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Call-Eckdaten
Verbesserung der Zukunft des ländlichen Raums durch bessere territoriale Governance und Synergien zwischen Stadt und Land
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-2
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Vorschläge spezifische Projekte zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen ländlichen und städtischen Gebieten unterstützen, um das Wohlergehen der Menschen auf dem Land und in der Stadt zu verbessern, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und eine synergetische, vernetzte Entwicklung von ländlichen und städtischen Gebieten zu fördern.
Call-Ziele
Ländliche und städtische Gebiete sind voneinander abhängig und können von einer Raumplanung, die ihre interaktiven Beziehungen berücksichtigt, gegenseitig profitieren.
Menschen, Waren, Dienstleistungen, Informationen, Finanzkapital, Energie usw. fließen zwischen diesen Gebieten, aber diese Verbindungen werden von den politischen Entscheidungsträgern, die dazu neigen, ländliche und städtische Fragen getrennt zu behandeln, oft vernachlässigt. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, die Verbindungen und die Planung für eine integrierte territoriale Entwicklung zu verbessern, die gerechte Maßnahmen ergreift, um auf sozioökologische Ungleichheiten zu reagieren und ein nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Projekte sollten auch Experimenten und Innovationen in Bereichen Vorrang einräumen, die nachweislich bidirektionale Stadt-Land-Synergien und die Entwicklung einer Wirtschaft des Wohlbefindens begünstigen: Nähe (Verkürzung von Entfernungen/Wertschöpfungsketten, auch im Agrar- und Ernährungssektor unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Erzeugung), umweltfreundlichere Wirtschaft/Gesellschaft (z. B. Ökosystemleistungen und Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Naturkapitals, einschließlich naturbasierter Lösungen - NBS), Kreislaufwirtschaft (Schließung von Kreisläufen), Dienstleistungen (Verbesserung der sozialen Konnektivität, neue Arbeits- und Lebensformen, Bündelung von und/oder Wanderdienstleistungen), Kultur, Landschaft und Kulturerbe (Aufbau territorialer Identitäten sowie Verbesserung des Zugangs zu einem aufgewerteten kulturellen Erbe und kulturellen Leben) und Mobilität (nachhaltige und erschwingliche Mobilitätsalternativen für die Bewohner des ländlichen Raums).
Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte sollten die gewonnenen Erfahrungen nutzen, um die politischen Rahmenbedingungen und das Umfeld weiter zu verbessern und zukunftssicher zu machen.
Die Einreichungen sollten den ökologischen und digitalen Übergang, das Potenzial digitaler Technologien sowie die soziale Eingliederung, das Umweltwissen und den Zugang ländlicher Gemeinschaften zu hochwertigen Dienstleistungen und Möglichkeiten berücksichtigen. Darüber hinaus sollten sie die Auswirkungen der Pandemie COVID 19 auf die integrierte territoriale Entwicklung analysieren und die daraus resultierenden Herausforderungen angehen.
Die Einreichungen müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und mehrere Wissenschaftsbereiche, insbesondere die Sozial- und Geisteswissenschaften (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Humangeographie, Politikwissenschaften, Kulturwissenschaften usw.), sowie Akteure mit komplementären Rollen und Erfahrungen (z. B. Dienstleistungsanbieter, Verkehrsdienste, Behörden, Verbände, Innovatoren, kleine und mittlere Unternehmen - KMEs - usw.) zusammenbringen.
Die Einreichungen sollten eine repräsentative Vielfalt europäischer ländlicher Gebiete abdecken (z. B. ländlich-küstliche Gebiete, Berggebiete, abgelegene ländliche Gebiete) und auf den Ergebnissen einschlägiger Horizont-2020-Projekte wie RURBAN, ROBUST (z. B. ländlich-städtische Lerndrehscheibe), COASTAL, RURITAGE, RURALURE, SmartCulTour, TExTOUR und FOODSHIFT 2030 aufbauen und versuchen, die als vielversprechend erkannten Governance- und Rollenmodelle zu verbessern/zu übernehmen.
Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte sollten Synergien mit den Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) schaffen, um den Ideenfluss vom städtischen zum ländlichen Raum und umgekehrt zu erleichtern. Beispielsweise könnten einige NEB-Projekte bewährte Verfahren für die Wiederverwendung von Gebäuden in ländlichen Gebieten inspirieren, die als Innovationszentren fungieren oder Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten schaffen können. In den Vorschlägen sollten angemessene Haushaltsmittel und Ressourcen für die Umsetzung dieser Aufgabe vorgesehen werden.
Bei diesem Thema besteht die Möglichkeit, Dritte finanziell zu unterstützen, um entweder Pilotprojekte zur Entwicklung von Partnerschaften oder innovative Lösungen auszuwählen, die zur integrierten territorialen Entwicklung beitragen.
Schließlich werden die Einreichungen ermutigt, die Daten und Dienste zu nutzen, die über die europäischen Forschungsinfrastrukturen, die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossen sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen verfügbar sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt wird zur Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und integrativen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und die Umsetzung des Europäischen Green Deal unterstützen, insbesondere die Strategien "vom Erzeuger zum Verbraucher" und "biologische Vielfalt", den Aktionsplan für den ökologischen Landbau, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und ihre Ziele (Beitrag zur Stärkung, Vernetzung, Widerstandsfähigkeit und zum Wohlstand der ländlichen Gebiete) sowie die Leitinitiative "Forschung und Innovation für ländliche Gemeinschaften" und die territoriale Agenda der EU für 2030.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Verbindungen, Strategien und Governance-Regelungen, die eine synergetische Entwicklung und einen gerechten Übergang von ländlichen und städtischen Gebieten sowie stärker integrierte territoriale Politiken und Strategien in einer wachsenden Zahl von Orten fördern;
- Bessere Geschäfts- und Innovationsmöglichkeiten dank einer näheren, kreislauforientierten und grünen Wirtschaft und einer neuen Vitalität ländlicher Orte durch eine bessere Vernetzung, eine bessere Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und stärkere Innovationsökosysteme;
- Verbesserter gegenseitiger Zugang von ländlichen und städtischen Akteuren zu Dienstleistungen, die von beiden Arten von Gebieten angeboten werden;
- Verbesserung der sozialen Vernetzung, des Sozialkapitals, der Widerstandsfähigkeit und der Fähigkeit, Veränderungen zu bewältigen und Innovationen voranzutreiben, sowie ein besseres Verständnis der kulturellen Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gemeinschaften und ein stärkeres Gefühl der territorialen Identität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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