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Call-Eckdaten
Inklusive und intelligente Wege zur Kommunikation der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein besseres Verständnis der Triebkräfte für die Wahl von Lebensmitteln und der Rolle der Nachhaltigkeit kann dazu beitragen, dass die politischen Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene sowie die staatlichen Maßnahmen und Mittel möglichst effizient und mit den besten Ansätzen eingesetzt werden.
Call-Ziele
Der Rahmen für die Nachhaltigkeitskennzeichnung von Lebensmitteln kann den Verbrauchern dabei helfen, sich für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden. Informationen allein reichen möglicherweise nicht aus, um die Wahrnehmung und das Handeln der Bürger zu verändern; sie sollten auf die richtige Art und Weise" angesprochen werden (emotionale Anreize usw.) und ihren aktuellen Wissens- und Informationsbedarf berücksichtigen. Die Lebensmittelauswahl der Bürger wird zwar häufig als persönliche Entscheidung bezeichnet, ist aber weitgehend subjektiv durch das Lebensmittelumfeld bestimmt, und es ist notwendig, den Einfluss des Marketings und der Medien als Teil des Umfelds zu verstehen, der manchmal negative Auswirkungen hat.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit Folgendem befassen:
- Analyse der Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren wie Normen/Glauben/kulturelles Umfeld sowie Medien und ihre Kommunikationsweise auf das Verständnis der Verbraucher für Nachhaltigkeit, emotionale Überzeugungen und Reaktionen auf Nachhaltigkeitsinformationen, einschließlich Fragen des Vertrauens und der Zuverlässigkeit;
- Analyse des Status der (bewussten und unbewussten) Informationserwartungen/-bedürfnisse der Verbraucher in Bezug auf Nachhaltigkeit und Verständnis dafür, wie die Erwartungen/Bedürfnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen gesteigert/entwickelt werden können, sowie deren Antriebskräfte und Herausforderungen;
- Erprobung verschiedener Übermittlungswege (einschließlich verschiedener Akteure, die Informationen weitergeben (privat vs. öffentlich)) und Präsentationen nachhaltigkeitsbezogener Informationen, um das Verbraucherverhalten bestmöglich zu lenken und zu verändern (einschließlich einer erhöhten Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen);
- Prüfung der Reaktion der Öffentlichkeit auf Informationen zu mindestens zwei Dimensionen der Nachhaltigkeit, einschließlich Aspekten, die die gesamte Lebensmittelkette betreffen, wie z. B. biologische Vielfalt, Verpackung oder Kompostierung, lokal erzeugte Produkte;
- Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten zum Thema HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-3 enthalten: Die Rolle der Mainstream-Medien, der sozialen Medien und des Marketings bei der Förderung gesunder und nachhaltiger Konsummuster und wie man gute Praktiken oder Anreize fördern kann";
Es wird empfohlen, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die GFS kann Fachwissen darüber bereitstellen, wie die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und europäischen politischen Entscheidungsträgern gestärkt und die Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft der Lebensmittelsysteme gefördert werden können.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft zusammen mit sozialen Innovatoren, Planern, Sozialwissenschaftlern, Kommunikations- und Marketingexperten und Behörden gewährleisten, um neue Methoden und Ansätze für Innovationen zu entwickeln. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema steht im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050. Dies wird einen Beitrag zu den Prioritäten von Food 2030 leisten: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung von Gemeinschaften und florierenden Unternehmen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes Verständnis des Status der (bewussten und unbewussten) Informationserwartungen und -bedürfnisse der Verbraucher in Bezug auf alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit und ihre Triebkräfte und Herausforderungen, einschließlich des Einflusses externer Faktoren und soziokultureller Aspekte;
- Identifizierung der besten Mittel zur Übermittlung und Präsentation von Informationen zur Nachhaltigkeit, um das Verbraucherverhalten zu lenken und zu ändern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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