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Call-Eckdaten
Innovationen im Pflanzenschutz: Alternativen zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit Schwerpunkt auf Substitutionskandidaten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-7
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der Einsatz chemischer Pestizide in der Landwirtschaft trägt zur Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie zum Verlust der biologischen Vielfalt bei und kann Nichtzielpflanzen, Insekten, Vögel, Säugetiere und Amphibien schädigen. Die Kommission ergreift Maßnahmen, um den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide bis 2030 um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide um 50 % zu verringern. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um Alternativen zu kritischen Wirkstoffen zu entwickeln, die im Pflanzenschutz eingesetzt werden. Wirkstoffe mit bestimmten Eigenschaften, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 definiert sind, werden als Kandidaten für eine Substitution betrachtet. Bei Pflanzenschutzmitteln (PSM), die diese Wirkstoffe enthalten, müssen die Mitgliedstaaten bei der Bewertung eines Zulassungsantrags prüfen, ob diese PSM durch andere geeignete (chemische oder nicht-chemische) Lösungen ersetzt werden können. Die Projekte sollten auf ein oder mehrere Pestizide abzielen, die in der EU für eine Substitution in Frage kommen, sowie auf jene Pestizide, die Berichten zufolge aufgrund des Auftretens resistenter Schädlinge ihre Wirksamkeit verlieren.
Projekte sollten folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung und Erprobung von alternativen Ansätzen, Werkzeugen, Strategien, Wirkstoffen und/oder Substanzen (konventionell, auf natürlicher Basis oder biologisch) zur Prävention (Förderung von Prophylaxemaßnahmen) und/oder (Bio-)Kontrolle von Pflanzenschädlingen mit verbesserter Umweltverträglichkeit (z. B. geringere Auswirkungen auf Nichtzielorganismen, natürliche Ressourcen und die Umwelt) und akzeptabler Wirksamkeit, wodurch der Werkzeugkasten des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) erweitert wird;
- Verbesserung der derzeitigen agronomischen, ökologischen, kulturellen und traditionellen Praktiken, um die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gegenüber biotischen Belastungen zu erhöhen;
- Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte, die mit der vorgeschlagenen innovativen Lösung verbunden sind, einschließlich der Kompromisse, der Auswirkungen auf die Arbeit, die Sicherheitskultur und das Risikomanagement in den Betrieben;
- Nachweis der Sicherheit der Alternativen in Übereinstimmung mit der etablierten wissenschaftlichen Risikobewertungsmethodik und den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen.
- Einrichtung von Demonstrationsstandorten in Europa zur Förderung partizipativer Demonstrationsaktivitäten und des Austauschs von Wissen und bewährten Verfahren unter Landwirten.
- Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten sowie der Aus- und Fortbildung von Landwirten, um sie in die Lage zu versetzen, die vorgeschlagene Lösung zur Verringerung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden anzuwenden.
Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" verfolgen, der eine Reihe von Akteuren einbezieht, um sicherzustellen, dass das Wissen und die Bedürfnisse verschiedener Sektoren wie Forscher, Landwirte, Berater und Industrie einschließlich KMU zusammengeführt werden.
Gegebenenfalls sollten die ProjekteKomplementaritäten und Synergien mit den im Rahmen von Horizont 2020 finanzierten Maßnahmen anstreben, wobei Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden sind. Die Projektesollten angeben, wie sie mit anderen Projekte, die im Rahmen dieses und anderer relevanter Themen ausgewählt wurden, zusammenarbeiten wollen, zum Beispiel durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen. In den Projektesollten die erforderlichen Ressourcen für diese Aktivitäten vorgesehen werden.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt besteht in der Unterstützung der Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen innovativen Lösung, einschließlich der Kompromisse, der Auswirkungen auf die Arbeitskräfte, die Sicherheitskultur und das Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt sollte die Strategie "From Farm to Fork" unterstützen, die den Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch zum Ziel hat, insbesondere das Ziel, den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide insgesamt um 50 % und den Einsatz der gefährlicheren Pestizide bis 2030 um 50 % zu reduzieren.
Erwartete Ergebnisse
- Erhöhte Verfügbarkeit weithin zugänglicher und kosteneffizienter Alternativen für die Prävention und (Bio-)Kontrolle von Pflanzenschädlingen mit verbesserter Umweltverträglichkeit (z. B. geringere Auswirkungen auf Nichtzielorganismen, natürliche Ressourcen, Menschen und die Umwelt);
- Verringerung der Abhängigkeit von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln und Bevorzugung risikoarmer Pflanzenschutzlösungen, um die Produktivität der Kulturen und die Ernährungssicherheit zu erhalten und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Land- und/oder Forstwirtschaft beizutragen;
- Minimierung der Auswirkungen von Pestiziden auf die Gesundheit von Mensch und Tier, terrestrische und aquatische Ökosysteme, Trinkwasser, Böden und die Nahrungskette.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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