Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-2
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 180.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Partnerschaft sollte die Forschungsprogramme und -tätigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten und assoziierten Länder im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz koordinieren und gemeinsame Maßnahmen auslösen.
Call-Ziele
Sie sollte die wichtigsten Partner und Interessengruppen mobilisieren, darunter Ministerien, Finanzierungsstellen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Landwirte, die Industrie usw.
Die Partnerschaft sollte sich auf Landtiere und Wassertiere beziehen. Wild- und Heimtiere werden einbezogen, wenn eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder die Gesundheit von Nutztieren besteht.
Die gemeinsam erstellte strategische Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft sollte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsprojekten sowie integrative Aktivitäten umfassen. Als solche sollte sie die Grundlagenforschung bis hin zur angewandten Forschung fördern, einsatzbereite Lösungen hervorbringen, die Übernahme der Ergebnisse anstreben und wissenschaftlich fundierte Politikberatung anbieten.
Die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft erfordert die Umsetzung des folgenden Maßnahmenpakets, das während der Laufzeit der Partnerschaft erreicht werden soll:
- Unterstützung grenzüberschreitender Forschungs- und Innovationstätigkeiten, wie in der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) festgelegt.
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen allen wichtigen Akteuren bei der Überwachung, Verhütung und Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten und bei Fragen des Tierschutzes. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Angleichung von Forschungs- und Innovationsprogrammen und gemeinsame integrative Aktivitäten zwischen Forschungseinrichtungen und anderen Akteuren und Interessengruppen zu verstärken, um Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Mobilitätsprogramme und Vernetzung zu organisieren und um die Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen, einschließlich der Vernetzung, zu optimieren.
- Förderung der Forschung und Erweiterung der Evidenzbasis zur Entwicklung von Produkten, Indikatoren und Instrumenten für die Überwachung, Kontrolle und Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes von der Zucht bis zur Schlachtung, insbesondere durch gemeinsame Forschungstätigkeiten, die sowohl von den an der Partnerschaft beteiligten Forschungseinrichtungen als auch durch offene gemeinsame Ausschreibungen organisiert werden.
- Unterstützung von Überwachung, Erkennung, Risikobewertung und Warnmeldungen, Vorbeugung, einschließlich selektiver Züchtung auf relevante Phänotypen und Fütterung, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere fördern, Interventionen, einschließlich Impfstoffe und Behandlungen, sozioökonomische Bewertung von Tiergesundheit und Wohlergehen.
- Verstärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit und Kooperation zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern zwischen Tieren, Lebensmitteln, der Umwelt und dem Menschen unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Gesundheit. Die Partnerschaft wird zu einem multidisziplinären Ansatz in allen Sektoren beitragen, die sich mit Tiergesundheit und Tierschutz, öffentlicher Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Umwelt befassen, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf Zoonosen und Antibiotikaresistenz.
- Gewährleistung einer allgemeinen und gezielten Kommunikation über die Ergebnisse der Partnerschaft und Verbreitung ihrer Ergebnisse an Partner, politische Entscheidungsträger, nationale und internationale Interessengruppen und alle anderen möglichen Nutzer, um deren Übernahme und Umsetzung zu fördern.
- Regelmäßige Aktualisierung der Vision und der Strategie der Partnerschaft, insbesondere im Hinblick auf neue Erfordernisse, z. B. in Notfällen, bei der Umsetzung politischer Maßnahmen, bei den Interessen der Beteiligten und bei gesellschaftlichen Anforderungen.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit "Horizont Europa" assoziierten Ländern offen. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, die dem Anspruch der vorgeschlagenen Aktivitäten entsprechen. Die Partnerschaft sollte offen für die Aufnahme neuer Partner während ihrer Laufzeit sein. Die Lenkung der Partnerschaft sollte es ermöglichen, ein breites Spektrum von Interessengruppen zusammen mit den Vollmitgliedern der Partnerschaft einzubeziehen.
Leitlinien, Normen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten berücksichtigt werden, um die Vermarktung der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Methoden und Produkte zu erleichtern.
In den Einreichungen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammengeführt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eines der Mittel, mit denen diese Aktion ihre Ziele erreicht.
Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent und komplementär sind, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit der bestehenden Europäischen Partnerschaft Biodiversa + und mit einschlägigen künftigen Europäischen Partnerschaften fördert, insbesondere mit den Bereichen "Lebendige Agrarökologie-Labore und Forschungsinfrastrukturen", "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Mensch, Erde und Klima", "One Health AMR" und "Pandemievorsorge".
Die Partnerschaft sollte Ressourcen bereitstellen für:
- Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen und Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik auf EU-Ebene und anderen Ebenen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist;
- Zusammenarbeit mit einschlägigen EU-Gremien, die für die wissenschaftliche Beratung der Politik im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz zuständig sind, wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Arzneimittel-Agentur, sowie mit anderen EU-Gremien, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist.
Um die Ziele der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen und angesichts der globalen Dimension, nicht zuletzt der Tiergesundheit, wird die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern aus Drittländern gefördert, die nachweislich einen Mehrwert im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes erbringen. Insbesondere wird die Beteiligung von Rechtspersonen aus internationalen Ländern und/oder Regionen, einschließlich solcher, die nicht automatisch für eine Finanzierung in Frage kommen, an den gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und/oder an anderen Aktivitäten der Partnerschaft gefördert. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kann in Betracht gezogen werden.
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie sie diese Zusammenarbeit in der Praxis durchführen würden.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Eine Verknüpfung mit anderen Datenräumen, insbesondere mit der European Open Science Cloud, sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen.
Zu diesem Thema sollten auch die Sozial- und Geisteswissenschaften einen wirksamen Beitrag leisten.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.
Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal wird diese Partnerschaft einen Beitrag zu den Zielen und Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Übergang zu fairen, gesunden und widerstandsfähigen Tierproduktionssystemen leisten, einschließlich der Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Mittel und der Verbesserung des Tierschutzes. Ein erfolgreicher Vorschlag wird Forschung und Innovation unterstützen, um politischen Entscheidungsträgern, der Tiergesundheitsindustrie und anderen relevanten Akteuren dabei zu helfen, der Gesellschaft die Gewissheit zu geben, dass infektiöse Tierkrankheiten mit geeigneten Mitteln verhütet und bekämpft werden können, dass antimikrobielle Mittel umsichtig eingesetzt werden, dass der Tierschutz respektiert und verbessert wird und dass somit ein Beitrag zur nachhaltigen Tierhaltung und -ernte sowie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt geleistet wird.
Die erwarteten Ergebnisse des Themas werden auch zu anderen Auswirkungen des Ziels "Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch" sowie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere den SDGs 2 und 3, zum One-Health-Konzept und zur GAP beitragen. Es wird einen Beitrag zur Klimaanpassungsstrategie leisten, indem es die Anpassung der tierischen Erzeugung an den Klimawandel fördert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Die Forschungs- und Innovationspläne der EU, der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz ergänzen sich und führen zur gemeinsamen Ausarbeitung und Umsetzung einer langfristigen paneuropäischen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda, die den Europäischen Forschungsraum auf dem Gebiet der Tiergesundheit und des Tierschutzes stärkt.
- Es wird ein robustes europäisches F&I-System für Tiergesundheit und Tierschutz geschaffen. Die Weichen für die Ausweitung bestehender und den Aufbau neuer Kooperationen, die die Schaffung und den Austausch von Wissen fördern, sind gestellt.
- Die gesamte Forschungsgemeinschaft im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der relevante EU-, nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen zur Verbesserung der transnationalen Forschung integriert, und nutzt diesen.
- Die Abwehrbereitschaft gegen bevorstehende und neu auftretende Bedrohungen der Tiergesundheit, einschließlich Zoonosen und durch Vektoren übertragene Krankheiten, wird sowohl für Tiere als auch für Menschen verbessert.
- Der Tierschutz wird gefördert und gestärkt, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel.
- Landwirte, Tierärzte und andere Akteure in der Tierproduktion haben besseren Zugang zu innovativen Methoden und Produkten für die Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten und Tierschutz.
- Den politischen Entscheidungsträgern im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz wird eine solidere Faktengrundlage zur Verfügung gestellt.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren