondere durch Beiträge zur Überwachung der Verschmutzung, zur Modellierung, zur Schaffung von Wissen und Daten.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Forschern, Lebensmittelunternehmern, Herstellern von Lebensmittelverpackungen, Entwicklern nachhaltiger Verpackungen, Verpackungsherstellern und -recyclern, Verbrauchern, lokalen und regionalen Behörden und anderen relevanten Akteuren gewährleisten.
Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Green Deal, des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, des EU-Klimazielplans 2030, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der Initiative "Lebensmittel 2030" und der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" wird erwartet, dass erfolgreiche Projekte zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Erweiterung des Wissens über die Auswirkungen von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff auf die Land-, Süßwasser- und Meeresumwelt und -ökosysteme, einschließlich der Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel;
- Einführung innovativer Geschäftsstrategien, Design- und Produktionsmodelle zur Vermeidung und Verringerung der Verwendung von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff;
- Einführung zunehmend nachhaltiger, wirksamer und effizienter zweckmäßiger Verpackungslösungen durch Lebensmittelunternehmen und Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Materialien, wodurch ein Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen der EU geleistet wird;
- Verstärkte Wiederverwendung und Wiederverwertung von nachhaltigen Verpackungen;
- Steigerung der Akzeptanz nachhaltiger, effizienter und zweckmäßiger Verpackungslösungen für Lebensmittel durch die Verbraucher, gegebenenfalls auch durch den Verzicht auf jegliche Art von Verpackung;
- Unterstützung bei der Umsetzung der einschlägigen Ziele, wie sie in der überarbeiteten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und in der Richtlinie über Einwegkunststoffe dargelegt sind, sowie Unterstützung der Unternehmen, insbesondere der KMU, bei der Erfüllung der Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren