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Call-Eckdaten
Förderung widerstandsfähiger europäischer Lebensmittelsysteme in einer Welt im Wandel
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-15
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zu verstehen, was unser Lebensmittelsystem sowohl extern als auch intern, kurzfristig und langfristig antreibt und wie wir die Triebkräfte des Wandels und ihre Auswirkungen auf das Lebensmittelangebot und die Lebensmittelsicherheit messen und überwachen können, ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir den politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen bessere Instrumente an die Hand geben wollen, um die Lebensmittelsysteme nachhaltiger und widerstandsfähiger gegen verschiedene Schocks und Belastungen (wie Pandemien, geopolitische Störungen, Konflikte und Wirtschaftssanktionen, extreme klimatische Bedingungen, Umweltveränderungen, Naturkatastrophen oder Energiepreissteigerungen) zu machen.
Call-Ziele
Lebensmittel sind notwendig, um Leben zu erhalten. Die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung ist ein Ziel, das in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. Die Lebensmittelsysteme in der Europäischen Union haben sich als zuverlässig erwiesen und mehr Lebensmittel geliefert, als nachgefragt wurden. Sie erwiesen sich als widerstandsfähig gegenüber großflächigen Störungen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden. Der Anstieg der weltweiten Rohstoffpreise, der durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine noch beschleunigt wurde, macht jedoch erneut deutlich, dass die Landwirtschaft, die Fischerei, die Aquakultur und die Lebensmittelversorgungsketten der EU widerstandsfähiger und nachhaltiger werden müssen. In einer zunehmend komplexen und unsicheren Welt, die bereits jetzt beispiellose Umwelt- und Klimaveränderungen erlebt und in der die globalen geopolitischen Spannungen hoch sind, dürfte die Fähigkeit der Lebensmittelsysteme, ausreichend nahrhafte und bedarfsgerechte Lebensmittel für alle bereitzustellen, in Zukunft eine große Herausforderung für Europa darstellen.
Das Projekt sollte nicht nur auf einige schwerwiegende Anfälligkeiten, (gegenseitige) Abhängigkeiten und kritische Infrastrukturen der Lebensmittelsysteme hinweisen, sondern auch Hinweise für politische Entscheidungsträger und Unternehmen liefern, wohin die Bemühungen und Investitionen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gelenkt werden sollten.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Analyse der Anfälligkeiten, (gegenseitigen) Abhängigkeiten und kritischen Infrastrukturen der Lebensmittelsysteme in der EU und den assoziierten Ländern im globalen Kontext.
- Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die wichtigsten sozioökonomischen, politischen, gesundheitlichen, technologischen und ökologischen Triebkräfte des Wandels, einschließlich kurzfristiger Schocks und langfristiger Belastungen, denen die Lebensmittelsysteme ausgesetzt waren/sind/werden könnten, und Entwicklung eines Frühwarnsystems. Für langfristige Entwicklungen wird der Einsatz der Vorausschau gefördert.
- Förderung und/oder Entwicklung innovativer Methoden/Modelle/Werkzeuge, einschließlich explorativer Modellierung und Kapazitäten für den Umgang mit großen Unsicherheiten, um potenzielle Risiken zu ermitteln/zu bewerten/zu bewältigen und die Erstellung von Risikoszenarien für die Ernährungssicherheit der EU und der assoziierten Länder zu verbessern.
- Kartierung und Priorisierung der Risiken, die die verschiedenen Triebkräfte des Wandels für die Lebensmittelsysteme darstellen.
- Scannen und Benchmarking dessen, was bereits von der Regierung, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor unternommen wird, um die Risiken zu verringern und die Fähigkeit zu verbessern, mit den verschiedenen Triebkräften des Wandels umzugehen.
- Entwicklung innovativer Lösungen und faktengestützter Empfehlungen für Strategien und bewährte Praktiken, was politische Entscheidungsträger, Unternehmen, die Zivilgesellschaft, Wissenschaftler, Lehrer und andere Akteure des Umwelt- und Lebensmittelsystems durch Politik, Forschung, Bildung, Gemeinschaftsaktionen oder andere Mittel tun (können), um die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme wesentlich zu verbessern und dadurch die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
- Erforschung und Mobilisierung des Potenzials neuer Technologien, (integrierter) Lösungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Big Data zur Verbesserung der Vorbereitung auf Krisen im Bereich der Ernährungssicherheit und des Informationsflusses während Krisen.
- Aufnahme eines regelmäßigen Dialogs mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Krisenvorsorge- und Reaktionsmechanismus für Ernährungssicherheit (EFSCM) mit dem Ziel, relevante Beiträge zur Umsetzung der Mitteilung "Krisenplan zur Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten" zu leisten.
Es wird empfohlen, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission und ihrer Datenmodellierungsplattform für die Ressourcenwirtschaft zusammenzuarbeiten.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Einbeziehung von Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbrauchern, dem Privatsektor und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten.
Dieses Thema sollte auf den Erkenntnissen der Bewertungsberichte des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), des IPBES (Intergovernmental science Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) und des IRP (International Resource Panel) aufbauen.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Projekten und bestehenden Forschungsinfrastrukturen enthalten und Synergien mit einschlägigen Aktivitäten im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa gewährleisten.
Die Zusammenarbeit und Komplementarität mit der Europäischen Partnerschaft für "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Pflanzen und Klima" wird gefördert. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der jüngsten Mitteilung "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Lebensmittelsystemen" und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" wird der erfolgreiche Vorschlag die Umsetzung der Mitteilung "Krisenplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit in Krisenzeiten" unterstützen und damit die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme in der Europäischen Union in einer sich wandelnden Welt stärken. Außerdem wird er die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme berücksichtigen.
Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis der kurz- und langfristigen Triebkräfte des Wandels, die die Lebensmittelsysteme auf verschiedenen Ebenen (global, national, regional, städtisch/ländlich) beeinflussen und die Ernährungssicherheit gefährden können.
- Besseres Verständnis der Anfälligkeiten, Abhängigkeiten und kritischen Infrastrukturen der Lebensmittelsysteme in der EU und weltweit, soweit dies Auswirkungen auf die EU und die assoziierten Länder haben kann.
- Bessere Vorbereitung auf Risiken, die die ernährungsphysiologische Versorgung und die Ernährungssicherheit in der EU und den assoziierten Ländern bedrohen könnten, durch Nutzung verfügbarer Daten und Plattformen (einschließlich Wetter-, Klima-, Biodiversitäts-, sozioökonomischer und Marktdaten).
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der ernährungsphysiologisch angemessenen Lebensmittelversorgung und Verbesserung der Ernährungssicherheit in der EU und den assoziierten Ländern in einer sich verändernden Welt.
- Beitrag zu den Zielen des Programms "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und den Prioritäten von "Food 2030": Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften (z. B. Erfüllung der Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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