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Call-Eckdaten
Kultiviertes Fleisch und kultivierte Meeresfrüchte - Stand der Dinge und Zukunftsaussichten in der EU
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-13
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Im Jahr 2020 erfuhren kultiviertes Fleisch und kultivierte Meeresfrüchte mit der ersten Genehmigung für die Vermarktung von kultivierten Fleischerzeugnissen in Singapur und einem starken Anstieg der Investitionen einen Interessenschub außerhalb Europas. Auch in Europa beginnt dieser Sektor Investitionen anzuziehen (die EU investierte im Rahmen von REACT-EU in im Labor gezüchtetes Fleisch). Gegenwärtig werden zellbasierte Lebensmittel in der EU nicht vermarktet. Solche Produkte benötigen eine Zulassung vor dem Inverkehrbringen, und je nach den verwendeten Techniken muss diese Zulassung entweder über die GVO-Vorschriften oder die Verordnung über neuartige Lebensmittel erfolgen. Sobald ein Antrag auf Zulassung dieser Produkte bei der Kommission eingereicht wird, führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch und prüft unter anderem, ob sie ernährungsphysiologisch nachteilig sind.
Es gibt nur wenige Studien, die sich mit den Auswirkungen des Kreislaufs von kultiviertem Fleisch (Produktion, Verbrauch, Abfall) auf die Umwelt und die Verbindung zu sozialen und kulturellen Aspekten befassen. Grobe Schätzungen auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse deuten darauf hin, dass die Treibhausgasemissionen, der Flächenbedarf und der Wasserverbrauch im Vergleich zu herkömmlichem Fleisch geringer sind. Die Schlussfolgerungen zum Energieverbrauch hängen von der angewandten Methode und den getroffenen Annahmen ab. Kultiviertes Fleisch und kultivierte Meeresfrüchte stehen auch vor sozialen und kulturellen Herausforderungen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit Folgendem befassen:
- Untersuchung der sozialen Aspekte im Zusammenhang mit kultiviertem Fleisch und kultivierten Meeresfrüchten (potenzielle Vorteile und Risiken): einschließlich der Wahrnehmung von kultiviertem Fleisch und kultivierten Meeresfrüchten durch die Verbraucher, Tierschutz, religiöse und ethische Aspekte, Gesundheitsaspekte (z. B. Auswirkungen auf Fettleibigkeit oder NCDs, Ernährungsaspekte), die über die von der EFSA bewerteten Sicherheitsrisiken hinausgehen, usw.
- Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte (potenzieller Nutzen und Risiken): einschließlich der Frage, wie die hohen Infrastrukturkosten und die hohen Rohstoffkosten gesenkt werden können und wie eine kosteneffiziente Ausweitung möglich ist (u. a. durch Kontaktaufnahme mit Start-up-Unternehmen in diesem Bereich, um die Schwierigkeiten und das Potenzial zu verstehen), sowie der "Kosten der Untätigkeit" (wirtschaftliche Auswirkungen des Ausbleibens solcher Investitionen in der EU und den assoziierten Ländern).
- Untersuchung der Umweltaspekte (potenzielle Vorteile und Risiken) unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus mit Hilfe der Methoden des ökologischen Fußabdrucks, einschließlich der Elemente des Kohlenstoff-Fußabdrucks, der Umweltverschmutzung, der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, der Ressourcennutzung und der Überlegungen dazu, wie die frei werdenden Flächen aus der Tierproduktion im Rahmen des Bioökonomiesystems genutzt werden könnten, usw., und Entwicklung eines Vergleichs der gesamten Umweltauswirkungen von kultiviertem Fleisch/Meeresfrüchten im Vergleich zu konventionellem Fleisch/Meeresfrüchten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Bewertung der Energieintensität der Produktion von Zuchtfleisch und Zuchtmeeresfrüchten gewidmet werden. Auch tierische Nebenprodukte wie Leder, Tierfutter, Kosmetika, Düngemittel, andere Chemikalien usw. sollten berücksichtigt werden, ebenso wie Lebensmittelabfälle und Verpackungsfragen.
