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Call-Eckdaten
Geschäftsmodelle, die den Anteil von Macht und Gewinn in der Bioökonomie ausgleichen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-9
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema befasst sich mit verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Primärerzeugern und geeigneten Geschäftsmodellen zur Herstellung hochwertiger biobasierter Produkte in vertikal integrierten Wertschöpfungsketten über fortschrittliche Bioraffinerien.
Call-Ziele
Die zirkuläre Nutzung von Abfällen, Nebenprodukten und Reststoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungsindustrie kann zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten in ländlichen Gebieten führen. Allerdings sind die Primärerzeuger oft nicht vollständig in die biobasierten Wertschöpfungsketten integriert, so dass die Vorteile nicht ausreichend auf die Akteure der Wertschöpfungskette verteilt werden.
Die Einreichungen sollen:
- das Potenzial vertraglicher Vereinbarungen oder ausgereifter Gesellschafter-/Eigentümerkonzepte (z. B. Genossenschaften) zur Schaffung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Innovationen in der biobasierten Wirtschaft durch die Umwandlung von Nebenprodukten, Reststoffen und Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft untersuchen.
- Geschäftsmodelle für verschiedene Sektoren der Primärproduktion in der EU, die auf bestehenden ländlichen Infrastrukturen aufbauen, entwickeln und fördern, Skaleneffekte unterstützen und zu einer fairen Verteilung von Kosten, Nutzen und Risiken unter den Wirtschaftsbeteiligten beitragen.
- zu einem besseren Verständnis nachhaltiger und fairer biobasierter Versorgungsketten, synergetischer Punkte entlang und über land- und forstwirtschaftliche sowie industrielle Wertschöpfungsketten hinweg sowie von Möglichkeiten industrieller Symbiosen beitragen.
- bestehende Investitionsmöglichkeiten, einschließlich nicht-traditioneller Quellen (z. B. sektorübergreifende Kooperationen usw.), untersuchen, und Hindernisse und Voraussetzungen für eine nachhaltige langfristige Tätigkeit ermitteln.
- beitragen zur Wiederherstellung des Kohlenstoffgehalts im Boden, zur Erhöhung des Nährstoffgehalts, zur Revitalisierung von Grenzertragsflächen und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit.
- weitere sozioökonomische Faktoren, die das Verhalten der Landwirte beeinflussen, berücksichtigen und Indikatoren zur Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen für Landwirte, Forstwirte und ländliche Gebiete durch verstärkte Zusammenarbeit entwickeln
- mit einem breiten Spektrum von Interessengruppen Kontakt aufnehmen (Landwirte, Forstwirte, Industrie, Verarbeiter, Berater, Cluster usw.) und gemeinsame Entwicklung eines Portfolios von Forschungs- und Innovationsprioritäten, die im Rahmen von Horizont Europa und einschlägigen europäischen Partnerschaften wie dem Circular Biobased Europe umgesetzt werden können.
- Bioökonomie-bezogene Maßnahmen in der neuen GAP und Beratung und technische Anleitung für die Mitgliedstaaten fördern
Die Einreichungen müssen das Konzept des "Multi-Akteurs-Ansatzes" anwenden und eine angemessene Beteiligung des Agrarsektors, der KMU und anderer in ländlichen Gebieten tätiger Akteure gewährleisten.
Die Einreichungen können die finanzielle Unterstützung von Dritten beinhalten, z. B. von Primärerzeugern, akademischen Forschern, Start-ups, KMU und anderen multidisziplinären Akteuren, um beispielsweise entwickelte Anwendungen zu entwickeln, zu testen oder zu validieren. Die Konsortien müssen das Auswahlverfahren für die Organisationen festlegen, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Maximal 20 % der EU-Mittel können für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema wird dringend empfohlen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema unterstützt die Bioökonomie-Strategie und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), indem es verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Primärerzeugern fördert, um über fortschrittliche Bioraffinerien biobasierte Produkte mit Mehrwert in fairen Wertschöpfungsketten zu erzeugen.
Erwartete Ergebnisse
- Wiederbelebung und Widerstandsfähigkeit der ländlichen Wirtschaft durch die Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze und Investitionen.
- Entwicklung und Validierung replizierbarer, skalierbarer Produktions- und Geschäftsmodelle für den Betrieb von Bioraffinerien, die wirtschaftliche Chancen in ländlichen Gebieten bieten und zu einer gerechten Verteilung der Vorteile in biobasierten Wertschöpfungsketten beitragen.
- Verstärkte gemeinsame Investitionen in F&E und Demonstrationsanlagen.
- Verknüpfung wenig genutzter Rohstoffarten mit verfügbaren Technologien und Marktinformationen, verbesserter Logistik und Qualitätsstandards.
- Identifizierung von Erfolgsfaktoren und politischen Empfehlungen im Hinblick auf solide Verträge und Vereinbarungen, Ausbildung und Kapazitätsaufbau, gemeinsame Geschäftspläne, Marketingstrategien für biobasierte Produkte sowie finanzielle und rechtliche Aspekte.
- Klimaneutraler Landwirtschaftssektor bis 2035 und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050.
- Diversifizierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen (ökologische und konventionelle Landwirtschaft) und Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen im Einklang mit der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher".
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Primärerzeugern und anderen wichtigen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette in der biobasierten Wirtschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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