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Call-Eckdaten
Internationales Benchmarking ländlicher und territorialer Politiken und Umsetzungsmechanismen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das im Rahmen dieses Themas geförderte Projekt sollte dazu beitragen, das Verständnis der politischen Entscheidungsträger für die Herausforderungen des ländlichen Raums zu verbessern und ihre Kapazitäten für die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu stärken, um den integrativen und nachhaltigen Wohlstand in ländlichen Gebieten zu steigern und dabei auch den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu berücksichtigen.
Call-Ziele
Die Untersuchung und Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum ist weltweit ungleich fortgeschritten. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine ganzheitliche Vision der ländlichen Entwicklung und/oder Revitalisierung verfolgen und einen sektoralen Ansatz vermeiden (z. B. sollte sich die ländliche Entwicklung nicht auf die landwirtschaftliche Entwicklung beschränken, sondern mehrere Aspekte des ländlichen Lebens umfassen).
Von den Einreichungen wird erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
- Durchführung eines internationalen Benchmarkings der Politik für den ländlichen Raum in der EU und in Drittländern, die als Best-Practice-Beispiele für den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, den globalen Dialog über die Politik für den ländlichen Raum und den Aufbau von Kapazitäten für politische Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen (z. B. international, national, regional und lokal) dienen;
- Analyse der Umsetzungsmechanismen (dezentralisiert vs. zentralisiert, Qualität der Multi-Level-Governance, Rolle der Politik usw.) und der Möglichkeiten zur Messung der Auswirkungen durch Kombination quantitativer und qualitativer Methoden
- Konzentration auf mehrdimensionale Politiken (z. B. Koordinierung zwischen verschiedenen Politiken und verschiedenen politischen Ebenen, von der lokalen bis zur internationalen Ebene), die verschiedene Bedürfnisse und Herausforderungen auf integrierte Weise angehen;
- Analyse ländlicher und territorialer Politiken, die mit und für ländliche Gemeinden entwickelt wurden, und Ermittlung wirksamer Methoden der Bürgerbeteiligung;
- Identifizierung und Analyse erfolgreicher politischer Maßnahmen zur Schaffung von Möglichkeiten für junge Menschen in ländlichen Gebieten;
- Förderung des Peer-to-Peer-Lernens zwischen internationalen, nationalen, regionalen und lokalen politischen Entscheidungsträgern durch die Erprobung verschiedener Mechanismen und Instrumente für einen effektiven Wissensaustausch, auch über verschiedene Ebenen hinweg, über bewährte Verfahren und Erfahrungen mit ländlichen und territorialen Politiken und Umsetzungsmechanismen;
- Empfehlungen an politische Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen (z.B. international, national, regional und lokal), wie man am besten auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des ländlichen Raums eingehen und eine nachhaltige, ausgewogene, gerechte und integrative Entwicklung ländlicher Gebiete fördern kann.
- Empfehlungen an politische Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, wie die vorhandenen Mittel am besten genutzt werden können.
- Die Projekte sollten relevante Ergebnisse liefern, insbesondere die Entwicklung eines Rahmens zur Messung des Wohlbefindens von Gemeinschaften über wirtschaftliche Indikatoren hinaus (einschließlich sozialer, gesundheitsbezogener und ökologischer Indikatoren), um die Auswirkungen der Politik in ländlichen Gebieten zu messen, die mit der Arbeit der künftigen EU-Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum verknüpft werden können.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen (z. B. Wirtschaftswissenschaften, internationale Studien, Entwicklungsstudien, Politikwissenschaften, Studien über bürgerschaftliches Engagement und Humangeographie) beinhalten.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert.
Rechtspersonen aus Drittländern können sich als assoziierte Partner oder Begünstigte an dem Projekt beteiligen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt wird zur Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und integrativen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und die Umsetzung der langfristigen Vision für die EU-Ziele für den ländlichen Raum (Beitrag zur Stärkung, Vernetzung, Widerstandsfähigkeit und zum Wohlstand des ländlichen Raums), den Pakt für den ländlichen Raum, die Europäische Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum, die Europäische Territoriale Agenda 2030 sowie den Europäischen Green Deal im Allgemeinen und die EU-Strategie zur Klimaanpassung im Besonderen unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes Verständnis der weltweit bestehenden ländlichen Entwicklungs- und Raumordnungspolitik sowie der Umsetzungsmechanismen durch politische Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen (z. B. international, national, regional und lokal).
- Verbesserte, innovativere und integrierte politische Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum (z. B. für die Wiederbelebung und Attraktivität des ländlichen Raums, für die Verbesserung ländlicher Innovationsökosysteme, für die Verknüpfung von Stadt und Land, für verbesserte Anpassungsstrategien, -pläne und -maßnahmen, die auf eine systemische Bewältigung des Klimawandels abzielen) auf verschiedenen Ebenen (z. B. auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene) unter Nutzung des internationalen Wissensaustauschs zur Steigerung des integrativen und nachhaltigen Wohlstands im ländlichen Raum;
- Verstärkte Verbreitung einer positiven Darstellung der Zukunft des ländlichen Raums auf internationaler Ebene durch politische Entscheidungsträger.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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