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Call-Eckdaten
Circular Cities and Regions Initiative (CCRI): Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 58.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 9.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses Themas wird eine systemische Kreislauflösung als Demonstrationsprojekt für die Einführung einer kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft auf städtischer und/oder regionaler Ebene definiert, an dem wichtige Akteure beteiligt sind und das idealerweise mehr als eine Produktwertschöpfungskette betrifft.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie in großem Maßstab kreislauforientierte Systemlösungen für die Einführung der Kreislaufwirtschaft (einschließlich der Bio-Kreislaufwirtschaft) in Städten und Regionen oder deren Zusammenschlüssen umsetzen und demonstrieren. Sie sollten Teil der Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission sein und in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüro (CCRI-CSO) durchgeführt werden.
Die umgesetzten systemischen Kreislauflösungen sollten die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft berücksichtigen und Komponenten aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Governance beinhalten. Sie sollten innovative Kreislauftechnologien, neue Governance- und Geschäftsmodelle demonstrieren und die aktive Beteiligung aller relevanten Akteure in Städten, Regionen oder deren Zusammenschlüssen unterstützen. Beispiele für relevante Akteure sind: öffentliche Verwaltungen (nationale/regionale/lokale Behörden) und Versorgungsunternehmen (öffentliche/private Unternehmen); Dienstleistungen und Industrien des privaten Sektors, einschließlich Start-ups und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); Forschungsinfrastrukturen, Wissenschafts- und Innovationsgemeinschaften, einschließlich Inkubatoren und Beschleuniger; Finanzintermediäre mit Schwerpunkt auf ökologischen und sozialen Auswirkungen; Risikokapitalgeber und Business Angels; die Zivilgesellschaft, einschließlich der Bürger, sowie Nichtregierungsorganisationen und Philanthropie.
Die umgesetzten systemischen Kreislauflösungen können idealerweise mehr als eine der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft genannten zentralen Produktwertschöpfungsketten betreffen, d. h.: Batterien und Fahrzeuge, Elektronik und IKT, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude, Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Die Kreislaufsystemlösungen können auch naturbasierte Lösungen umfassen. Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen und die daran beteiligten Wirtschaftssektoren sollten auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der sozioökonomischen und ökologischen Bedürfnisse der Städte, Regionen oder ihrer Zusammenschlüsse, des zu nutzenden Kreislaufpotenzials und der zu bewältigenden Herausforderungen ausgewählt werden.
Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen sollten die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile und die mit ihrer Umsetzung und Demonstration verbundenen Kompromisse/Herausforderungen ermitteln, analysieren und, wenn möglich, quantifizieren. Sie sollten die Überwachung und Bewertung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft einschließen und ihre Stärken und Schwächen sowie die Ursachen ermitteln. Sie sollten die festgestellten regulatorischen Hindernisse und Triebkräfte analysieren und klare und präzise politische Empfehlungen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft geben. Jede systemische Kreislauflösung sollte sich mit den externen Umwelteffekten befassen und dazu beitragen, das Wohlergehen und die Gesundheitsbedingungen der lokalen Gemeinschaften, die am Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beteiligt sind, zu erhalten und, wenn möglich, zu verbessern.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die umgesetzten Kreislauflösungen und ihre Geschäftsmodelle ein hohes Potenzial für Replizierbarkeit und Skalierbarkeit aufweisen. Dies ist von grundlegender Bedeutung, um die Nachahmung von Kreislauflösungen, die in bestimmten Gebieten demonstriert wurden, in anderen Gebieten zu erleichtern. Von den ausgewählten Vorschlägen wird erwartet, dass sie während ihrer Umsetzung und am Ende ihres Lebenszyklus allen Beteiligten klare und umfassende Leitlinien zu den gewählten Kreislauflösungen, einschließlich ihrer Stärken und Herausforderungen, zur Verfügung stellen. Sie sollten auch Informationen über die wichtigsten ermittelten Hindernisse bereitstellen, um zu vermeiden, dass diese in den frühen Phasen der Replikation bestehender Lösungen auftreten. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über die CCRI-Website zugänglich sind (einschließlich Geschäftsmodelle und andere Studien).
Es ist wichtig, dass die Vorschläge auch die Komplementarität und Zusammenarbeit mit bestehenden und zukünftigen relevanten europäischen Projekten zur Kreislaufwirtschaft und zur Kreislauf-Bioökonomie sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf die Projekte auf lokaler und regionaler Ebene, und dass Überschneidungen und Wiederholungen vermieden werden.
Bürgerwissenschaft könnte ein geeigneter Forschungsmodus sein, um die Praktiken und die Beteiligung der Bürger an Kreislaufsystemlösungen zu verbessern.
Gegebenenfalls sollten die Aspekte von Sozial-und Geisteswissenschaften und sozialer Innovation berücksichtigt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Vorschläge werden die Umsetzung des europäischen Green Deal, des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) und der Strategie für die Bioökonomie unterstützen. Das Thema wird den Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene in allen Regionen Europas unterstützen und die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern.
Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sind Teil der Demonstrationsprojekte für die Umsetzung der Initiative der Europäischen Kommission für kreislauforientierte Städte und Regionen (CCRI). Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie politischen Entscheidungsträgern, öffentlichen und privaten Investoren und lokalen Gemeinschaften konkrete und nachgewiesene Beispiele für kreislauforientierte Systemlösungen liefern.
Erwartete Ergebnisse
- Deutlich mehr Kreislaufwirtschaft, geringere THG-Emissionen und ggf. mehr Kohlenstoffabbau in den Produktwertschöpfungsketten und effiziente Valorisierung lokaler Ressourcen in Städten, Regionen oder deren Zusammenschlüssen.
- Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen in der Kreislaufwirtschaft auf städtischer und/oder regionaler Ebene.
- Stärkere Akzeptanz und Beteiligung der Bürger an kreislauforientierten und klimaneutralen Praktiken.
- Verbesserter Wissenstransfer zwischen den Städten, Regionen oder ihren Zusammenschlüssen, die an den im Rahmen dieses Themas finanzierten Vorschlägen beteiligt sind, und anderen Städten und Regionen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
- Effektivere Verbreitung und leichtere Replizierbarkeit, Skalierbarkeit und Sichtbarkeit von Kreislaufsystemlösungen und damit Vervielfachung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile.
- Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele des europäischen Green Deal, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der EU-Strategie für die Bioökonomie und der europäischen Industriestrategie auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte und ihre kreislauforientierten Systemlösungen müssen Teil der Demonstrationsprojekte zur Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission sein. Dies bedeutet:
- Die Projekte müssen mit der CCRI und ihrem Koordinierungs- und Unterstützungsbüro zusammenarbeiten, indem sie mit dieser Initiative Wissen und Erfahrungen teilen, die bei der Umsetzung und Demonstration der Kreislauflösungen entwickelt wurden.
- Die Projekte müssen an den Veranstaltungen der CCRI teilnehmen. Die Antragsteller müssen diese Verpflichtungen ausdrücklich in den Arbeitsplan ihres Vorschlags aufnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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