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Call-Eckdaten
Pilot-Netzwerk von klimapositiven Bio-Betrieben
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen terrestrischen Kohlenstoffsenken der Erde wie Böden und Pflanzen, Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Feuchtgebiete ist von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Green Deal räumt Forschung und Innovation (F&I) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen ein, die das Erreichen der Klimaziele der EU gewährleisten. Der ökologische Landbau stützt sich auf Bewirtschaftungspraktiken, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen und zusätzliche Vorteile für die Umwelt und die biologische Vielfalt mit sich bringen. Der ökologische Sektor spielt auch eine Rolle bei der Umsetzung der EU-Initiative für eine kohlenstoffarme Landwirtschaft, wie sie in der Mitteilung "Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe" für 2021 entwickelt wurde.
Die Vorschläge sollten:
- ein Pilotnetz bestehender und neu umgestellter zertifizierter ökologischer landwirtschaftlicher Betriebe und Forschungsstationen, die für die wichtigsten ökologischen Produktionssysteme (sowohl Pflanzen- als auch Tierproduktion) und Regionen in der EU repräsentativ sind aufbauen,
- die Erhebung von Daten auf Betriebs- und Landschaftsebene vorsehen, die für den ökologischen Landbau, den Klimawandel und andere Umweltziele relevant sind
- Techniken für die Kohlenstoffbewirtschaftung und Analyse ihrer Ergebnisse umsetzen, auch im Hinblick auf eine bessere Betriebsführung; Analyse der Kosten von Bewirtschaftungspraktiken für die Kohlenstoffbewirtschaftung und der Einnahmemöglichkeiten sowie der damit verbundenen Risiken und Herausforderungen; Entwicklung und/oder Erprobung von Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungssystemen;
- Austausch von Wissen und bewährte Verfahren zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung im Bio-Sektor fördern, auch im Hinblick auf die Kohlenstoffbewirtschaftung, wobei auch Regionen berücksichtigt werden, in denen der Bio-Sektor weniger entwickelt ist, sowie Unterstützung maßgeschneiderter Schulungs- und Beratungsdienste;
- Sicherstellen, dass die Projektergebnisse auch über den ökologischen Landwirtschaftssektor hinaus zugänglich gemacht werden, auch für andere Landwirte, die sich auf eine Landwirtschaft mit geringem Input, Kreislaufwirtschaft und Agrarökologie konzentrieren;
- Verbindungen zu Projekten im Rahmen der Themen "Demonstrationsnetzwerk für klimafreundliche Landwirtschaft" (HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-04 - Projekt "Climate Farm Demo" und HORIZON-CL6-2022-CLIMATE-01-03) sowie zu agrarökologischen Ansätzen zur Eindämmung des Klimawandels, (HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-05) und zur Verbesserung der Erträge in ökologischen Anbausystemen (HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-3) sowie mit der geplanten Partnerschaft zu agroökologischen Living Labs und der Mission "A Soil Deal for Europe" herstellen.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema soll zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran beitragen und dabei helfen, bis 2035 (im Landnutzungssektor) und 2050 (in der gesamten EU-Wirtschaft) Klimaneutralität zu erreichen. Es wird auch dazu beitragen, das Ziel der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" zu erreichen, wonach bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden sollen, sowie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung.
Erwartete Ergebnisse
- Die Fähigkeit von Biobetrieben, den Klimawandel abzuschwächen und sich an ihn anzupassen, wird verbessert, was auch Vorteile für die biologische Vielfalt, das Wasser, den Boden und die Luft mit sich bringt;
- Qualitative und quantitative Daten zu den klimabezogenen und anderen (Neben-)Vorteilen und Auswirkungen der ökologischen Erzeugung werden leichter zugänglich gemacht und tragen dazu bei, die Wissensbasis für die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik zu erweitern und die Verbraucher für die Vorteile der ökologischen Erzeugung zu sensibilisieren;
- Praktiken der Kohlenstoffbewirtschaftung (wie in der Mitteilung über "Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe" beschrieben) werden im ökologischen Landbau weiter entwickelt;
- Wissens- und Innovationssysteme in der Landwirtschaft (AKIS) und Entscheidungsunterstützungssysteme im Ökosektor werden gestärkt, insbesondere im Hinblick auf Klimaanpassung und -abschwächung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(580kB)
Kontakt
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