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Call-Eckdaten
Ansätze der industriellen Biotechnologie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und des Ertrags industrieller biobasierter Prozesse
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Der Geltungsbereich umfasst ein breites Spektrum biotechnologischer Verfahren, einschließlich gezielter und spezifischer Ansätze für die DNS-Veränderung, einschließlich des synthetischen Engineerings auf Gen- oder Genomebene, im Einklang mit den verbindlichen rechtlichen Anforderungen, einschließlich damit verbundener notwendiger technischer Aspekte in anderen Bereichen, wie synthetische Biologie, Zellsortierung, Automatisierung, Robotik, IT-Daten/Digital/AI-Innovationen oder das Konzept der "Biofoundry". Bei Ansätzen, die auf verbesserten enzymatischen Lösungen beruhen, sollte ein paralleles Thema sorgfältig geprüft werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu schaffen.
- Umweltverbesserungen, insbesondere eine geringere Verschmutzung/Toxizität und geringere Auswirkungen, sollten mit Hilfe etablierter Methoden der Ökobilanzierung überprüft und nachgewiesen werden, und die Überwachungsansätze während des gesamten Projekts müssen eindeutig festgelegt werden.
- Die Produktion von Biokraftstoffen und Bioenergie ist vom Anwendungsbereich ausgeschlossen, um Überschneidungen mit Horizon Europe Cluster 5 zu vermeiden. Gesundheitsanwendungen müssen sorgfältig geprüft werden, um mögliche Überschneidungen mit Aktivitäten zu vermeiden, die im Rahmen von Horizon Europe Cluster 1 unterstützt werden.
- Ein wesentliches Element sind klare Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen, einschließlich Sensibilisierung und Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure (NRO, Verbraucherorganisationen, Berufsverbände). Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten und anderen relevanten Themen enthalten.
- Optionen der internationalen Zusammenarbeit können in Betracht gezogen werden, wenn sie für beide Seiten von Vorteil sind und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen.
- Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird zu allen Zielen der "Nullverschmutzung" beitragen, insbesondere zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verbesserung zirkulärer biobasierter Systeme, die innerhalb der planetarischen Grenzen funktionieren, fossile Systeme und ihren Kohlenstoff-Fußabdruck ersetzen, den Klimawandel eindämmen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Versorgungskette biologischer Rohstoffe und industrieller Wertschöpfungsketten innerhalb der EU und der assoziierten Länder sowie grenzüberschreitend schützen. Darüber hinaus wird es dazu beitragen, schädliche Chemikalien durch sicherere, weniger toxische und generell nachhaltigere Alternativen zu ersetzen, insbesondere durch die Förderung innovativer Biotechnologie und anderer verwandter Technologien, um schadstofffreie biobasierte Lösungen zu schaffen.
Die industrielle Biotechnologie hat ein hohes Potenzial, zu mehr Nachhaltigkeit und insbesondere zum Ziel der "Nullverschmutzung" des Europäischen Green Deal beizutragen, und zwar im Hinblick auf die (zirkulären) industriellen biobasierten Prozesse.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf die geringere Toxizität und die allgemeine Sicherheit für lebende Organismen und Ökosysteme, von industriellen biobasierten Prozessen sowie von chemischen und stofflichen Produkten, die mit den EU-Klimazielen und dem Nullverschmutzungsziel des Europäischen Green Deal in Einklang stehen, insbesondere durch die Senkung der Input-Anforderungen, z. B. in Bezug auf Landnutzung, (neue) Rohstoffe, Wasser und Energie, und durch die allgemeine Weiterentwicklung von ungiftigen bzw. Nullverschmutzungs-Produktionsprozessen mit positiven Auswirkungen auf die Wasser-, Luft- und Bodenqualität.
- Verbesserte industrielle Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung einer skalierbaren, flexiblen und robusten Mehrproduktfertigung, die den aktuellen Trends in der industriellen Biotechnologie entspricht (z. B. Produktion auf Abruf, kleine Produktionsmengen, geringerer Kapitalaufwand, digitale/künstliche Intelligenz (KI), geringere/minimale Abhängigkeit von knappen natürlichen Ressourcen, insbesondere in Bezug auf biologische Rohstoffe), wobei die Verbindungen zu den industriellen Ökosystemen der EU/assoziierten Ländern (KMU, EU-Partnerschaften wie Circular Bio-based Europe JU) sichergestellt werden.
- Verbessertes soziales Engagement und Verständnis für fortschrittliche biobasierte Innovationen und insbesondere für die Biotechnologie in weiten Teilen der Gesellschaft, mit aktiver sozialer Innovation, die durch den Dialog mit z. B. Nichtregierungsorganisationen, Endnutzer- und Verbrauchergruppen, Schulen oder Wissenschaftszentren usw. unterstützt wird.
Verbesserte Marktakzeptanz in Verbindung mit einer verbesserten Governance, die durch den Dialog mit Regulierungsakteuren und unterstützenden Netzen sowie durch eine verbesserte Sensibilisierung der Öffentlichkeit ermöglicht wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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