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Call-Eckdaten
Bekämpfung der durch den Menschen und den Klimawandel verursachten Verschmutzung in der Arktis - Aufbau widerstandsfähiger sozio-ökologischer Systeme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die größten Umweltprobleme in der Arktis sind auf den Verlust der unberührten Umwelt und der einzigartigen Ökosysteme zurückzuführen. Einerseits ermöglicht die Eisschmelze, dass mehr Menschen und wirtschaftliche Aktivitäten in das Gebiet eindringen können, und andererseits werden durch die grenzüberschreitende Verschmutzung Schadstoffe in die Arktis gebracht, deren Quellen Tausende von Kilometern entfernt sind.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Arktis ist mit einem hohen Risiko der Luft- und Meeresverschmutzung verbunden, insbesondere durch Ölaustritte, lokalen Bergbau, persistente organische Schadstoffe (POP), Schwermetalle, radioaktive Substanzen, Meeresmüll und Plastik. Die Verschmutzung durch die Schifffahrt und den Tourismus in der Arktis, die auf schwere Dieselkraftstoffe angewiesen sind, führen zu einer stärkeren Eisschmelze und haben negative Auswirkungen auf das Meeresleben. Schadstoffe aus lokalen und entfernten Quellen werden von Organismen aufgenommen und in die polaren Nahrungsnetze integriert, wodurch die Gesundheit von Mensch und Umwelt gefährdet wird.
Eine weitere Bedrohung für die arktische Umwelt ist die zunehmende Verschmutzung der Meere durch Müll und insbesondere durch Plastik. Im arktischen Eis wurden hohe Konzentrationen von Mikroplastikpartikeln festgestellt, von denen ein großer Teil vermutlich außerhalb der Region stammt.
Darüber hinaus ist der Anteil der MPA in arktischen Gewässern (siehe z. B. das OSPAR-Übereinkommensgebiet) besonders gering.
Das Auftauen des Permafrosts birgt zusätzliche Risiken für die Verschmutzung, von der Freisetzung von Krankheitserregern bis hin zur Verschlechterung und zum Ausfall der Infrastruktur. Zusammengenommen bilden diese Faktoren ein Mosaik aus vielfältigen und sich gegenseitig verstärkenden anthropogenen Stressfaktoren, die auf das einzigartige und äußerst empfindliche arktische Ökosystem einwirken.
Die Projekte sollten darauf abzielen, innovative Ansätze zu entwickeln, die nur eine der folgenden Optionen behandeln:
- Option A: Lokale und grenzüberschreitende Schadstoffe in der Arktis - Risiken und Herausforderungen im Rahmen eines One Health-Ansatzes
- Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie die wichtigsten Auswirkungen und Risiken entfernter und lokaler Verschmutzungsquellen auf die Gesundheit, das Wohlergehen und die Ernährungssicherheit der arktischen Gesellschaften und Ökosysteme und darüber hinaus identifizieren, bewerten und analysieren sowie Anpassungs- und Resilienzstrategien vorschlagen.
- Die Maßnahmen sollten das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen dem sich wandelnden Klimasystem, den Veränderungen der biologischen Vielfalt und der Schadstoffbelastung verbessern, einschließlich klimabedingter Ökosystemveränderungen, die sich auf natürliche Emissionen auswirken, wie Feuchtgebiete (CH4), Waldbrände (CO2, Schwarzkohle), Schadstoffablagerung oder -übertragung und Bioakkumulation in Meeressystemen. Sie sollten die kulturellen, sozioökonomischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bewohner der Arktis, ihren Lebensunterhalt und ihre Ernährungssicherheit sowie die nachteiligen Auswirkungen auf die marine und terrestrische biologische Vielfalt der Region analysieren. Sie sollen zu einem besseren Verständnis des Langstreckentransports von Plastikmüll in der Arktis und des Lufttransports von Mikroplastik sowie der Dynamik zwischen schmelzendem Eis und zunehmenden Einleitungen von z. B. Quecksilber in das marine Ökosystem und deren Auswirkungen auf Ökosysteme und Lebensmittelsicherheit beitragen.
- Option B: Verschmutzung und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Auftauen des Permafrosts
- Steigende Temperaturen führen zum Auftauen des Permafrosts, was die Bewertung der Umweltverschmutzung und der Gesundheitsrisiken in der Arktis zusätzlich erschwert. Die durch das Auftauen des Permafrosts freigesetzten Treibhausgase drohen irreversible Veränderungen in der Arktis und anderen Regionen zu verursachen. Das Auftauen des Permafrosts führt zu einer Veränderung der mechanischen Eigenschaften der Böden, was wiederum die Stabilität und Lebensdauer der gebauten Infrastruktur beeinträchtigt und die Küstenerosion verstärkt.
- Die Maßnahmen sollten sich mit den nachteiligen Auswirkungen und Verschmutzungsrisiken im Zusammenhang mit dem Auftauen des Permafrosts, der Verschlechterung und dem Versagen der Infrastruktur und anderen damit verbundenen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen befassen und diese analysieren. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf einer verbesserten Quantifizierung dieser Auswirkungen sowie auf neu auftretenden Schadstoffen und der erneuten Freisetzung von Altlasten aufgrund der schmelzenden Kryosphäre oder des auftauenden Permafrosts.
- Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie das Verständnis der Auswirkungen des Auftauens des Permafrosts auf die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren und die Umwelt im weiteren Sinne verbessern, und zwar im Rahmen eines One-Health-Konzepts, das auch Aspekte der kritischen Infrastruktur, der Wasser- und Nahrungsmittelsicherheit sowie umfassendere sozioökonomische, demografische und kulturelle Auswirkungen umfasst.
- Die Projekte sollten die Auswirkungen, Trends und neuen Szenarien auf die Ökosystemleistungen bewerten, einschließlich der Erforschung von Ökosystemmanagementtechniken mit besonderem Augenmerk auf gemeinschafts- oder naturbasierte Lösungen. Mögliche Maßnahmen sollten sich auf die Entwicklung gemeinschaftsorientierter Entscheidungshilfesysteme und die Mitgestaltung von Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen konzentrieren.
Bei beiden Optionen sollten sich die Projekte auf eine verbesserte Quantifizierung dieser Auswirkungen konzentrieren und Wege zur Risikominimierung erforschen und mit modernsten Vorhersagen zum Klimawandel in Verbindung mit sozioökonomischen Modellen verknüpft werden; die Reaktionen der Ökosysteme auf Risikofaktoren und die Auswirkungen dieser Reaktionen auf das Wohlergehen indigener Bevölkerungsgruppen und lokaler Gemeinschaften, aber auch auf die Gesundheit der Umwelt im Rahmen eines One-Health-Konzepts bewerten; Anpassungs- und Abschwächungsstrategien ermitteln, die auf den Aufbau widerstandsfähiger arktischer sozioökologischer Systeme abzielen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen systemorientierten oder transdisziplinären Ansatz verfolgen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft, das Klima und die biologische Vielfalt, ihre Beziehungen und Verflechtungen sowie die positiven und negativen Rückkopplungen analysieren. Die Beteiligung von technischen, sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen ist wichtig, um die komplexen Herausforderungen dieses Themas zu bewältigen und gegebenenfalls lokale Gemeinschaften in den Forschungsprozess einzubeziehen.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, wobei eine enge Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance (All-Atlantische Allianz für Ozeanforschung und -innovation) und die Beteiligung von Ländern, die an den Arktischen Wissenschaftsministertreffen teilnehmen, angestrebt wird.
Die Maßnahmen zu diesem Thema sollten eine enge Zusammenarbeit untereinander und mit dem EU-Polar Cluster vorsehen. Die Maßnahmen sollten auf früheren Horizont 2020-Projekten (z. B. Nunataryuk und Arctic PASSION), EU Polarnet 2, Copernicus und Sustaining Arctic Observing Networks (SAON) aufbauen und diese miteinander verknüpfen.
Synergien und Komplementaritäten mit HORIZON-CL5-2024-D1-01-02: Inlandeis, einschließlich Schneebedeckung, Gletscher, Eisschilde und Permafrost, und deren Wechselwirkung mit dem Klimawandel; HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-11: Beteiligung und Befähigung arktischer Küstengemeinden, lokaler und indigener Gemeinschaften an umweltpolitischen Entscheidungen; HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-2: Integrierte Bewertung und Überwachung neu auftretender Schadstoffe sowie Aktivitäten im Rahmen des arktisch-atlantischen Leuchtturms der EU-Mission Restore our ocean and waters.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Green Deals, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, sollten erfolgreiche Projekte zum Schutz der arktischen Ökosysteme beitragen. Sie sollten die Hauptverschmutzungsquellen vor dem Hintergrund des Klimawandels analysieren und Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung von Schadstoffen untersuchen, um so die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die Qualität der aquatischen Ökosysteme zu schützen. Dies wird zur Umsetzung der neuen EU-Politik für eine friedliche, nachhaltige und wohlhabende Arktis, zu den Folgemaßnahmen des dritten Arktischen Wissenschaftstreffens und zur Arbeit des Arktischen Rates beitragen.
Erwartete Ergebnisse
- Fortgeschrittenes wissenschaftliches Verständnis der Auswirkungen der Verschmutzung in der Arktis, einschließlich Meeresmüll, neu auftretender Schadstoffe und Plastikverschmutzung sowie verschiedener chemischer Einleitungen, und ihrer Wechselwirkungen mit dem sich ändernden Klima und dem auftauenden Permafrost;
- Vertieftes Verständnis der wichtigsten ökologischen, sozioökonomischen und gesundheitlichen Risiken und Herausforderungen im Sinne eines One-Health-Ansatzes;
- Erarbeitung von Strategien für die Widerstandsfähigkeit und Anpassung sowohl von Ökosystemen als auch von menschlichen Gemeinschaften an die Veränderungen in der Arktis. Entwicklung von Lösungen und Wegen zur ökologischen und gesellschaftlichen Abschwächung und Anpassung;
- Beitrag zu den Argumenten für die Ausweisung von MPAs in internationalen arktischen Gewässern und ggf. Beitrag zu deren Managementplänen.
- Entwicklung von Bewertungs- und Überwachungsinstrumenten für die Auswirkungen der Verschmutzung unter Verwendung von partizipativen Ansätzen, Bürgerwissenschaft und unter Einbeziehung lokaler und indigener Gemeinschaften;
- Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik für die Arktis und zum Follow-up des 3. arktischen Wissenschaftsministertreffens.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt im Bereich A, das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt im Bereich B, das den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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