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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Zusammenarbeit und vertrauensbildende Maßnahmen für biotechnologische und biobasierte Innovationssysteme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Eine transparente und sachkundige Governance und Innovation, wie z. B. industrielle und andere Arten der Biotechnologie, die sich auf Fakten stützt und von öffentlichem Vertrauen getragen wird, könnte zu einer verbesserten Ressourceneffizienz beitragen, die Verschwendung begrenzen, eine erhöhte Innovationskapazität aller Akteure ermöglichen und mit neuen Produkten und Dienstleistungen zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen.
- Die wichtigsten Prioritäten in dieser Hinsicht sind die Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt, sowohl im Hinblick auf die Einhaltung der planetarischen Grenzen (z. B. Begrenzung des potenziell höheren Ressourcenverbrauchs), als auch auf die Fähigkeit, die Risiken durch den Rahmen der Risikoanalyse transparent anzugehen und dabei die unterschiedlichen gesellschaftlichen Einstellungen und das Verständnis insbesondere für Umweltbelange (z. B. biologische Vielfalt) zu berücksichtigen.
- Die Projekte werden von der Kreativität und dem Engagement der Gesellschaft profitieren und darauf abzielen, das Verständnis auf allen Ebenen zu verbessern, um die Innovation für biobasierte Systeme freizusetzen, wobei darauf zu achten ist, dass ihre potenziellen Vorteile in Bezug auf Rohstoffe, Ressourcen, Prozesse, Materialien und Produkte berücksichtigt werden. Auswirkungen und Zielkonflikte wie Ressourceneffizienz, Kohlenstoffausstoß und Biodiversität sowie potenzielle negative Auswirkungen der gesamten Wertschöpfungskette auf Gesundheit und Umwelt werden berücksichtigt.
- Bei den Projekten werden Komplementaritäten mit verwandten Maßnahmen zur Steuerung biobasierter Innovationen angestrebt und die Einbeziehung und Beteiligung aller Akteure gewährleistet.
- Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, um den Austausch bewährter Verfahren auf globaler Ebene zu ermöglichen.
- Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Auswirkungen zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt wird zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal" und der damit unterstützten europäischen Politik beitragen, indem es die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen.
Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung eines Programms und von Leitlinien für einen verbesserten Wissensaustausch und die Sensibilisierung für Biotechnologie mit Schwerpunkt auf biobasierter Innovation.
- Verbesserung der Innovationsaufnahme für moderne und neu entstehende Schlüsseltechnologien, insbesondere für die (industrielle) Biotechnologie und damit verbundene biobasierte Wertschöpfungsketten in der gesamten EU, zur Unterstützung des EU-Aktionsplans für die Bioökonomie und der Industriestrategie.
- Schaffung des Forums zur Förderung einer inklusiven, wissenschaftsorientierten Plattform des gegenseitigen Lernens, die alle Akteure einbezieht, insbesondere die beratende Funktion, die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen, die Zivilgesellschaft und den Biotechnologiesektor.
- Stärkung des evidenzbasierten Verständnisses der potenziellen positiven (Nutzen) und negativen Auswirkungen der Biotechnologie.
- Entwicklung von transparenten und inklusiven vertrauensbildenden Maßnahmen für die Umsetzung der industriellen Biotechnologie und der biobasierten Innovation im Einklang mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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