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Call-Eckdaten
Bewertung der Auswirkungen der städtischen Landwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Von den Einreichungen wird erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
- Bewertung des derzeitigen und künftigen (vorausschauenden) Beitrags verschiedener Formen der städtischen Landwirtschaft zu:
- Gesamtnahrungsmittelversorgung, Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit, vor allem für die Stadtbevölkerung, aber auch im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit der Landbevölkerung, unter Berücksichtigung von Megatrends und potenziellen Risiken im Zusammenhang mit wichtigen Inputs oder Bedingungen, die die städtische Landwirtschaft ermöglichen;
- Entwicklung des landwirtschaftlichen Einkommens in städtischen und ländlichen Gebieten, Verteilung der Wertschöpfung in der Versorgungskette und mögliche Auswirkungen auf die Verhandlungsmacht der Akteure der Versorgungskette;
- Die Bereitstellung von Ökosystemleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten unter Berücksichtigung der Entwicklung der Umwelt- und Klimabedingungen (einschließlich Wasser- und Nährstoffnutzung und -kreislauf, Schutz der biologischen Vielfalt, Energienutzung, Böden einschließlich Bodengesundheit, Regulierung des städtischen Wärmeinseleffekts usw.) in Verbindung mit den Zielen des Europäischen Green Deal;
- Bereitstellung von sozialem Nutzen (z. B. Zugang für neue und/oder junge Landwirte, Gleichstellung der Geschlechter, ortsbezogene/gemeinschaftliche Entwicklung) und Verbesserung des Sozialkapitals (z. B. Werte, Netzwerke, Governance) und des gemeinschaftlichen Zusammenhalts in städtischen und ländlichen Gebieten. Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) sollten integraler Bestandteil des Vorschlags sein;
- Die Nachfrage nach neuen Fertigkeiten, Ausbildungs- und Bildungsangeboten, auch unter Berücksichtigung der technologischen oder sozialen Dimensionen der verschiedenen Formen der städtischen Landwirtschaft.
- Vergleich der Bedingungen, unter denen verschiedene Arten von städtischen, stadtnahen oder ländlichen Landwirten arbeiten, um die Herausforderungen zu ermitteln, die gezielte rechtliche oder politische Initiativen rechtfertigen können. Die Bedingungen sind in einem weiten Sinne zu verstehen und umfassen z. B. Anfangsinvestitionen, Produktion, Qualitätskontrolle, Etikettierung, Vermarktung und Einzelhandel sowie das rechtliche und förderliche Umfeld, in dem sie tätig sind.
- Unterstützung der Diskussion über die Gründe für politische Interventionen im EU-Kontext.
Die Einreichungen sollten Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender einschlägiger Projekte herstellen und diese nutzen, z. B. Horizont 2020 EFUA und das Neue Europäische Bauhaus (NEB) zur Umgestaltung städtischer Lebensmittelsysteme.
Die Einreichungen sollten einen glaubwürdigen Weg von den Projektergebnissen und -ergebnissen zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beschreiben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erfolgreichen Vorschläge werden den Europäischen Green Deal, die Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" und die Folgenabschätzung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Kenntnisse über die Auswirkungen und Risiken verschiedener Formen der urbanen Landwirtschaft aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht, mit besonderem Schwerpunkt auf Spillover-Effekten in ländlichen und stadtnahen Gebieten;
- Verbesserung des Bewusstseins der politischen Entscheidungsträger, damit diese die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen können, um die Vorteile zu fördern und die Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung verschiedener Formen der urbanen Landwirtschaft und damit verbundener Technologien zu mindern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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