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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu nachhaltigen Tierhaltungssystemen: Europäische Plattform für den Aufbau von Erkenntnissen und die Umstellung der Politik
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die derzeitige Debatte über positive oder negative Auswirkungen und Werte der tierischen Erzeugung beruht auf einer Fülle widersprüchlicher Daten und auf den Schwierigkeiten bei der Quantifizierung natürlicher Prozesse im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und Landnutzung. Negative und positive Auswirkungen und externe Effekte, einschließlich potenzieller Kompromisse, sollten in verschiedenen Arten von landwirtschaftlichen Systemen, Praktiken und Umgebungen eingehend untersucht werden. Das Projekt wird sich auf ein breites Spektrum an wissenschaftlichen Informationen, Berichten, Expertenmeinungen und anderem verfügbaren Material wie Datenbanken stützen.
Die folgenden Elemente sollten einbezogen werden:
- Erstellung einer umfassenden Studie über die positiven und negativen Auswirkungen und externen Effekte von terrestrischen Tierhaltungssystemen in verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontexten in ganz Europa auf betrieblicher, landschaftlicher und regionaler Ebene
- Kartierung von Forschungs- und Innovationsprojekten sowie von ergänzenden Initiativen, Visionspapieren und Berichten über die Auswirkungen und externen Effekte verschiedener terrestrischer Tierhaltungssysteme (extensiv, intensiv, ökologisch, verschiedene Tierarten) innerhalb verschiedener Lebensmittelsysteme
- Entwicklung von Methoden und Indikatoren zur Messung des Umfangs, des Spektrums und des Ausmaßes der festgestellten externen Effekte in verschiedenen Tierhaltungssystemen
- Generierung von Daten über die aggregierten Auswirkungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Externalitäten, um eine Bewertung der globalen Nettoauswirkungen zu ermöglichen. Ausarbeitung potenzieller Szenarien auf nationaler und regionaler Ebene durch den Einsatz bestehender oder verbesserter Modellierung
- Verbesserung des Verständnisses des Zusatznutzens von Tierhaltungssystemen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, Landnutzung/-veränderung, Kreislaufwirtschaft, Treibhausgasemissionen/-einsparungen, Energieverbrauch, Luft-/Wasser-/Bodenqualität, menschliche Ernährung/Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit
- Bereitstellung neuer und verbesserter Erkenntnisse zur Unterstützung von Entscheidungsträgern, Behörden, anderen Organisationen und Interessenvertretern bei der Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen und externen Effekte von terrestrischen Tierproduktionssystemen in Europa, aufbauend auf den oben genannten spezifischen Elementen
- Vermittlung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über die Auswirkungen terrestrischer Tierhaltungssysteme auf das Klima, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen sowie über das Potenzial für Verbesserungen im Hinblick auf nachhaltige Tierhaltungssysteme. Die sozioökonomische Dimension sollte berücksichtigt werden.
Um einige oder alle der erwarteten Ergebnisse besser zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Das Projekt wird sich um einen Dialog mit allen relevanten Strukturen oder Organisationen auf europäischer Ebene und darüber hinaus bemühen, wie z. B. dem Ständigen Agrarforschungsausschuss (SCAR), der FAO, der Partnerschaft für Umweltbewertung und Leistung in der Viehwirtschaft (LEAP, FAO), der Globalen Agenda für nachhaltige Viehwirtschaft (GASL), usw.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten Interessengruppen gewährleisten, die an terrestrischen Tierproduktionssystemen und deren Nachhaltigkeit beteiligt sind (z. B. Landwirte, Beratungsdienste, politische Entscheidungsträger, Erzeuger, Landbewirtschafter, Experten für Ökologie und Naturschutz, Sozialwissenschaftler und andere relevante Akteure).
Zu diesem Thema sollten die Sozial- und Geisteswissenschaften einen wirksamen Beitrag leisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Steigerung der Nachhaltigkeit, Lebensfähigkeit und Widerstandsfähigkeit einer klimafreundlichen landwirtschaftlichen Produktion sind zentrale Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher". Die Einführung und Verbesserung von biodiversitätsfreundlicheren landwirtschaftlichen Systemen gehört zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Im Einklang mit diesen Zielen wird das erfolgreiche Projekt die politischen Entscheidungsträger mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über die Auswirkungen und externen Effekte der Viehzucht als Teil des Lebensmittelsystems und des Ökosystems im weiteren Sinne unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
- Zusammenstellung vergleichbarer und fundierter Daten über positive und negative Auswirkungen und externe Effekte der terrestrischen Viehwirtschaft nach einer international vereinbarten Methodik
- Quantitativer, qualitativer und monetärer Nachweis der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen und Externalitäten verschiedener Tierhaltungssysteme (extensiv, intensiv, ökologisch, verschiedene Tierarten) und ihrer Beziehung zu bestimmten Lebensmittelsystemen (z. B. Kurzstreckenzucht, Kreislaufwirtschaft, marktorientiert usw.) sowie Bewertung von Kompromissen/Synergien auf der Ebene der Betriebe und der Landschaft
- Empfehlungen/Politikberatung zu wirksameren Instrumenten zur Abschwächung negativer externer Effekte und zur Steigerung positiver externer Effekte in verschiedenen terrestrischen Tierproduktionssystemen
- Gewährleistung einer intensiveren und umfassenderen Kommunikation und Verbreitung von evidenzbasiertem Wissen in der EU und darüber hinaus, um es allen Interessengruppen, Bürgern und der Zivilgesellschaft insgesamt zugänglich zu machen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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