- Untersuchung technischer Probleme im Zusammenhang mit der Produktion von Zuchtfleisch und Zuchtmeeresfrüchten und Ermittlung möglicher Lösungen, die die wirtschaftliche Lebensfähigkeit, die Kreislauffähigkeit und die Nachhaltigkeit insgesamt verbessern könnten.
- Identifizierung neuer Quellen von Zutaten für kultiviertes Fleisch und kultivierte Meeresfrüchte zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsaspekte der Produkte (einschließlich des Nährwerts).
- Identifizierung, Erforschung und Untersuchung von Szenarien für die Marktdurchdringung und Verbraucherakzeptanz von kultiviertem Fleisch und kultivierten Meeresfrüchten sowie Durchführung von Ökobilanzanalysen zur Bewertung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsauswirkungen bzw. -vorteile, die jedes Szenario mit sich bringen würde (unter Berücksichtigung von Fragen wie der Verfügbarkeit von Energie für verschiedene Stufen der Einführung dieser Technologie).
- Untersuchung der derzeitigen und möglichen künftigen Auswirkungen auf die Landwirte (einschließlich Aquakultur) und die Industrie, einschließlich der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit, der Herausforderungen und Chancen für die Landwirtschaftssektoren usw.
- An den Projekten sollte ein multidisziplinäres Konsortium unabhängiger Forscher beteiligt sein, das Konferenzen und Tagungen organisiert, an denen ein breites Spektrum von Akteuren des Lebensmittelsystems teilnimmt. Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert. Die Aktivitäten sollten gegebenenfalls auf den Ergebnissen früherer und laufender Forschungsprojekte (z. B. Meat4all, CCMeat) aufbauen und diese erweitern. Die Vorschläge sollten auch die im Rahmen von HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-12 und HORIZON-CL6-2022-FARM2FORK-01-07 ausgewählten Projekte berücksichtigen. Das Projekt sollte einen klaren Plan haben, wie es mit anderen relevanten Projekten, die im Rahmen anderer relevanter Themen gefördert werden, zusammenarbeiten wird. Sie sollten an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops, Fokusgruppen oder Social Labs sowie an gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten teilnehmen und ein Potenzial für ein Upscaling aufweisen. Die Antragsteller sollten das erforderliche Budget für diese Aktivitäten einplanen.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, der Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag Forschung und Entwicklung zur Förderung der Erzeugung, Bereitstellung und des sicheren Verzehrs alternativer Proteinquellen unterstützen, und die Umstellung der Ernährung auf eine nachhaltige, gesunde Ernährung zu fördern und damit zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beizutragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltige, gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut, die Stärkung von Gemeinschaften und florierende Unternehmen zu erzielen.
Zellbasierte Landwirtschaft und insbesondere kultiviertes Fleisch (auch In-vitro-Fleisch, im Labor gezüchtetes Fleisch, künstliches Fleisch, zelluläres Fleisch oder zellbasiertes Fleisch genannt) und kultivierte Meeresfrüchte könnten als vielversprechende und innovative Lösung angesehen werden, um die Ziele der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" für faire, sichere, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme zu erreichen. Allerdings müssen die potenziellen Umweltauswirkungen und die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte gründlich bewertet und die Sicherheit nachgewiesen werden.
Ziel dieses Themas ist es daher, das Wissen über die für dieses Thema relevanten Nachhaltigkeitsaspekte (d. h. ökologische, wirtschaftliche und soziale) zu erweitern. Es zielt nicht darauf ab, die Entwicklung des Marktes für kultiviertes Fleisch und kultivierte Meeresfrüchte in der EU zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Umfassendes Verständnis und aktuelles Wissen für die Akteure des Lebensmittelsystems über die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte von Zuchtfleisch und Zuchtmeeresfrüchten, einschließlich ethischer Aspekte.
- Bereitstellung zusätzlicher Kenntnisse über die potenziellen Herausforderungen und Möglichkeiten von Zuchtfleisch und Zuchtmeeresfrüchten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, des Ressourcenverbrauchs und der Auswirkungen auf die Ökosysteme, des Abfallaufkommens und der menschlichen Gesundheit.
Beitrag zu den Zielen von "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und den Prioritäten von "Food 2030": Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften (z. B. Erfüllung der Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Der Vorschlag sollte auch mögliche Überschneidungen oder ergänzende Arbeiten mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) koordinieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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